8318/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Erwartbarer Untersuchungsausschuss, befürchtete Hausdurchsuchungen versus Löschen sowie unterlassene Wiederherstellung

 

Das Bundesarchivgesetz sieht in § 5 Abs 1 eine unmissverständliche Archivierungspflicht für sämtliche Bundesdienststellen vor:

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In § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz findet sich eine Sonderregel für das Schriftgut, dass unmittelbar beim (u.a.) Bundeskanzler anfällt:

 

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Zur Frage der Definition von "Schriftgut" verweist das Bundesarchivgesetz in seinen Begriffsbestimmungen auf die Definition von Schriftgut in § 25 Abs 2 Denkmalschutzgesetz, „ausgenommen persönliche Unterlagen wie beispielsweise Aufzeichnungen und Notizen“.

§ 25 Abs 2 Denkmalschutzgesetz ist weit formuliert:

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Zusammengefasst lässt sich die Rechtslage also wie folgt zusammenfassen: es besteht eine umfassende Archivierungspflicht; ausgenommen sind nur "persönliche Unterlagen wie beispielsweise Aufzeichnungen und Notizen."

Dessen ungeachtet wurden dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss keinerlei Akten bzw. Unterlagen wie Mails, SMS, Kalender, Memos, Notizen, Protokolle von dem ehemaligen Kanzler Kurz, und dem damaligen Kanzleramtsminister Gernot Blümel aus dem Untersuchungszeitraum (Regierung "Kurz I") übermittelt. Jegliche Korrespondenz, in dessen Kenntnis der Untersuchungsausschuss gelangte, stammt aus Sicherstellungen durch StA oder WKStA und deren folglich Aktenlieferung an den Untersuchungsausschuss (Beschlagnahmung des Mobiltelefons von Strache bzw. Thomas Schmid).

Aus dem Staatsarchiv, bei welchem nach den Bestimmungen des § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz das Schriftgut aus dem Kabinett des Bundeskanzlers nach Ende einer Regierungsperiode zu verwahren ist, wurde seitens des Bundeskanzleramtes kein einziges Dokument ausgehoben und übermittelt - dies trotz der oben dargelegten, umfassenden und unmissverständlichen Archivierungspflicht von Schriftgut.

Der ehemalige Kanzler Kurz erklärte dazu im Untersuchungsausschuss, dass dieses Schriftgut gelöscht worden sei. 

Im Rahmen einer Beschwerde der Opposition an den Verfassungsgerichtshof vor diesem Hintergrund der mangelnden Aktenlieferung forderte der VfGH Kanzler Kurz auf, bis 26. April 2021 die geforderten Mails vorzulegen. Kanzler Kurz blieb aber dabei: die Unterlagen seien gelöscht und könnten daher nicht vorgelegt werden.

Der ehemalige Generaldirektor des Staatsarchivs wies bereits darauf hin, dass die Löschung von archivierungspflichtigem Material rechtswidrig ist:

"Sollte verwaltungsrelevantes Material vernichtet worden sein, dann widerspricht das klar dem Bundesarchivgesetz und hätte eine neue Qualität" (https://www.derstandard.at/story/2000106740065/staatsarchiv-experte-weg-bei-schredderaktionist-nicht-eingehalten-worden).

Auf Grund der umfassenden Archivierungspflicht einerseits und der unterbliebenen Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss in Zusammenschau mit Ihren Äußerungen, wonach es zu umfassenden Löschungen von Schriftgut kam, andererseits, drängt sich daher der Verdacht auf, dass gegen die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes verstoßen wurde.

In der mittlerweile schon vieldiskutierten, weil unerklärlichen Pressekonferenz am 28.9.2021 richtete ÖVP-Vizegeneralsekretärin Gaby Schwarz allfälligen Hausdurchsuchern gleich von vornherein aus, dass diese ohnehin nichts finden würden. Die ÖVP sei nämlich schon länger dazu übergegangen, alle Daten regelmäßig zu vernichten, die man nicht gesetzlich aufbewahren müsse. Zitat: „Es ist nichts mehr da“ (https://www.profil.at/oesterreich/bei-der-oevp-ist-nichts-mehr-da/401751510).

