8371/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend 20.01.04 Arbeitsmarktadministration AMS Ziel 1
Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Detailbudget 20.01.04 Arbeitsmarktadministration AMS BMA im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:
Ziel 1 Sicherstellung der Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Beamten.
Wie werden die Ziele verfolgt?
Maßnahmen:
Anweisung der Gehälter.
Wie sieht Erfolg aus?
Meilensteine/Kennzahlen für 2022
Monatliche Auszahlungen: 12
Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2022)
Monatliche Auszahlungen: 12 (2019)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Warum haben Sie sich als Bundesminister für Arbeit für dieses Ziel 1 entschieden?
2) War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?
3) Wie hoch waren die Gehaltsauszahlungen für die Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Beamten bis zum 1. Oktober 2021?
4) Wie teilen sich diese Gehaltsauszahlungen für die Besoldung der Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Beamten auf die einzelnen Bundesländer auf?
5) Werden an die Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Beamten 12 mal Gehälter ausgezahlt?
6) Erhalten die Arbeitsmarktservice-Beamtinnen und Beamten trotzdem 14 Gehälter?
7) Warum wurde dann diese missverständliche Darstellung gewählt?
8) Welche alternativen Ziele wurden zum Ziel 1 diskutiert?
9) Wurden diese im BMA bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?
10) Wie bewerten Sie als Verhaltensökonom dieses Ziel?