8373/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend 20.02.01 Arbeitsinspektion Ziel 1 B

Folgendes Ziel 1 B wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Detailbudget 20.02.01 Arbeitsinspektion BMA im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:

Ziel 1 Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit durch zielgerichtete Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion.

 

Wie werden die Ziele verfolgt?

 

Maßnahmen:

Präventionsmaßnahmen: Gewalt als Berufsrisiko?

 

Wie sieht Erfolg aus?

 

Meilensteine/Kennzahlen für 2022

Wirkungsorientierte Kontrolle und Beratung von Unternehmen zum Umgang mit arbeitsbedingtem Gewaltrisiko

 

Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2022)

 

 

Der Umgang mit dem Thema ist in der Arbeitswelt schwierig. Gewaltrisiko wird fallweise eine Arbeitsbedingung sein (z.B. in Pflegeheimen auf Grund von Erkrankungen von Patienten/Patientinnen), darf aber nicht zu einer Gefahr am Arbeitsplatz führen. Auch für die Arbeitsinspektion ist es ein komplexes Thema, das es systematisch und strukturiert aufzugreifen gilt, um die Betriebe bei der Ermittlung der Gefahren und Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu unterstützen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Arbeit für dieses Ziel 1 B entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Welche alternativen Ziele wurden zum Ziel 1 B (andere Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektionen) diskutiert?

4)    Warum hat man hier beispielhaft nur den Pflegebereich herangezogen?

5)    Welche anderen Wirtschafts- und Arbeitsbereiche werden vom BMA bzw. den Arbeitsinspektionen mit dem Gefahrenpotential der Gewalt für die Mitarbeiter definiert?

6)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus dem Mitarbeiterstab der Arbeitsinspektionen?

7)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus der Wirtschaft?

8)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus Arbeiterkammer oder ÖGB?

9)    Wurden diese im BMA bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?

10) Wie bewerten Sie als Verhaltensökonom dieses Ziel?