Hiermit stellt sich nicht nur wiederum die Frage der Verletzung der Archivierungspflicht nach dem Bundesarchivgesetz, sondern auch einer möglicher Beweismittelunterdrückung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche Anwendungen bzw. Apps (wie z.B. WhatsApp, Signal, etc.) wurden bzw. werden seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz von MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramtes verwendet (bitte um Auflistung aller Anwendungen- wie z.B. Emails, Kalender, ELAK,...- je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Auf welchen Geräten wurden bzw. werden seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz diese Anwendungen bzw. Apps betrieben (bitte um Auflistung aller Geräte- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Welche für den Betrieb der Anwendungen bzw. Apps verantwortlichen Dienstellen bzw. Firmen (z.B. Mobilfunkverantwortliche, Rechenzentren,..) betrieben bzw. betreiben seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz welche dienstlichen Anwendungen (bitte um Auflistung aller Anwendungen- wie z.B. Emails, Kalender, ELAK,...- je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..- und Firma- z.B. Mobilfunkanbieter, Rechenzentren,...)?
  2. Auf welchen Geräten wurden bzw. werden seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz diese Anwendungen betrieben (bitte um Auflistung aller Geräte- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen in der Sicherstellung kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Inwiefern wurde seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. wird sichergestellt, dass dienstliche Geräte nur für dienstliche Zwecke bzw. Korrespondenzen verwendet werden (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones, ...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wer ist dafür zuständig?
    2. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Inwiefern wurde seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. wird sichergestellt, dass auf dienstlichen Geräten nicht aus privater Eigeninitiative weitere Anwendungen installiert werden (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wer ist dafür zuständig?
    2. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Inwiefern wurde seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. wird sichergestellt, dass private Geräte nicht für dienstliche Zwecke bzw. Korrespondenzen verwendet werden (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden zur Sicherstellung wann von wem gesetzt?
    2. Wer ist dafür zuständig?
    3. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Inwiefern wurde seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. wird sichergestellt, dass Transfer bzw. Verarbeitung dienstlicher Daten/Informationen auf Geräten/Anwendungen bzw. Apps außerhalb des Einflussbereichs der Behörde (aufgelistet Geräte und Anwendungen aus Antworten auf Fragen 1 und 2) (kurz in Folge "externe Verarbeitungen") durch MitarbeiterInnen verhindert bzw. hintangehalten wird (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden wann von wem dafür gesetzt?
    2. Wer ist dafür zuständig?
    3. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Wann immer seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz externe Verarbeitungen durch MitarbeiterInnen festgestellt wurden bzw. werden: werden diese nach außen kommunizierten Daten bzw. externe Verarbeitungen in der Folge verwaltet (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bzw. werden wann von wem dafür gesetzt?
    2. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
    3. Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wann immer seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz externe Verarbeitungen durch MitarbeiterInnen festgestellt wurden bzw. werden: werden die nach außen kommunizierten Daten in der Folge gesichert (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bzw. werden wann von wem dafür gesetzt?
    2. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
    3. Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wann immer seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz externe Verarbeitungen durch MitarbeiterInnen festgestellt wurden bzw. werden: welche Konsequenzen wurden bzw. werden gesetzt (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wenn ja, durch welche Maßnahmen jeweils wann?
    2. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
    3. Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wer war seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. ist für das Bundeskanzleramt für den Bereich Informationssicherheit bzw. Datenschutz verantwortlich?
  2. In welcher Organisationseinheit war bzw. ist dieser jeweils zugeordnet?
  3. Welcher Weisungshierarchie war bzw. ist dieser jeweils unterworfen?
  4. Wurde seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz festgelegt, welche Sicherungszyklen und Sicherungsmaßnahmen aus datenschutzrechtlichen Vorgaben bzw. anderen Überlegungen und Vorgaben eingehalten werden müssen (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wenn ja, durch welche Maßnahmen wurden bzw. werden jeweils wann welche datenschutzrechtlichen Vorgaben bzw. jeweils welche anderen Überlegungen und Vorgaben?
    2. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
    3. Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Mit welchen Maßnahmen wurde seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. wird ein System gewährleistet, das im Falle von Manipulation dienstlicher Daten die Möglichkeit gibt, dieser auf die Spur zu kommen (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wer ist dafür zuständig?
    2. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

