8316/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Wie überweist man 100 EUR? - Abwicklung des Klimabonus

 

Im Rahmen der von der Bundesregierung angekündigten ökozialen Steuerreform ist ab 01.01.2022 auch die Auszahlung eines regionalen Klimabonus geplant. Dieser soll an alle Bürger_innen ausgezahlt werden und ist in seiner Höhe abhängig von der jeweiligen Wohnadresse. Denn die Höhe des ausgezahlten Klimabonus ist nach Region gestaffelt: Von 100 EUR/Jahr für urbane Räume mit guter Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, bis hin zu 200 EUR/Jahr für Gebiete, deren Anbindung nicht so gut ist. Die Statistik Austria erstellte dafür eine eigene Klimabonus-Karte, für die sie Berechnungen anhand der Urban-rural-Typologie heranzog (https://orf.at/stories/3231087/). Diese regionalen Differenzierung führt mitunter zu absurden Konstellationen, in denen ein paar Meter über die Höhe des Klimabonus entscheiden (https://www.derstandard.at/story/2000130209446/klimabonus-beispiele-100-euro-fuer-die-eine-strassenseite-133-euro). Hier wird in den nächsten Wochen noch nachgeschärft werden müssen.

Ebenfalls unklar ist, wie die Auszahlung an die Bürger_innen ab 01.01.2020 genau erfolgen soll. Laut Ministerratsvortrag 73/14 MRV vom 06.10.2021 zur "Ökosozialen Steuerreform" wird der "regionale Klimabonus vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie administriert".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für die Abwicklung der Auszahlung des Klimabonus zuständig?
    1. Falls ja, warum?
    2. Falls ja, mit welchen zusätzlichen Kosten für die Abwicklung rechnet das BMK für die Jahre 2022-25?
    3. Falls nein, warum nicht?
  1. Wird die Vergabe des Klimabonus per Verordnung geregelt und wann wird diese voraussichtlich erlassen?
  2. Wer bekommt den Klimabonus und in welcher Höhe? Bitte um Angabe der Kriterien, die einen Anspruch auf den Klimabonus bzw. die entsprechende Höhe begründen.
  3. Wer bekommt den Klimabonus für Kinder und in welcher Höhe? Bitte um Angabe der Kriterien, die den jeweiligen Anspruch auf den Klimabonus für Kinder begründen.
  4. Wird es eine eigene Lösung für Grenzgänger_innen geben?
  5. Wie erfolgt die Auszahlung des Klimabonus?
  6. Wann erfolgt die erste Auszahlung des Klimabonus im Jahr 2022?
  7. Erfolgt die Auszahlung des Klimabonus an die Empfänger_innen einmal jährlich und wenn ja wann?
  8. Erfolgt die Auszahlung über das Jahr verteilt? Wenn ja, wann?
  9. Wird der Klimabonus aliquot für das Jahr berechnet und werden somit auch etwaige unterjährige Wohnortwechsel berücksichtigt?
    1. Falls ja, wird das auf den Tag genau abgerechnet?
    2. Falls nicht, warum nicht?
  1. Erfolgt die Auszahlung des Klimabonus für Kinder an die jeweiligen Obsorgeberechtigten?
    1. Falls ja, an welche der Obsorgeberechtigten?
    2. Falls ja, müssen Kinder und jene Obsorgeberechtigten, die den Klimabonus für Kinder beziehen, im selben Haushalt wohnen?
    3. Falls nein, an wen erfolgt die Auszahlung des Klimabonus für Kinder?
  1. Wie ist die Situation für Kinder, die bereits berufstätig sind und/oder in einem eigenen Haushalt leben?
  2. Wird bei der Auszahlung auf die Infrastruktur der Finanzverwaltung zurückgegriffen?
    1. Falls ja, wie genau soll diese Auszahlung über die Finanzverwaltung erfolgen?
    2. Falls nein, warum nicht?
    3. Falls nein, wie  wird die Auszahlung des Klimabonus stattdessen erfolgen?
    4. Falls nein, mit welchen anderen Ministerien oder externen abwickelnden Stellen wird man bei der Abwicklung der Auszahlung zusammenarbeiten?
  1. Welche Empfänger_innen-Daten werden für die Auszahlung des Klimabonus benötigt?
  2. Wie wird das BMK zu diesen Daten kommen?
    1. Mit welchen anderen Ministerien ist man diesbezüglich im Austausch?
    2. Mit welchen Ministerien gibt es hier bereits eine Einigung?
  1. Gibt es hier vonseiten des BMKs Datenschutz-Vorgaben zu berücksichtigen?
    1. Falls ja, welche?
    2. Falls nein, warum nicht?
  1. Wieviele Bürger_innen werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 100 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  2. Wieviele Kinder werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 50 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  3. Wieviele Bürger_innen werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 133 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  4. Wieviele Kinder werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 66,50 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  5. Wieviele Bürger_innen werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 167 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  6. Wieviele Kinder werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 83,50 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  7. Wieviele Bürger_innen werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 200 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  8. Wieviele Kinder werden im Jahr 2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 100 EUR beziehen (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
  9. Wie ist es zu rechtfertigen, dass in bestimmten Fällen Bewohner_innen derselben Straße einen Klimabonus in unterschiedlicher Höhe erhalten, nur weil sie auf der anderen Straßenseite wohnen?
  10. Wie ist es zu rechtfertigen dass jemand, der beispielsweise in Wien lebt und in Tulln arbeitet, einen niedrigeren Klimabonus bekommt als jemand, der in Tulln lebt und in Wien arbeitet - obwohl der Arbeitsweg genau derselbe ist?
  11. Wird man die derzeitige Klimabonus-Karte (Stand: 15. Okt 2021) noch adaptieren oder bleibt diese Karte Grundlage für die Auszahlung des Klimabonus im Jahr 2022?
  12. Welche Lösung wird es für Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind, weil die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - behördlich bestätigt - für sie dauerhaft nicht zumutbar ist?