Eingelangt am 15.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus
Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend 76 laufende
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Aktuell laufen laut einem Medienbericht 76
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Damit bildet
Österreich im europäischen Vergleich eines der Schlusslichter, wenn
es um die Umsetzung von Unionsrecht geht. Schlechter schneiden lediglich
Italien, Polen und Bulgarien ab (diepresse.at, 01.10.2021). Obwohl sich die
Regierung stets als pro-europäisch darstellt und auch im Regierungsprogramm
als "verlässlicher Partner" im internationalen Kontext
bezeichnet (Regierungsprogramm 2020-2024), hinkt Österreich in Sache
Vertragstreue europaweit hinterher (diepresse.at, 01.10.2021).
Eine solch schlechte EU-Bilanz schadet nicht
nur dem Ruf Österreichs innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft,
sondern könnte auch den österreichischen Steuerzahler_innen teuer zu
stehen kommen. Denn die europäische Kommission ahndet Vertragsverletzungen
durch Mitgliedsstaaten in einem mehrstufigen Verfahren, das bis hin zu
finanziellen Sanktionen für den vertragsbrüchigen Mitgliedsstaat
führen kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Gibt es im Bereich Ihres Ressorts laufende
EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung von
Sekundärrecht, für deren Umsetzung (bzw die legistischen
Vorbereitungshandlungen) Sie bzw Ihr Ressort zuständig sind?
- Wenn ja, ersuchen wir Sie um Auflistung der
jeweiligen nicht umgesetzten Rechtsakte.
- Wenn ja, aus welchem Grund wurde das
jeweilige Sekundärrecht noch nicht umgesetzt?
- Wenn ja, mit welchen Sanktionen rechnen Sie
für die jeweilige Nichtumsetzung?
- Wenn ja, was ist der aktuelle
Umsetzungsstand der betroffenen Rechtssachen?
- Wenn ja, wann ist mit der Behebung der
jeweiligen Nichtumsetzung zu rechnen?
- Wenn ja, welchen der nicht umgesetzten
Rechtsakte haben Sie im Rat der EU zugestimmt und welchen nicht?
- Gibt es im Bereich Ihres Ressorts
darüber hinaus Fälle, in denen Sie bzw Ihr Ressort in der
Umsetzung von Sekundärrecht säumig sind?
- Wenn ja, ersuchen wir Sie um Auflistung der
jeweiligen nicht umgesetzten Rechtsakte.
- Wenn ja, aus welchem Grund wurde das
jeweilige Sekundärrecht noch nicht umgesetzt?
- Wenn ja, rechnen Sie in Zusammenhang mit
den noch nicht umgesetzten Rechtsakten mit einer baldigen Aufnahme von
weiteren EU-Vertragsverletzungsverfahren?
- Wenn ja, was ist der aktuelle
Umsetzungsstand der betroffenen Rechtssachen?
- Wenn ja, wann ist mit der Behebung der
jeweiligen Nichtumsetzung zu rechnen?
- Wenn ja, welchen der nicht umgesetzten
Rechtsakte haben Sie im Rat der EU zugestimmt und welchen nicht?