Eingelangt am 21.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundeskanzler
betreffend Erwartbarer
Untersuchungsausschuss, befürchtete Hausdurchsuchungen versus Löschen
sowie unterlassene Wiederherstellung
Das Bundesarchivgesetz
sieht in § 5 Abs 1 eine unmissverständliche Archivierungspflicht
für sämtliche Bundesdienststellen vor:

In § 6 Abs 3
Bundesarchivgesetz findet sich eine Sonderregel für das Schriftgut, dass
unmittelbar beim (u.a.) Bundeskanzler anfällt:

Zur Frage der Definition
von "Schriftgut" verweist das Bundesarchivgesetz in seinen
Begriffsbestimmungen auf die Definition von Schriftgut in § 25 Abs 2
Denkmalschutzgesetz, „ausgenommen persönliche Unterlagen wie
beispielsweise Aufzeichnungen und Notizen“.
§ 25 Abs 2
Denkmalschutzgesetz ist weit formuliert:

Zusammengefasst lässt
sich die Rechtslage also wie folgt zusammenfassen: es besteht eine umfassende
Archivierungspflicht; ausgenommen sind nur "persönliche
Unterlagen wie beispielsweise Aufzeichnungen und Notizen."
Dessen ungeachtet
wurden dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss keinerlei Akten bzw.
Unterlagen wie Mails, SMS, Kalender, Memos, Notizen, Protokolle von dem
ehemaligen Kanzler Kurz, und dem damaligen
Kanzleramtsminister Gernot Blümel aus dem Untersuchungszeitraum
(Regierung "Kurz I") übermittelt. Jegliche Korrespondenz, in
dessen Kenntnis der Untersuchungsausschuss gelangte, stammt aus
Sicherstellungen durch StA oder WKStA und
deren folglich Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss
(Beschlagnahmung des Mobiltelefons von Strache bzw. Thomas Schmid).
Aus dem Staatsarchiv, bei
welchem nach den Bestimmungen des § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz das
Schriftgut aus dem Kabinett des Bundeskanzlers nach Ende einer
Regierungsperiode zu verwahren ist, wurde seitens des Bundeskanzleramtes
kein einziges Dokument ausgehoben und übermittelt - dies trotz der oben
dargelegten, umfassenden und unmissverständlichen Archivierungspflicht von
Schriftgut.
Der ehemalige Kanzler Kurz
erklärte dazu im Untersuchungsausschuss, dass dieses Schriftgut
gelöscht worden sei.
Im Rahmen einer Beschwerde
der Opposition an den Verfassungsgerichtshof vor diesem Hintergrund der
mangelnden Aktenlieferung forderte der VfGH Kanzler Kurz auf, bis 26. April
2021 die geforderten Mails vorzulegen. Kanzler Kurz blieb aber dabei: die Unterlagen
seien gelöscht und könnten daher nicht vorgelegt werden.
Der ehemalige
Generaldirektor des Staatsarchivs wies bereits darauf hin, dass die
Löschung von archivierungspflichtigem Material rechtswidrig ist:
"Sollte
verwaltungsrelevantes Material vernichtet worden sein, dann widerspricht das
klar dem Bundesarchivgesetz und hätte eine neue Qualität" (https://www.derstandard.at/story/2000106740065/staatsarchiv-experte-weg-bei-schredderaktionist-nicht-eingehalten-worden).
Auf Grund der umfassenden
Archivierungspflicht einerseits und der unterbliebenen Aktenlieferungen an den
Untersuchungsausschuss in Zusammenschau mit Ihren Äußerungen, wonach
es zu umfassenden Löschungen von Schriftgut kam, andererseits, drängt
sich daher der Verdacht auf, dass gegen die Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes verstoßen wurde.
In der mittlerweile schon
vieldiskutierten, weil unerklärlichen Pressekonferenz am
28.9.2021 richtete ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gaby Schwarz
allfälligen Hausdurchsuchern gleich von vornherein aus, dass diese ohnehin
nichts finden würden. Die ÖVP sei nämlich schon länger dazu
übergegangen, alle Daten regelmäßig zu vernichten, die man
nicht gesetzlich aufbewahren müsse. Zitat: „Es ist nichts mehr
da“ (https://www.profil.at/oesterreich/bei-der-oevp-ist-nichts-mehr-da/401751510).
Hiermit stellt sich nicht
nur wiederum die Frage der Verletzung der Archivierungspflicht nach dem
Bundesarchivgesetz, sondern auch einer
möglicher Beweismittelunterdrückung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Anwendungen bzw. Apps (wie z.B.
