8391/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

betreffend digitale Anträge für Familienleistungen

 

 

Viele Familien beantragen oft nur einen Bruchteil der Familienleistungen, die ihnen eigentlich zustehen würden. Besonders in der Zeit vor oder nach einer Geburt sind viele Anträge einzureichen. Familien sind, verschärft durch die COVID-19 Pandemie, mit vielen Herausforderungen konfrontiert und wissen nicht immer Bescheid, welche familienpolitische Leistungen ihnen zustehen würden. Es ist auch bekannt, dass viele Eltern teilweise monatelang auf die Auszahlung diverser Leistungen (Familienbeihilfe, Familienhärteausgleichsfonds, Pflegegeld, Schülerbeihilfe, Karenzanträge etc.) warten beziehungsweise extrem verspätete Rückmeldungen zu ihren Anträgen erhalten. Im schwarz-grünen Regierungsprogramm heißt es auf Seite 196 unter dem Kapitel „Familien“ mit den Stichwörtern „digital“ und „Verfahrenserleichterung“: „FABIAN als digitale Weiterentwicklung zur Auszahlung der Familienbeihilfe und Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung.“

 

In Deutschland beispielsweise wurde ein Infotool Familienleistungen geschaffen. Bürger geben dabei ihre Familiensituation ein und bekommen automatisch Informationen zu den auf ihre persönliche Situation bezogenen, familienpolitischen Leistungen. Das Infotool bietet auch einen umfassenden Überblick über die Leistungen insgesamt.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihrem Ministerium das deutsche Infotool Familienleistungen bekannt?

2.    Ist Ihr Ministerium ebenfalls der Auffassung, dass eine zentrale und vereinfachte Antragstellung der familienpolitischen Leistungen die Familien entlasten und die Quote der Inanspruchnahme durch die Berechtigten erhöhen würde?

3.    Welche konkreten Maßnahmen kann sich Ihr Ministerium vorstellen, um die Antragstellung zu familienpolitischen Leistungen zentral durchführen zu können?

4.    Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, damit allen Berechtigten das gesamte Spektrum der zur Verfügung stehenden familienpolitischen Leistungen beziehungsweise Unterstützungsangeboten bekannt sind?

5.    Gibt es Pläne zur Erstellung eines Informationsportals, wie es in Deutschland bereits der Fall ist?

a.    Wenn ja, ab wann kann mit der konkreten Umsetzung gerechnet werden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Kann sich ihr Ministerium die Installation eines Infotools (beispielsweise einer österreichweiten App) für Familienleistungen vorstellen?

a.    Wenn ja, wäre eine Einbeziehung der verschiedenen Familienleistungen der einzelnen Bundesländer möglich?

7.    Welche Maßnahmen (digital und analog) werden seitens Ihres Ministeriums ergriffen, um Antragsformulare und Anlagen für Familienleistungen (wie etwa das Kinderbetreuungsgeld) zu vereinfachen?

8.    Wie viele Anträge auf familienpolitische Leistungen sind bereits vollständig online durchführbar?

9.    Wie viele Anträge auf familienpolitische Leistungen können bereits online ausgefüllt werden, müssen aber noch ausgedruckt und versandt werden?

10. Wie viele der online durchführbaren Anträge sind teilweise oder vollständig barrierefrei für Menschen mit einer Sehbehinderung?

11. Werden Maßnahmen seitens Ihres Ministeriums getroffen, um familienpolitische Leistungen online beantragen zu können?

a.    Wenn ja, welche sind dies im Detail?

12. Welche Agenturen, Organisationen etc. beraten Ihr Ministerium bei der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen?

 



[1] siehe: www.familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/infotool-familienleistungen