8402/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Meldungen zu geplanten Hausdurchsuchungen an das Kabinett

 

Im BVT-Untersuchungsausschuss wurde bekannt, dass das BVT oder das BAK geplante Hausdurchsuchungen an das Kabinett von Bundesminister Sobotka melden mussten. Angeblich für begleitende mediale Maßnahmen. Unter Bundesminister Kickl wurde diese Praxis, wie sich aus den Protokollen des BVT-Untersuchungsausschusses ergibt, abgestellt. Nachdem unter ÖVP-Minister bis 2018 geplante Hausdurchsuchungen gemeldet wurden, ist davon auszugehen, dass dies seit 2020 wieder der Fall ist.

 

Das Ö1 Mittagsjournal um 12:00 Uhr vom 13.10.2021 berichtete zu diesem Thema unter „Debatte über Hausdurchsuchungen: Analyse von Bernt Koschuh“:

„(…)
Koschuh Bernt (ORF)
Die "Presse" berichtet nun, dass das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, das zum Innenministerium gehört, am vierten Oktober informiert wurde über die bevorstehenden Hausdurchsuchungen. Am fünften habe Beinschab Daten gelöscht und am sechsten Oktober fand dann die Hausdurchsuchung statt.

Webhofer Klaus (ORF)
Das ist jetzt aber noch kein Beleg, dass eine Information aus dem ÖVP-geführten Innenministerium hinausgedrungen ist oder? Fiedler sagt ja, auch die Justiz könnte das Leak gewesen sein.

Koschuh Bernt (ORF)
Ja, es wäre aber schon sehr unklug, wenn womöglich jemand aus der Korruptionsstaatsanwaltschaft die eigene Hausdurchsuchung torpediert in dieser Form. Eine besonders problematische Variante wäre, dass das Kabinett von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer von Mitarbeitern des Ministeriums vorab informiert worden wäre über die ja bei ÖVP-Vertretern geplanten Hausdurchsuchungen und dass es dann eine Vorwarnung gab. Diese Spekulationen weist das Ministerium auch zurück, mit dem Satz "Der Herr Bundesminister und sein Kabinett haben von den Hausdurchsuchungen aus den Medien erfahren."
(…)“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Sie über die geplante Hausdurchsuchung informiert?

2.    Wenn ja, von wem?

3.    Wenn ja, wann?

4.    Wer aus Ihrem Kabinett wurde vom BAK über die geplante Hausdurchsuchung informiert?

5.    Von wem wurde ihr Mitarbeiter informiert?

6.    Wann wurde der Mitarbeiter informiert?

7.    Wem im BAK wurde die Anordnung zur Durchführung der Hausdurchsuchung übermittelt?

8.    Wann wurde die Anordnung zur Durchführung der Hausdurchsuchung dem BAK übermittelt?

9.    Wurde der Generalsekretär informiert?

10. Wenn ja, wann?

11. Wenn ja, von wem?

12. Wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit informiert?

13. Wenn ja, wann?

14. Wenn ja, von wem?

15. Wurde der Bundeskriminalamt informiert?

16. Wenn ja, wann?

17. Wenn ja, wer?

18. Wenn ja, von wem?

19. Wurde die AG FAMA informiert?

20. Wenn ja, wann?

21. Wenn ja, wer?

22. Wenn ja, von wem?

23. Wurde die SOKO Tape informiert?

24. Wenn ja, wann?

25. Wenn ja, wer?

26. Wenn ja, von wem?

27. Wer genau wurde sonst noch von der Anordnung informiert?

28. Wie viele solcher Meldungen des BAK über geplante Hausdurchsuchungen an Ihr Kabinett gab es 2021?