8382/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage
der Abg. Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Folgenanfrage zu 7043/AB-zu Geschäftszahl: 2021-0.2030.287 - PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria
Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher teilt in seiner Anfragebeantwortung 7043/AB unter anderem mit:
(…)Mir liegen keine Informationen über Gespräche betreffend Bestellung beziehungsweise Ankauf von FFP2-Masken oder zu Koordinationstreffen vor. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt des Betriebsbesuchs am Standort keine FFP2-Masken, sondern MNS-Masken produziert wurden. Wie bereits in den Beantwortungen zu den parlamentarischen Anfragen Nr. 6115/J vom 26.03.2021 und Nr. 6302/J vom 13.04.2021 dargelegt, finden in der Funktion als zuständige Ressortleitung für Arbeitsmarkt regelmäßig zahlreiche Betriebsbesuche in unterschiedlichsten Branchen statt. Der Besuch am Firmenstandort durch meine Vorgängerin in Begleitung eines Mitarbeiters des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend erfolgte vor dem Hintergrund der Information über die Schaffung neuer Arbeitsplätze während der Coronakrise.
Der Ankauf der Masken stand und steht also in keinem Zusammenhang mit dem Betriebsbesuch meiner Vorgängerin. Ausschlaggebend für die Beschaffung bei der Hygiene Austria GmbH war vielmehr die rasche Verfügbarkeit. Die Hygiene Austria GmbH war ein Vertragspartner der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Die Bestellung erfolgte mittels Abrufs aus dem e-shop der BBG. Auf die Vertragsgestaltung der BBG mit der Hygiene Austria GmbH hatten und haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts keinen Einfluss.
Für meine Amtszeit kann ich festhalten, dass an mein Ressort gerichtete parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantwortet werden und wurden. (…)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Wie viele Betriebsbesuche hat Ihre Amtsvorgängerin BM a.D. Christine Aschbacher im Zeitraum 1.1.2020 bis 11.1.2021 insgesamt absolviert?
2) Bei welchen Betrieben hat Ihre Amtsvorgängerin BM a.D. Christine Aschbacher im Zeitraum 1.1.2020 bis 11.1.2021 diese Besuche absolviert?
3) Wer hat Ihre Amtsvorgängerin BM a.D. Christine Aschbacher bei jedem einzelnen Betriebsbesuch begleitet (Name, Funktion im Kabinett bzw. im BMA)?
4) Welche anderen Personen (Vertreter der Wirtschaftskammer bzw. des Wirtschaftsbundes, Nationalabgeordnete, Landesräte, Bürgermeister) waren bei diesen Betriebsbesuchen jeweils anwesenden?
5) Welche Betriebsbesuche wurden durch Ihre Amtsvorgängerin BM a.D. Christine Aschbacher im Zeitraum 1.1.2020 bis 11.1.2021 bei Betrieben, die Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen hergestellt bzw. vertrieben haben, absolviert?
6) Wie viele Betriebsbesuche haben Sie als amtierender Arbeitsminister seit dem 11. Jänner 2021 insgesamt absolviert?
7) Bei welchen Betrieben haben Sie diese Besuche absolviert?
8) Wer hat Sie bei jedem einzelnen Betriebsbesuch begleitet?
9) Welche anderen Personen (Vertreter der Wirtschaftskammer bzw. des Wirtschaftsbundes, Nationalabgeordnete, Landesräte, Bürgermeister) waren bei diesen Betriebsbesuchen jeweils anwesenden?
10) Welche Betriebsbesuche wurden durch Sie bei Betrieben, die Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen hergestellt bzw. vertrieben haben, absolviert?
11) Welche Standards legen Sie als zuständiger Minister bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen in Bezug auf „Wissen“ und „Gewissen“ sowie die „Wahrheit“ an?
12) Sind dies die Standards eines unabhängigen Wissenschaftlers oder die eines türkisen Parteipolitikers in Bezug auf „Wissen“, „Gewissen“ und „Wahrheit“?