Eingelangt am 20.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard,
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚
Innovation und Technologie
betreffend Wie überweist man 100
EUR? - Abwicklung des Klimabonus
Im Rahmen der von der Bundesregierung
angekündigten ökozialen Steuerreform ist ab 01.01.2022 auch die
Auszahlung eines regionalen Klimabonus geplant. Dieser soll an alle
Bürger_innen ausgezahlt werden und ist in seiner Höhe abhängig
von der jeweiligen Wohnadresse. Denn die Höhe des ausgezahlten Klimabonus
ist nach Region gestaffelt: Von 100 EUR/Jahr für urbane Räume mit
guter Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, bis hin zu 200 EUR/Jahr
für Gebiete, deren Anbindung nicht so gut ist. Die Statistik Austria
erstellte dafür eine eigene Klimabonus-Karte, für die sie
Berechnungen anhand der Urban-rural-Typologie heranzog (https://orf.at/stories/3231087/).
Diese regionalen Differenzierung führt mitunter zu absurden
Konstellationen, in denen ein paar Meter über die Höhe des Klimabonus
entscheiden (https://www.derstandard.at/story/2000130209446/klimabonus-beispiele-100-euro-fuer-die-eine-strassenseite-133-euro).
Hier wird in den nächsten Wochen noch nachgeschärft werden
müssen.
Ebenfalls unklar ist, wie die Auszahlung an
die Bürger_innen ab 01.01.2020 genau erfolgen soll. Laut
Ministerratsvortrag 73/14 MRV vom 06.10.2021 zur "Ökosozialen
Steuerreform" wird der "regionale Klimabonus vom Bundesministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie administriert".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Ist das Bundesministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
(BMK) für die Abwicklung der Auszahlung des Klimabonus
zuständig?
- Falls ja, warum?
- Falls ja, mit welchen zusätzlichen Kosten
für die Abwicklung rechnet das BMK für die Jahre 2022-25?
- Falls nein, warum nicht?
- Wird die Vergabe des Klimabonus per
Verordnung geregelt und wann wird diese voraussichtlich erlassen?
- Wer bekommt den Klimabonus und in welcher
Höhe? Bitte um Angabe der Kriterien, die einen Anspruch auf den
Klimabonus bzw. die entsprechende Höhe begründen.
- Wer bekommt den Klimabonus für Kinder
und in welcher Höhe? Bitte um Angabe der Kriterien, die den
jeweiligen Anspruch auf den Klimabonus für Kinder begründen.
- Wird es eine eigene Lösung für
Grenzgänger_innen geben?
- Wie erfolgt die Auszahlung des Klimabonus?
- Wann erfolgt die erste Auszahlung des
Klimabonus im Jahr 2022?
- Erfolgt die Auszahlung des Klimabonus an die
Empfänger_innen einmal jährlich und wenn ja wann?
- Erfolgt die Auszahlung über das Jahr
verteilt? Wenn ja, wann?
- Wird der Klimabonus aliquot für das
Jahr berechnet und werden somit auch etwaige unterjährige
Wohnortwechsel berücksichtigt?
- Falls ja, wird das auf den Tag genau
abgerechnet?
- Falls nicht, warum nicht?
- Erfolgt die Auszahlung des Klimabonus
für Kinder an die jeweiligen Obsorgeberechtigten?
- Falls ja, an welche der
Obsorgeberechtigten?
- Falls ja, müssen Kinder und jene
Obsorgeberechtigten, die den Klimabonus für Kinder beziehen, im
selben Haushalt wohnen?
- Falls nein, an wen erfolgt die Auszahlung
des Klimabonus für Kinder?
- Wie ist die Situation für Kinder, die
bereits berufstätig sind und/oder in einem eigenen Haushalt leben?
- Wird bei der Auszahlung auf die
Infrastruktur der Finanzverwaltung zurückgegriffen?
- Falls ja, wie genau soll diese Auszahlung
über die Finanzverwaltung erfolgen?
- Falls nein, warum nicht?
- Falls nein, wie wird die Auszahlung
des Klimabonus stattdessen erfolgen?
- Falls nein, mit welchen anderen Ministerien
oder externen abwickelnden Stellen wird man bei der Abwicklung der
Auszahlung zusammenarbeiten?
- Welche Empfänger_innen-Daten werden
für die Auszahlung des Klimabonus benötigt?
- Wie wird das BMK zu diesen Daten kommen?
- Mit welchen anderen Ministerien ist man
diesbezüglich im Austausch?
- Mit welchen Ministerien gibt es hier
bereits eine Einigung?
- Gibt es hier vonseiten des BMKs
Datenschutz-Vorgaben zu berücksichtigen?
- Falls ja, welche?
- Falls nein, warum nicht?
- Wieviele Bürger_innen werden im Jahr
2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 100 EUR beziehen
(bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wieviele Kinder werden im Jahr 2022
voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 50 EUR beziehen (bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wieviele Bürger_innen werden im Jahr
2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 133 EUR beziehen
(bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wieviele Kinder werden im Jahr 2022
voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 66,50 EUR beziehen (bitte
um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wieviele Bürger_innen werden im Jahr
2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 167 EUR beziehen
(bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wieviele Kinder werden im Jahr 2022
voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 83,50 EUR beziehen (bitte
um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wieviele Bürger_innen werden im Jahr
2022 voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 200 EUR beziehen
(bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wieviele Kinder werden im Jahr 2022
voraussichtlich den Klimabonus in Höhe von 100 EUR beziehen (bitte um
Aufschlüsselung nach Bundesland)?
- Wie ist es zu rechtfertigen, dass in
bestimmten Fällen Bewohner_innen derselben Straße einen
Klimabonus in unterschiedlicher Höhe erhalten, nur weil sie auf der
anderen Straßenseite wohnen?
- Wie ist es zu rechtfertigen dass jemand, der
beispielsweise in Wien lebt und in Tulln arbeitet, einen niedrigeren
Klimabonus bekommt als jemand, der in Tulln lebt und in Wien arbeitet -
obwohl der Arbeitsweg genau derselbe ist?
- Wird man die derzeitige Klimabonus-Karte
(Stand: 15. Okt 2021) noch adaptieren oder bleibt diese Karte Grundlage
für die Auszahlung des Klimabonus im Jahr 2022?
- Welche Lösung wird es für Menschen
geben, die aus gesundheitlichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind,
weil die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - behördlich
bestätigt - für sie dauerhaft nicht zumutbar ist?