WhatsApp, Signal, etc.) wurden bzw. werden seit Beginn der Kanzlerschaft
Kurz von MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramtes verwendet (bitte um
Auflistung aller Anwendungen- wie z.B. Emails, Kalender, ELAK,...- je nach
Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen,
Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Auf welchen Geräten wurden bzw. werden
seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz diese Anwendungen bzw. Apps
betrieben (bitte um Auflistung aller Geräte- wie z.B. Diensthandys,
Tabletts, Smartphones,...- je nach Organisationseinheiten des
Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank,
unterstellte Dienststellen,..)?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Welche für den Betrieb der Anwendungen
bzw. Apps verantwortlichen Dienstellen bzw. Firmen (z.B.
Mobilfunkverantwortliche, Rechenzentren,..) betrieben bzw. betreiben
seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz welche dienstlichen
Anwendungen (bitte um Auflistung aller Anwendungen- wie z.B. Emails,
Kalender, ELAK,...- je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes-
Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte
Dienststellen,..- und Firma- z.B. Mobilfunkanbieter, Rechenzentren,...)?
- Auf welchen Geräten wurden bzw. werden
seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz diese Anwendungen betrieben (bitte um
Auflistung aller Geräte- wie z.B. Diensthandys, Tabletts,
Smartphones,...- je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes-
Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte
Dienststellen,..)?
- Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen
in der Sicherstellung kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Inwiefern wurde seit Beginn der Kanzlerschaft
Kurz bzw. wird sichergestellt, dass dienstliche Geräte nur für
dienstliche Zwecke bzw. Korrespondenzen verwendet werden (bitte um
Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts,
Smartphones, ...- und je nach Organisationseinheiten des
Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank,
unterstellte Dienststellen,..)?
- Wer ist dafür zuständig?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Inwiefern wurde seit Beginn der
Kanzlerschaft Kurz bzw. wird sichergestellt, dass auf dienstlichen
Geräten nicht aus privater Eigeninitiative weitere Anwendungen
installiert werden (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B.
Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach
Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen,
Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
- Wer ist dafür zuständig?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Inwiefern wurde seit Beginn der
Kanzlerschaft Kurz bzw. wird sichergestellt, dass private Geräte
nicht für dienstliche Zwecke bzw. Korrespondenzen verwendet
werden (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys,
Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des
Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank,
unterstellte Dienststellen,..)?
- Welche Maßnahmen wurden bzw.
werden zur Sicherstellung wann von wem gesetzt?
- Wer ist dafür zuständig?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Inwiefern wurde seit Beginn der
Kanzlerschaft Kurz bzw. wird sichergestellt, dass Transfer bzw.
Verarbeitung dienstlicher Daten/Informationen auf Geräten/Anwendungen
bzw. Apps außerhalb des Einflussbereichs der Behörde
(aufgelistet Geräte und Anwendungen aus Antworten auf Fragen 1
und 2) (kurz in Folge "externe Verarbeitungen") durch
MitarbeiterInnen verhindert bzw. hintangehalten wird (bitte um
Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts,
Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des
Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank,
unterstellte Dienststellen,..)?
- Welche Maßnahmen wurden bzw.
werden wann von wem dafür gesetzt?
- Wer ist dafür zuständig?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Wann immer seit Beginn der
Kanzlerschaft Kurz externe Verarbeitungen durch MitarbeiterInnen
festgestellt wurden bzw. werden: werden diese nach außen
kommunizierten Daten bzw. externe Verarbeitungen in der Folge
verwaltet (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys,
Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des
Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank,
unterstellte Dienststellen,..)?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
bzw. werden wann von wem dafür gesetzt?
- Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
- Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wann immer seit Beginn der Kanzlerschaft
Kurz externe Verarbeitungen durch MitarbeiterInnen festgestellt
wurden bzw. werden: werden die nach außen
kommunizierten Daten in der Folge gesichert (bitte um
Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts,
Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes-
Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte
Dienststellen,..)?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
bzw. werden wann von wem dafür gesetzt?
- Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
- Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wann immer seit Beginn der
Kanzlerschaft Kurz externe Verarbeitungen durch MitarbeiterInnen
festgestellt wurden bzw. werden: welche Konsequenzen wurden bzw. werden
gesetzt (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B.
Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach
Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat,
Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
- Wenn ja, durch welche Maßnahmen
jeweils wann?
- Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
- Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wer war seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz
bzw. ist für das Bundeskanzleramt für den Bereich
Informationssicherheit bzw. Datenschutz verantwortlich?
- In welcher Organisationseinheit war bzw. ist
dieser jeweils zugeordnet?
