8340/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend 20.01.03 Leistungen/Beiträge BMA Ziel 1

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Detailbudget 20.01.03 Leistungen/Beiträge BMA im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:

Ziel 1 Stärkere Beteiligung von Frauen und Wiedereinsteigerinnen am Erwerbsleben mittels Schulungen sowie deren Existenzsicherung während der Schulungsteilnahme.

Wie werden die Ziele verfolgt?

Maßnahmen:

Existenzsicherung durch Schulungs- und Arbeitslosengeld

Wie sieht Erfolg aus?

Meilensteine/Kennzahlen für 2022

Register-Arbeitslosenquote Frauen: ≤ 8,6%

Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2022)

Register-Arbeitslosenquote Frauen: 7,9% (2017), 7,3% (2018), 7,1% (2019)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Arbeit für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie viele Existenzsicherungen wurden bis zum 1. Oktober 2021 durch die Auszahlung von Schulungs- und Arbeitslosengeld durchgeführt?

4)    Wie teilen sich diese Existenzsicherungen durch die Auszahlung von Schulungs- und Arbeitslosengeld auf die einzelnen Bundesländer auf?

5)    Wie will man Senkung der Frauenarbeitslosenquote für 2022 erreichen?

6)    Welche alternativen Ziele wurden zum Ziel 1 diskutiert?

7)    Wurden diese im BMA bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?

8)    Wie bewerten Sie als Verhaltensökonom dieses Ziel?