Eingelangt am 15.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Justiz
betreffend Martin Ho und Julian
Hessenthaler: effiziente und verhältnismäßige
Ermittlungsmaßnahmen?
Eine
Sorge begleitet uns NEOS seit den klaren Erkenntnisse aus dem
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss. Verlaufen Ermittlungsmaßnahmen
objektiv und verhältnismäßig, wenn die Verdächtigen
einflussreichen Personen nahestehen bzw. ihnen nicht opportun sind?
Der
Wiener Unternehmer Martin Ho stand im letzten Jahr immer wieder im Fokus der
medialen Berichterstattung- dies einerseits durch seine immer wieder sehr
detaillierten Informationen über noch öffentlich unbekannte
zukünftige Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und die kolportierte
enge Freundschaft mit Kanzler Sebastian Kurz, anderseits durch das Brechen
jeweils geltender Corona-Maßnahmen. Im Mai vergangenen Jahres
"stellten Drogenfahnder bei einer Razzia in seinem Dots Brunnerhof in
Döbling zahlreiche illegale Substanzen sicher. Dort fand eine private
Party statt, obwohl das Lokal wegen Corona hätte geschlossen sein
müssen. Der Hausherr hat seinem Anwalt zufolge nichts von der Sause
gewusst" (https://www.derstandard.at/story/2000128249355/was-martin-ho-alles-will-und-wie-sein-gastro-imperium). Laut neuen Recherchen von
ZackZack trifft dies aber nicht zu. So soll Martin Ho die Veranstaltung
mitorganisiert haben. Nach der Razzia soll er Kanzler Kurz über die Razzia
informiert haben. Trotzdem habe Kanzler Kurz Ho ersucht, eine
Gesprächsrunde zur Situation der Nachtgastronomie zusammenzustellen (https://zackzack.at/2021/09/28/drogenparty-ho-hat-gelogen-und-informierte-kurz); laut dem Kanzleramt habe diese
dann aber nicht stattgefunden. Über weitere Vorwürfe gegen
Lokale von Martin Ho wurde in den letzten Monaten ebenso medial berichtet. Eine
vor kurzem an die StA Wien ergangene Sachverhaltsdarstellung thematisiert
den Vorwurf des vom Lokal geduldetem Drogenhandels in der Pratersauna.
Gegen den
Produzenten des "Ibiza"-Videos Julian Hessenthaler und sein Umfeld
wurde von Seiten der SOKO Tape unter Leitung von Andreas Holzer, nun Leiter des
Bundeskriminalamtes, bekannterweise mit so viel Verve ermittelt, dass Gerichte
öfters Unverhältnismäßigkeit judizierten und damit die
Maßnahmen als überbordend und rechtswidrig beurteilten. "In
mehreren Jahrzehnten Ermittlungen im Bereich organisierter Kriminalität
seien ihm nie derartige Manipulationsversuche von außen begegnet, sagt
ein erfahrener Ermittler. ...[Der ÖVP-und FPÖ-nahe Ermittler Niko R.]
verfasste den ersten Anlassbericht in der Causa und vernahm Zeugen, auf deren
Aussagen die Drogenvorwürfe gegen Ibiza-"Regisseur" J. H.
basieren. Nach dem verhängnisvollen 17. Mai 2019 folgte "ein
intensiver Austausch [zwischen Gudenus und Glücksspiellobbyisten Gert
Schmidt, Betreiber des Blogs "EU-Infothek"] über ...die
Ausforschung der 'Hintermänner'" (https://www.derstandard.at/story/2000122962921/strache-fans-drogen-und-ein-vorwurf-werden-die-ibiza-ermittlungen). Die Aktenlage lässt
darauf schließen, dass Ermittlungsschritte gegen Julian Hessenthaler
insb. bzgl. Drogendelikte wie die Vernehmung eines unter anderem
wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilten Sascha W. aus
eigener Motivation aus der SOKO Tape heraus durchgeführt wurden.
