8420/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend USP: Wann wird aus der Linksammlung ein One-Stop-Shop für Unternehmer_innen?
Der unwirkliche One-Stop-Shop "Unternehmensserviceportal"
Immer wieder wird von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort das Unternehmensserviceportal (USP) als umfassender One-Stop-Shop für Unternehmer_innen angepriesen. Im USP selbst und auf der Webseite des BMDW ist weiters von einem "bequemen Online-Zugang zur Verwaltung der Betriebe" oder von einer "zentralen Stelle" zum Einbringen der Anträge die Rede. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass bei zahlreichen Services aber nur auf andere Stellen verwiesen wird.
Allgemein scheint es eine gewisse Verwirrung hinsichtlich der Bezeichnung "One-Stop-Shop" zu geben, obwohl es seitens verschiedener Stellen eine einheitliche Definition gibt:
Das bloße Sammeln und Bereitstellen von Informationen in Form von Anleitungen und Links zu anderen Plattformen genügt dieser Definition wohl nicht. Eine deutliche Diskrepanz zu den Aussagen der zuständigen Bundesministerin hinsichtlich des USPs ist somit offensichtlich.
Beispiel E-Gründung: One-Stop-Shop oder Linksammlung?
Beispielsweise ist eine elektronische Gründung nur bei zwei Rechtsformen (Einzelunternehmer und Ein-Personen-GmbH) möglich. Bei allen anderen Rechtsformen wird den herangehenden Unternehmer_innen lediglich ein Link als Unterstützung im USP geboten. Dazu kommen Beschwerden, dass Unternehmer_innen in den einzigen zwei Möglichkeiten zur E-Gründung mit einem komplexen Verfahren allein gelassen werden, ohne Antworten zu speziellen Fragen einholen zu können. Am Beispiel der Gründung sieht man erheblichen Aufholbedarf, was die Vereinfachung digitaler Behördenwege angeht. Österreich ist in internationalen Rankings zu Unternehmensgründungen weit abgeschlagen: in dieser Kategorie des Doing Business Rankings der Weltbank ist Österreich auf Platz 127. Wenn Bundesministerin Schramböck immer wieder erwähnt, dass Österreich zum Spitzenfeld gehören soll, sind weitgehende Schritte unumgänglich. In anderen Ländern, wie etwa Neuseeland, gibt es eine zentrale Seite, auf der alles Relevante gebündelt ist und über die alle relevanten Schritte gleich online abgewickelt werden können. Auf einer übersichtlichen Seite kann man Firmennummer, Firmennamen, Steuernummer, Umsatzsteuernummer beantragen oder sich als Arbeitgeber anmelden. Gleichzeitig gibt es eine zentrale Anlaufstelle für ausländische Firmen, die eine Niederlassung gründen wollen. Solchen zentralen und einfachen Anlaufstellen für Unternehmer_innen ist es zu verdanken, dass Neuseeland als Nummer eins das Doing Business Ranking der Weltbank (auch hinsichtlich Einfachheit von Gründungen) anführt. Solche ambitionierten E-Government-Projekte sollten im Zentrum der Bemühungen einer Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin stehen.
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Erforderliche Schritte einer Gründung |
Eingabe über USP |
Link zu anderer Plattform |
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Gewerbeanmeldung |
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Firmenbucheintragung |
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Anzeige an Finanzamt |
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Anzeige an Sozialversicherung |
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Anmeldung Dienstnehmer |
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(Bei 5 von 7 Gründungsformen ist das Portal nur eine Linksammlung - E-Gründung nur bei Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH möglich, nicht bei OG, KG, Genossenschaft, GmbH, AG)
Quo vadis USP: Ungewisse Zukunft ohne konkrete politische Zielvorgaben
Angesichts der widersprüchlichen Angaben bestehen zahlreiche Unklarheiten im Hinblick auf bestehende Möglichkeiten sowie des Umfangs des beabsichtigten weiteren Ausbaus der digitalen Verwaltung und insbesondere des USP. Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung mit dem Digitalisierungsfonds 80 Mio. Euro für den Ausbau von E-Government für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen hat. Konkrete Vorhaben wurden während des parlamentarischen Prozesses immer wieder von NEOS eingefordert. Die zuständige Bundesministerin verweist aber lediglich auf usp.gv.at auf die Möglichkeit, Feedback anzubringen, das zur Verbesserung des USP herangezogen wird. Inwiefern dies tatsächlich erfolgte oder geplant ist, ist ebenso nicht kommuniziert worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann wird sie verfügbar sein?
ii. Wenn nein, warum nicht?