8304/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend 76 laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

 

Aktuell laufen laut einem Medienbericht 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Damit bildet Österreich im europäischen Vergleich eines der Schlusslichter, wenn es um die Umsetzung von Unionsrecht geht. Schlechter schneiden lediglich Italien, Polen und Bulgarien ab (diepresse.at, 01.10.2021). Obwohl sich die Regierung stets als pro-europäisch darstellt und auch im Regierungsprogramm als "verlässlicher Partner" im internationalen Kontext bezeichnet (Regierungsprogramm 2020-2024), hinkt Österreich in Sache Vertragstreue europaweit hinterher (diepresse.at, 01.10.2021). 

Eine solch schlechte EU-Bilanz schadet nicht nur dem Ruf Österreichs innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft, sondern könnte auch den österreichischen Steuerzahler_innen teuer zu stehen kommen. Denn die europäische Kommission ahndet Vertragsverletzungen durch Mitgliedsstaaten in einem mehrstufigen Verfahren, das bis hin zu finanziellen Sanktionen für den vertragsbrüchigen Mitgliedsstaat führen kann.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Gibt es im Bereich Ihres Ressorts laufende EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung von Sekundärrecht, für deren Umsetzung (bzw die legistischen Vorbereitungshandlungen) Sie bzw Ihr Ressort zuständig sind?
    1. Wenn ja, ersuchen wir Sie um Auflistung der jeweiligen nicht umgesetzten Rechtsakte.
    2. Wenn ja, aus welchem Grund wurde das jeweilige Sekundärrecht noch nicht umgesetzt?
    3. Wenn ja, mit welchen Sanktionen rechnen Sie für die jeweilige Nichtumsetzung?
    4. Wenn ja, was ist der aktuelle Umsetzungsstand der betroffenen Rechtssachen? 
    5. Wenn ja, wann ist mit der Behebung der jeweiligen Nichtumsetzung zu rechnen? 
    6. Wenn ja, welchen der nicht umgesetzten Rechtsakte haben Sie im Rat der EU zugestimmt und welchen nicht? 
  1. Gibt es im Bereich Ihres Ressorts darüber hinaus Fälle, in denen Sie bzw Ihr Ressort in der Umsetzung von Sekundärrecht säumig sind? 
    1. Wenn ja, ersuchen wir Sie um Auflistung der jeweiligen nicht umgesetzten Rechtsakte. 
    2. Wenn ja, aus welchem Grund wurde das jeweilige Sekundärrecht noch nicht umgesetzt?
    3. Wenn ja, rechnen Sie in Zusammenhang mit den noch nicht umgesetzten Rechtsakten mit einer baldigen Aufnahme von weiteren EU-Vertragsverletzungsverfahren? 
    4. Wenn ja, was ist der aktuelle Umsetzungsstand der betroffenen Rechtssachen? 
    5. Wenn ja, wann ist mit der Behebung der jeweiligen Nichtumsetzung zu rechnen? 
    6. Wenn ja, welchen der nicht umgesetzten Rechtsakte haben Sie im Rat der EU zugestimmt und welchen nicht?