- Welcher Weisungshierarchie war bzw. ist
dieser jeweils unterworfen?
- Wurde seit Beginn der Kanzlerschaft
Kurz festgelegt, welche Sicherungszyklen und Sicherungsmaßnahmen aus
datenschutzrechtlichen Vorgaben bzw. anderen Überlegungen und
Vorgaben eingehalten werden müssen (bitte um Auflistung nach
Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je
nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen,
Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
- Wenn ja, durch welche Maßnahmen
wurden bzw. werden jeweils wann welche datenschutzrechtlichen Vorgaben
bzw. jeweils welche anderen Überlegungen und Vorgaben?
- Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
- Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Mit welchen Maßnahmen wurde seit
Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. wird ein System gewährleistet, das
im Falle von Manipulation dienstlicher Daten die Möglichkeit gibt,
dieser auf die Spur zu kommen (bitte um Auflistung nach
Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je
nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen,
Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
- Wer ist dafür zuständig?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Wurde seit Beginn der Kanzlerschaft
Kurz festgelegt, wie mit nicht dienstlichen Daten auf dienstlichen
Geräten umzugehen ist (bitte um Auflistung nach Geräten- wie
z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach
Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat,
Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
- Wenn ja, durch welche Maßnahmen
jeweils wann?
- Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
- Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
i. Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann
inwiefern?
ii. Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Auf welchen Standorten bzw. Medien werden
dienstliche Anwendungen jeweils gesichert (bitte um Auflistung
des Programmes, Nennung des Standortes, Beschreibung des Verwahrens etc.
für jede Anwendung)?
- Auf welche gesetzliche Basis bzw. interne
Regularien stützt sich diese Praxis jeweils?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
- Welche Behaltefristen bestehen jeweils
für Anwendungen (bitte um Auflistung des
Sicherungsprogrammes, Beschreibung des Verwahrens etc. für jede
Anwendung)?
- Auf welche gesetzliche Basis bzw. interne
Regularien stützt sich diese Praxis jeweils?
- Zu welchen Umstellungen bzw.
Änderungen kam es seit Veröffentlichung des
"Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
- Wo, durch wen und in
welchem Umfang werden sonst Daten des BKA durch dieses oder in dessen
Auftrag gesichert?
- Über welchen Zeitraum wurden seit
Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. werden Sicherungsbestände
elektronischer Daten im Zentralen Ausweichsystem des Bundes bzw. auf
Servern in sonstigen Rechenzentren vor Vernichtung/Überschreibung
verwahrt?
- Welche Daten werden auf diesen
Sicherungsbeständen standardmäßig gespeichert?
- Wurden diese Aufbewahrungszeiträume
seit 2017 geändert und wenn ja: wann, durch wen, in wessen Auftrag,
zu welchem Zwecke und in welchem Ausmaße?
- Gibt es Überlegungen dahingehend, den
Aufbewahrungszeitraum zu verlängern, insbesondere vor dem Hintergrund
der Nachvollziehbarkeit dienstlicher Vorgänge für mögliche
kommende parlamentarische Untersuchungsausschüsse?
- Wenn ja: was ist der derzeitige
Umsetzungsstand bzw. bis wann ist mit einer Umsetzung welcher Schritte zu
rechnen?
- Wenn nein: warum nicht?
- Wie, durch wen und in wessen Auftrag wurde
bisher sichergestellt, dass durch das Überschreiben der
Sicherungsbänder bzw. Sicherungsbestände nicht auch Daten
verloren gehen, welche nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu
archivieren wären?
- Welche konkreten Schritte zur
Wiederherstellung gelöschter Kommunikation wurden im Rahmen der
Umsetzung des in der Begründung genannten VfGH-Erkenntnisses wann,
durch wen, in wessen Auftrag und mit welchem Ergebnis gesetzt?
- Wurde dabei auch an Dritte herangetreten,
um die Wiederherstellung gelöschter Daten zu erreichen (etwa an die
Betreiber der jeweiligen Applikationen)?
- In wie weit wurden die Daten jenes
Mobiltelefons gesichtet, welches vom ehemaligen Kanzler Kurz für berufliche
Zwecke primär genutzt wurde, aber auf die ÖVP-Bundespartei
angemeldet war bzw. welche Bemühungen zur Bereitstellung von Daten
dieses Gerätes wurden unternommen?
- Wurden sonstige Geräte gesichtet, die
im privaten Besitz von MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramts sind,
aber für berufliche Zwecke verwendet wurden?
- Wenn ja, inwiefern durch welche
Maßnahmen wann?
- Wenn nein, warum nicht?