8435/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Klimaklage: Richter sollen für Benzin und Diesel Ablaufdatum 2035 nennen
Folgendes konnte man am 08.09.2021 im Onlineportal des „kurier.at“ lesen:
„Damit fossile Energieträger ein konkretes Ablaufdatum erhalten, hat Rechtsanwalt Reinhard Schanda im Auftrag der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und von Menschen, die von der Klimakrise betroffen sind, im Mai 2021 einen Antrag beim Wirtschaftsministerium eingereicht. Gefordert wurde ein konkreter Fahrplan, wie Österreich aus fossilen Energien wie Öl und Gas aussteigen und damit die nationalen Klimaziele erreichen kann. Der Antrag wurde Mitte August von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck zurückgewiesen. Heute beschreiten UmweltschützerInnen gegen diesen Bescheid des Wirtschaftsministeriums den Rechtsweg und reichen Beschwerde vor Gericht ein.
"Wir ziehen für den Klimaschutz vor Gericht, also für uns alle, denn es bleibt uns nur noch wenig Zeit. Erst vor kurzem hat der Weltklimarat eine eindringliche Warnung an uns alle gerichtet: Handeln wir nicht rasch, dann werden Extremereignisse zunehmen, Hitze- und Dürreperioden stärker werden und wir riskieren katastrophale Klimaschäden. Fossile Energie bedroht unsere Umwelt und unsere Gesundheit. Deshalb akzeptieren wir es nicht, dass Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nicht einschreiten will. Wir werden nun darauf hinarbeiten unser Recht auf saubere Energie vor Gericht durchzusetzen", so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.“
Die Hoffnung der Umweltschützer: Ein Urteil vom Höchstgericht, wie das kürzlich in Deutschland für Aufregung gesorgt hatte. Denn dort hatten die Höchstrichtern in Karlsruhe im April in den beginnenden Wahlkampf hinein dem Bundestag und der deutschen Bundesregierung deutliche Kritik an ihrem "Klimaschutzgesetz" (KSG) bescheinigt. Das Gesetz musste verschärft werden.
In Österreich wurde nun beantragt, dass eine Verordnung erlassen werden soll, wonach der Verkauf von Kohle, Heizöl, Benzin, Diesel und Kerosin schrittweise bis 2040 beendet wird. Gefordert wird also ein konkreter Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen: Kohle zum Heizen soll ab 2025 verboten werden. Heizöl soll ab 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen. Benzin und Diesel sollen nur bis 2035 verkauft werden dürfen. Flugbenzin (Kerosin) soll spätestens ab 2040 nicht mehr in Flugzeuge gefüllt werden dürfen. Nur so könne Rechtssicherheit zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2040 hergestellt werden. Somit sollen auch die Energiekonzerne zum "Überdenken ihres fossilen Geschäftsmodells" gebracht werden.
(https://www.tt.com/artikel/30800408/reaktorblock-heruntergefahren-problem-mit-pumpe-im-akw-dukovany)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Welche „Klimaklagen“ zur Reduktion von Emissionen durch gerichtliche Urteile sind in Ihrem Ressort bekannt? (Bitte nach Gerichtsstand (Österreich, EU, weltweit) differenzieren?
2. Inwiefern werden diese Klagen in Ihrem Ressort verfolgt?
3. Welche Organisationseinheit ist mit dem Thema befasst?
4. Wie viele Personen befassen sich damit?
5. Welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?
6. Welche Schritte setzen Sie um nicht selbst durch Klagen zum Handeln bewegt zu werden?
7. Gibt es in diesem Zusammenhang Gespräche mit NGOs, Interessensgruppen oder sonstigen Stakeholdern?
8. Wenn ja, mit wem?
9. Wenn ja, wann?
10. Wenn ja, wer ist seitens des Ministeriums daran beteiligt? (Bitte für das Kabinett gesondert angeben)
11. Sind Sie über den Vorschlag informiert, wonach eine Verordnung erlassen werden soll, die den Verkauf von Kohle, Heizöl, Benzin, Diesel und Kerosin schrittweise bis 2040 verbietet.?
12. Wenn ja, seit wann?
13. Wenn ja, von wem wurden Sie darüber informiert?
14. Wenn ja, welche diese Vorhaben stützende Schritte werden in Ihrem Ressort gesetzt?
15. Sollen der Verkauf von Kohle, Heizöl, Benzin, Diesel und Kerosin schrittweise bis 2040 beendet werden?
16. Wenn ja, wie soll ein dadurch entstehender Energiebedarf kompensiert werden?
17. Wenn ja, können Sie ausschließen, dass es dadurch zu Arbeitsplatzverlusten kommt?
18. Wenn ja, können Sie ausschließen, dass es dadurch zu finanziellen Belastungen für die österreichische Bevölkerung kommt?
19. Wenn ja, soll dies abermals durch Kompensationszahlungen (zB. „Klimabonus“) erfolgen?
20. Wenn nein, können Sie dies generell ausschließen?