8323/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf den Tanktourismus und die Mineralölsteuereinnahmen

 

Die im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten relativ günstigen Treibstoffpreise haben in den letzten Jahrzehnten einen Tanktourismus in Österreich entstehen lassen. Die Profiteure desselben sind nicht nur Tankstellenbetreiber und deren Angestellte, vor allem in Grenzregionen, sondern auch der Fiskus durch die Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Laut einem Bericht des „Kurier“ vom 4. August 2019 betrug allein 2018 der Anteil des Tanktourismus am gesamten MÖSt-Aufkommen eine Milliarde Euro oder 25 Prozent.

Mit der für den 1. Juli 2022 angekündigten Einführung einer CO2-Steuer werden die Treibstoffpreise massiv ansteigen, was auch negative Auswirkungen auf den Tanktourismus und damit auch die Einnahmen aus der Mineralölsteuer haben wird. Dies wird zudem zur Folge haben, dass Tankstellenbetreiber in Grenzregionen oder an frequentierten Transitstrecken mit enormen Umsatzeinbußen konfrontiert sein werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen Berechnungen angestellt, um wie viel sich die Einnahmen aus der Mineralölsteuer durch die Einführung der CO2-Bepreisung reduzieren werden?

a.  Wenn ja, welche Ergebnisse weisen diese für die Jahre 2022, 2023 und 2024 aus?

b.  Wenn ja, wie hoch werden die Einbußen durch den reduzierten Tanktourismus sein, aufgeschlüsselt in die Jahre 2022, 2023 und 2024?

c.   Falls nein, warum nicht?

 

2.     Wurden Prognosen hinsichtlich der Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die wirtschaftliche Existenz von Tankstellen, insbesondere in Grenzregionen, beauftragt?

a.  Wenn ja, welche Ergebnisse weisen diese auf?

b.  Falls nein, warum nicht?

 

3.     Mit Einnahmen in welcher Höhe rechnen Sie durch die CO2-Bepreisung in den Jahren 2022, 2023 und 2024?