Es ergab sich
hinsichtlich der Strafjustiz im politiknahen Bereich im
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss ein klares
Bild: Während Ermittlungen gegen Personen in politischen Machtpositionen
und deren Umfeld torpediert und behindert werden, wird gegen andere, die diesen
Personen möglicherweise gefährlich werden könnten, intensiv und
teils überschießend ermittelt. Politische
Einflussnahme auf Ermittlungen darf es aber in einer Demokratie nicht geben.
Denn in einem Rechtsstaat müssen vor der Strafjustiz alle gleich behandelt
werden – und unabhängig von ihrer sozialen Stellung oder ihrem
politischen Einfluss für das bestraft werden, was sie begangen haben - und
nur für das.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
- Wurden Anzeigen gegen Martin
Ho eingebracht?
- Wenn ja, wann jeweils?
- Wenn ja, zu welchem
Sachverhalt bzw. Tatbestand jeweils?
- Wenn ja, welche davon
ergingen vonseiten der Sicherheitsbehörden an die Justiz
wann?
- Wurden aufgrund der
Wahrnehmungen der Sicherheitsbeamt_innen bei ihrem Einsatz im Mai 2020
im Dots Brunnerhof Anzeigen erstattet?
- Wenn ja, welche wann
wegen zu welchem Sachverhalt bzw. Tatbestand?
- Wurde bzw. wird aufgrund
dessen gegen Martin Ho wegen Verstößen gegen das
Covid-19-Maßnahmengesetz ermittelt?
- Wenn ja, seit wann auf
Basis welcher genauen Verstöße gegen das
Covid-19-Maßnahmengesetz erfolgt das Verwaltungsstrafverfahren
(bitte um die genaue Auflistung der Rechtsnormen)?
- Wenn nein, gegen wen
sonst?
- Wurde bzw. wird aufgrund
dessen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz ermittelt?
- Wenn ja, seit wann auf
Basis welcher Verstöße gegen wen (bitte um die genaue
Auflistung der Rechtsnormen)?
- Wurde bzw. wir aufgrund
der Anzeige wegen des Vorwurfs des vom Lokal geduldetem Drogenhandels
in der Pratersauna ermittelt?
- Wenn ja, seit wann auf
Basis welcher Verstöße gegen wen (bitte um die genaue
Auflistung der Rechtsnormen)?
- Welche Polizeieinheiten
bzw. BeamtInnen aus welchen Organisationseinheiten waren bzw. sind zu
welcher Zeit für die Ermittlungen in diesen Verfahren jeweils
zuständig?
- Wer entschied über
deren Zuständigkeit?
- Wurde eine Soko
gegründet?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, wann inwiefern
und mit welchen Mitgliedern (aus welchen Organisationseinheiten)?
- Wurden die
ErmittlerInnen mit Wissen des zuständigen Staatsanwaltes ausgesucht?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, warum
entgegen sonstiger Usance nicht?
- Waren Andreas Holzer,
Dieter C. oder Niko R. bei Ermittlungen involviert, die Martin Ho bzw.
sein Umfeld betreffen?
- Wenn ja, wann und durch
welche Maßnahmen?
- Waren auch andere
Mitglieder der SOKO Tape in Verfahren involviert, die Martin Ho bzw. sein
Umfeld betreffen?
- Wenn ja, welche (aus
welcher Organisationseinheit)?
- Wenn ja, wann und durch
welche Maßnahme?
- Wann wurden in den
jeweiligen Verfahren gegen Martin Ho welche Ermittlungsschritte
gesetzt?
- Wann kam es in diesen
Verfahren (bitte um Auflistung nach Verfahren und in chronologischer
Übersicht) jeweils zu
i. wie vielen Zeug_inneneinvernahmen?
ii. wie vielen Beschuldigtenvernehmungen?
iii. wie vielen und welchen Zwangsmaßnahmen?
1. Wann wurden diese jeweils durch welche StA
angeordnet, durch welches Gericht genehmigt und wann jeweils umgesetzt?
- Wurden in diesen
Verfahren jeweils Weisungen erteilt?
- Wenn ja, von wem wann
jeweils an wen?
- Wurden
Ermittlungsverfahren/Verwaltungsstrafverfahren bereits eingestellt und
wann (mit der Bitte um chronologische Auflistung)?
