8338/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.10.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Detailbudget 20.01.01 Arbeitsmarktadministration BMA-Ziel 1
Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Detailbudget 20.01.01 Arbeitsmarktadministration BMA im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:
Ziel 1: Umsetzung der Vereinbarung gem. § 16 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) betreffend Modalitäten der Akontierung und Abrechnung der finanziellen Bedeckung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation. Sicherstellung termingerechter Abrechnung zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Warum haben Sie sich als Bundesminister für Arbeit für dieses Ziel 1 entschieden?
2) War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?
3) Wie stellten sich die konkreten „Modalitäten der Abrechnung und Abrechnung der finanziellen Bedeckung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation“ im BMA konkret dar?
4) Gibt es Überlegungen die „Modalitäten der Abrechnung und Abrechnung der finanziellen Bedeckung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation“ zu ändern?
5) Wenn ja, wann und aus welche Gründen?
6) Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 20.01.01 Arbeitsmarktadministration BMA zu diesem Ziel gegeben?
7) Wurden diese im BMA bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?
8) Wie bewerten Sie als Verhaltensökonom dieses Ziel?