8432/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Beschwerde der Rechtsschutzbeauftragten vom 14. Oktober 2021
Die Kronenzeitung, der Kurier und der Standard berichteten am 29. Oktober 2021 darüber, dass die Rechtsschutzbeauftragte im Bundesministerium für Justiz, Frau Dr. Gabriele Aicher, am 14. Oktober 2021 Beschwerde betreffend die Ermittlungen in der Inseratenkorruptionsaffäre und betreffend die Hausdurchsuchungen beim Medienhaus Österreich eingebracht hat.
ln dieser Beschwerde werden im Besonderen folgende Punkte kritisiert:
Die Rechtsschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht gegen die Medienmanager Helmuth und Wolfgang Fellner besteht und daher die Hausdurchsuchung unrechtmäßig war. Außerdem werden alle Ibiza-Verfahren unter einem Dach geführt, was zur Folge habe, dass immer derselbe Richter bzw. derselbe Rechtsmittelsenat die Entscheidungen treffe. Schließlich stellt sich die Frage, ob die von der Freundin eines Staatsanwaltes ausgewerteten Zufallsfunde vom Mobiltelefon von Thomas Schmid ohne Einhaltung der üblichen Regularien für Überwachungsmaßnahmen überhaupt verwertbar sind.
Frau Dr. Aicher stellte klar, dass der, der den Rechtsstaat vertritt, sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaates zu halten hat, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt, dass die letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit darstelle sowie dass fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben und sie diese Beobachtung persönlich beunruhige.“
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wann und in welcher Form werden Sie den Nationalrat über diese Vorgänge im Detail informieren?
2. Werden Sie die Beschwerde der Rechtsschutzbeauftragten dem Nationalrat zur Kenntnis bringen?
3. Wie oft hat in der Vergangenheit der Rechtsschutzbeauftragte eine - wie in der angeführten Medienberichterstattung erwähnten – Beschwerde erhoben?
a) Welche Umstände haben zu derartigen Beschwerden geführt?
b) Wie wurde in diesen Beschwerden entschieden?
4. Ist es tatsächlich richtig, dass aufgrund des Umstandes, dass der gesamte Ibiza- Komplex einen einzigen Ermittlungsakt bildet, dazu führt, dass immer derselbe Richter oder dieselbe Richterin über Zwangsmaßnahmen (wie z.B. Hausdurchsuchungen) bzw. derselbe Rechtsmittelsenat am Oberlandesgericht Wien über dagegen gerichtete Beschwerden entscheidet?
5. Ist es tatsächlich richtig, dass aufgrund des Umstandes, dass der Ibiza-Komplex einen einzigen Ermittlungsakt bildet, dazu führt, dass alle Beschuldigten und deren Strafverteidiger Einsicht in den gesamten Akt haben?
a) Wie viele Beschuldigte und wie viel Strafverteidiger haben Einsicht in diesen Akt?
6. Was sind die Gründe, warum die einzelnen Ermittlungsstränge im Ibiza-Komplex nicht in getrennten Akten geführt werden, um die unter 4. und 5. dargestellten Problemlagen hintanzuhalten?
7. Bei Vorliegen welcher Umstände ist es rechtlich angezeigt, getrennte Ermittlungsakten zu führen?
a) Was sind die Gründe, warum die einzelnen Ermittlungen nicht in getrennten Akten geführt werden?
8. Ist in Österreich die Frage des Zufallsfundes ausreichend genau geregelt, um eine Verletzung des auch in Österreich anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ausschließen zu können?
9. Wird nach Ihrer persönlichen Meinung insbesondere in der österreichischen Rechtsordnung ausreichend auf den Grundsatz, dass personenbezogene Daten nur für einen bestimmten Zweck verarbeitet werden dürfen, Bedacht genommen?
10. Wie ist die österreichische Rechtslage betreffend Zufallsfunde im Vergleich zur Rechtslage in Deutschland zu bewerten?
11. Werden Sie die Kritikpunkte ernst nehmen und das persönliche Gespräch mit der Rechtsschutzbeauftragten suchen und werden Sie den Nationalrat über dieses Gespräch informieren?
12. Welche konkreten Schritte werden Sie einleiten, um der geschilderten Fehlentwicklung entgegenzuwirken?