- Womit wurde die Einstellung
jeweils begründet?
- Wurden
Strafverfahren/Verwaltungsstrafverfahren von Amts wegen eingeleitet?
- Wenn ja, welche wann
(bitte um genaue Auflistung)?
- Wurden
Strafverfahren/Verwaltungsstrafverfahren auf Basis von Anzeigen
eingeleitet?
- Wenn ja, welche wann?
- Wenn ja, waren diese
Anzeigen anonym?
- Gab es Strafverfahren,
die aufgrund einer Verjährung von der StA Wien eingestellt
wurden?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, unter welchem
Aktenzeichen wurde das Verfahren geführt?
- Gab es Strafverfahren,
die aufgrund fehlenden Anfangsverdachts (§ 35c StAG) eingestellt
wurden?
- Wenn ja, welche und wie
viele?
- Gab es im Zusammenhang
mit Anzeigen, Ermittlungen bzw. Verfahrensgängen, die Martin Ho
betrafen, in der Vergangenheit Weisungen von Seiten der
Oberstaatsanwaltschaft Wien oder der Sektion für Einzelstrafsachen im
BMJ?
- Wenn ja, erfolgten
diese schriftlich, wann und durch wen an wen?
- Wenn ja, wurden diese
dem Ermittlungsakt beigelegt?
- Wenn ja, erfolgten
diese mündlich, durch wen an wen und wann?
- Welche Polizeieinheiten
bzw. BeamtInnen aus welchen Organisationseinheiten waren bzw. sind zu
welcher Zeit für die Ermittlungen im Verfahren gegen Julian
Hessenthaler jeweils zuständig?
- Wer entschied über
deren Zuständigkeit?
- Hat sich die Soko Tape
mit Wissen des zuständigen Staatsanwaltes gegründet?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, warum
entgegen sonstiger Üblichkeit nicht?
- Wann wurden in den
jeweiligen Verfahren gegen Julian Hessenthaler welche
Ermittlungsschritte gesetzt?
- Wann kam es in diesen
Verfahren (bitte um Auflistung nach Verfahren und in chronologischer
Übersicht) jeweils zu
i. wie vielen Zeug_inneneinvernahmen?
ii. wie vielen Beschuldigtenvernehmungen?
iii. wie vielen und welchen Zwangsmaßnahmen?
1. Wann wurden diese jeweils durch welche StA
angeordnet, durch welches Gericht genehmigt und wann jeweils umgesetzt?
- Wurden in diesen
Verfahren jeweils Weisungen erteilt?
- Wenn ja, von wem wann
jeweils an wen?
- Wurden
Ermittlungsverfahren/Verwaltungsstrafverfahren bereits eingestellt und
wann (mit der Bitte um chronologische Auflistung)?
- Womit wurde die
Einstellung jeweils begründet?
- Wurden
Strafverfahren/Verwaltungsstrafverfahren von Amts wegen eingeleitet?
- Wenn ja, welche wann
(bitte um genaue Auflistung)?
- Wurden
Strafverfahren/Verwaltungsstrafverfahren auf Basis von Anzeigen
eingeleitet?
- Wenn ja, welche
wann?
- Wenn ja, waren diese
Anzeigen anonym?
- Gab es Strafverfahren,
die aufgrund einer Verjährung von der StA Wien eingestellt
wurden?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, unter welchem
Aktenzeichen wurde das Verfahren geführt?
- Gab es Strafverfahren,
die aufgrund fehlenden Anfangsverdachts (§ 35c StAG) eingestellt
wurden?
- Wenn ja, welche und wie
viele?
- Gab es im Zusammenhang
mit Anzeigen, Ermittlungen bzw. Verfahrensgängen, die Martin Ho
betrafen, in der Vergangenheit Weisungen von Seiten der
Oberstaatsanwaltschaft Wien oder der Sektion für Einzelstrafsachen im
BMJ?
- Wenn ja, erfolgten
diese schriftlich, wann und durch wen an wen?
- Wenn ja, wurden diese
dem Ermittlungsakt beigelegt?
- Wenn ja, erfolgten
diese mündlich, durch wen an wen und wann?