8433/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Eva Blimlinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

 

 

betreffend des Abzeichens „Odins Rabe“ in einem veröffentlichten Videobild des österreichischen Bundesheeres

 

BEGRÜNDUNG 

 

Anlässlich des Nationalfeiertags veröffentlichte das Bundesheer fünf Spiele, in denen eine Onlinemission erfüllt werden konnte, um auch unter Corona Bedingungen an der Leistungsschau des Bundesheeres teilnehmen zu können. Im dabei durch das Bundesheer veröffentlichten Video „Verteidige dein Land mit der Infanterie“ war ein Soldat von hinten zu sehen, auf dessen Helm ein „Rabenbanner“, auch bekannt als „Odins Rabe“, zu erkennen ist. Dieses nordische Symbol verstößt zwar nicht gegen das Abzeichengesetz, wird aber gerne von Rechtsextremen verwendet und so auch dieser Szene zugeordnet. Eine disziplinarrechtliche Untersuchung wurde bereits eingeleitet, die Begründung hierfür ist jedoch das Verbot des Tragens ziviler Abzeichen auf Uniformen.

Der Aufnäher, welcher „Odins Raben“ und nicht das Stadtwappen der Gemeinde Strass zeigt[1], ist in letzter Zeit bereits mehrfach negativ innerhalb von Sicherheitsbehörden aufgefallen. So hat eine deutscher SEK Polizist 2017 während einer Antirassismusdemonstration denselben Aufnäher getragen.[2] Im Zuge des deutschen Prozesses der Bundesanwaltschaft gegen das sog. „Hannibal Netzwerk“ sowie weiteren Terrorermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten wurde offenkundig, dass es im Dunstkreis von Sicherheitsbehörden auch in Österreich zu rechtsextremen Umtrieben kommen kann.[3] So deuten auch die Waffenfunde vom Juli 2021 in Wien darauf hin, dass es zumindest vermutete Verbindungen zwischen der rechtsextremen Szene und Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres geben könnte, da auch ein Gewehr sichergestellt wurde, welches so beim österreichischen Bundesheer zum Einsatz komme.[4]

Gerade von mutmaßlich rechtsextremen Personen in Sicherheitsbehörden geht eine besondere Gefahr aus, da sie sowohl über sensible Informationen verfügen, entsprechende Ausbildungen haben und Waffen tragen. Auch aus diesem Grund darf daher nicht erst das (Verwaltungs-)Strafrecht die rote Linie für das österreichische Bundesheer sein.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende 

 

 

ANFRAGE 

 

1.    Wie konnte es dazu kommen, dass in einem offiziellen Video des ÖBH ein Aufnäher, der das Symbol „Rabenbanner“ bzw. „Odins Rabe“ zeigt, am Helm eines Soldaten zu sehen war?

 

2.    Von wem wurden die Videos gedreht und freigegeben? (Nennen Sie gegebenenfalls externe Agenturen, i.d.S. Medienproduzenten, usw., die mit dem Erstellen des Konzeptes, Dreh, Maskenbild, Requisiten und Freigabe, etc. betraut waren)

a.    Handelte es sich bei dem im Video gesehenen Helm um den eigenen Helm des Soldaten oder um Ausrüstung des Bundesheeres?

b.    Da das Video sehr professionell aussah: Handelte es sich in dem Video um Soldaten oder Schauspieler?

 

3.    Wann wurde das Heeresabwehramt auf das Abzeichen aufmerksam?

 

4.    Wurde der betroffene Soldat bereits ausgeforscht und befragt?

a.    Wenn ja, von wem wurde die Befragung zum o.g. Fall durchgeführt? Wurde der Soldat zu einer Stellungnahme aufgefordert?

b.    Welchem Verband ist der betroffene Soldat bei der Erstellung des Videos dienstzugeteilt gewesen?

c.    Wurde der betroffene Soldat disziplinarrechtlich abgemahnt?

d.    Gab es über den betroffenen Soldaten bereits Beschwerden (dienstrechtlich, über die parlamentarische Bundesheerkommission, usw.)?

e.    Ist dem AbwA der betroffene Soldat bereits vor dem aktuellen Fall aufgefallen bzw. gibt es zu ihm bereits Ermittlungen (auch wenn bereits eingestellt)?

 

5.    Wurden von Seiten des AbwA weitere Auffälligkeiten, insbesondere über rechtsnationalistische bzw. rechtsextreme Vorkommnisse bei dem in Antwort 4.b. betroffenen Verband festgestellt?

a.    Wenn ja, inwiefern? In welchem Zeitraum?

 

6.    Wie stufen das Bundesministerium für Landesverteidigung und das Heeresabwehramt den gegenständlichen Aufnäher ein? Wird er einem politischen Kontext zugeordnet? Wenn ja welchem?

 

7.    Wie stuft das AbwA das Tragen des gegenständlichen Abzeichens ein, wenn ein:e eigene Soldatin oder Soldat das Wappen trägt?

a.    Wird es zu einer Überprüfung der am Video mitwirkenden Personen kommen?

b.    Sind die im Video mitwirkenden Personen bereits vorher mit rechtsextremen Einstellungen auffällig geworden?

 

8.    Nach welcher Rechtsgrundlage ist Soldatinnen und Soldaten das Tragen von zivilen Abzeichen auf Uniformen und Ausrüstung verboten?

 

9.    Welche Richtlinien und Konsequenzen gibt es, wenn es sich um Abzeichen aus dem rechtsnationalistischen und rechtsextremen Umfeld handelt?

 

10. Welche internen Informationsunterlagen bestehen bzw. welche Dienstvorschriften wurden erlassen, die auf die Problematik der Verwendung von rechtsextremen Symbolen hinweisen und das weitere Vorgehen in solchen Fällen reglementieren?

 

11. Findet in Ihrem Haus eine regelmäßige Evaluierung über rechtsnationalistische und rechtsextreme Codes und Abzeichen – welche nicht unter das Abzeichengesetz fallen - statt, insbesondere eine Sensibilisierung über deren Bedeutungen?

 

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, fließen diese in die Curricula der wehrpolitischen Bildung mit ein?

c.    Wenn ja, finden regelmäßig Fortbildungen für Bundesheerangehörige über Symbole, Codes und Bedeutungen statt?



[1] https://twitter.com/scharlatanja/status/1453255003272097802

[2] https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/wurzen-in-sachsen-sek-polizist-wegen-odin-symbol-bestraft-a-1194449.html

[3] https://www.derstandard.at/story/2000100056406/mitglieder-von-tag-x-netzwerk-waren-in-oesterreich-zum-schiessen

[4] https://www.derstandard.at/story/2000128117303/erneut-waffenfund-in-neonazi-szene-nehammer-zutiefst-beunruhigt