  1. Wurde seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz festgelegt, wie mit nicht dienstlichen Daten auf dienstlichen Geräten umzugehen ist (bitte um Auflistung nach Geräten- wie z.B. Diensthandys, Tabletts, Smartphones,...- und je nach Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes- Sektionen, Generalsekretariat, Kabinett, Think Tank, unterstellte Dienststellen,..)?
    1. Wenn ja, durch welche Maßnahmen jeweils wann?
    2. Wenn ja, wer ist dafür zuständig?
    3. Wenn ja, zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?

                                          i.    Aufgrund wessen Weisung, Anweisung o.ä. an wen jeweils wann inwiefern?

                                        ii.    Inwiefern wurde dies wann dokumentiert?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Auf welchen Standorten bzw. Medien werden dienstliche Anwendungen jeweils gesichert (bitte um Auflistung des Programmes, Nennung des Standortes, Beschreibung des Verwahrens etc. für jede Anwendung)?
    1. Auf welche gesetzliche Basis bzw. interne Regularien stützt sich diese Praxis jeweils?
    2. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
  1. Welche Behaltefristen bestehen jeweils für Anwendungen (bitte um Auflistung des Sicherungsprogrammes, Beschreibung des Verwahrens etc. für jede Anwendung)?
    1. Auf welche gesetzliche Basis bzw. interne Regularien stützt sich diese Praxis jeweils?
    2. Zu welchen Umstellungen bzw. Änderungen kam es seit Veröffentlichung des "Ibiza"-Videos am 17.5.2019 jeweils wann?
  1. Wo, durch wen und in welchem Umfang werden sonst Daten des BKA durch dieses oder in dessen Auftrag gesichert?
  2. Über welchen Zeitraum wurden seit Beginn der Kanzlerschaft Kurz bzw. werden Sicherungsbestände elektronischer Daten im Zentralen Ausweichsystem des Bundes bzw. auf Servern in sonstigen Rechenzentren vor Vernichtung/Überschreibung verwahrt?
    1. Welche Daten werden auf diesen Sicherungsbeständen standardmäßig gespeichert?
  1. Wurden diese Aufbewahrungszeiträume seit 2017 geändert und wenn ja: wann, durch wen, in wessen Auftrag, zu welchem Zwecke und in welchem Ausmaße?
  2. Gibt es Überlegungen dahingehend, den Aufbewahrungszeitraum zu verlängern, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachvollziehbarkeit dienstlicher Vorgänge für mögliche kommende parlamentarische Untersuchungsausschüsse?
    1. Wenn ja: was ist der derzeitige Umsetzungsstand bzw. bis wann ist mit einer Umsetzung welcher Schritte zu rechnen?
    2. Wenn nein: warum nicht?
  1. Wie, durch wen und in wessen Auftrag wurde bisher sichergestellt, dass durch das Überschreiben der Sicherungsbänder bzw. Sicherungsbestände nicht auch Daten verloren gehen, welche nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren wären?
  2. Welche konkreten Schritte zur Wiederherstellung gelöschter Kommunikation wurden im Rahmen der Umsetzung des in der Begründung genannten VfGH-Erkenntnisses wann, durch wen, in wessen Auftrag und mit welchem Ergebnis gesetzt?
    1. Wurde dabei auch an Dritte herangetreten, um die Wiederherstellung gelöschter Daten zu erreichen (etwa an die Betreiber der jeweiligen Applikationen)?
  1. In wie weit wurden die Daten jenes Mobiltelefons gesichtet, welches vom ehemaligen Kanzler Kurz für berufliche Zwecke primär genutzt wurde, aber auf die ÖVP-Bundespartei angemeldet war bzw. welche Bemühungen zur Bereitstellung von Daten dieses Gerätes wurden unternommen?
  2. Wurden sonstige Geräte gesichtet, die im privaten Besitz von MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramts sind, aber für berufliche Zwecke verwendet wurden?
    1. Wenn ja, inwiefern durch welche Maßnahmen wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?