8437/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Welche G´s gelten für illegale Migranten und Asylanten?

 

Während die Bundesregierung immer weitere wirtschafts-, gesellschafts- und gesundheitsfeindliche Schikanen, von „3G“ am Arbeitsplatz bis hin zum Lockdown für ungeimpfte Menschen, gegen die eigene Bevölkerung ausrollt, floriert das Geschäft der Schlepper. Die illegale Migration explodiert. Allein bis August wurden in Österreich bereits über 18.000 Asylanträge gestellt. Ein Plus von 121 % im Vergleichszeitraum zum Vorjahr. Wenn österreichische Staatsbürger am öffentlichen Leben teilnehmen oder verreisen möchten, müssen sie vorweisen können ob sie geimpft oder genesen sind. Aktuell gilt auch der Status „getestet“ noch. Wie dieses Corona-Regime im Zusammenhang mit illegal aufgegriffenen Migranten und Asylanten umgesetzt wird ist weitgehend unbekannt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Müssen Fremde nach einem illegalen Grenzübertritt oder wenn sie illegal aufhältig aufgegriffen werden einen 3G-Nachweis erbringen bzw. sich einem Covid-Test unterziehen?

2.    Wenn ja, wie wird dies in der Praxis durchgeführt?

3.    Wenn ja, was sind die Konsequenzen, wenn der Fremde keinen Nachweis erbringen kann und die Durchführung eines Covid-Tests verweigert?

4.    Wenn ja, wie viele Fremde wurden bisher im Jahr 2021 – gegliedert nach Monaten – im Zuge solcher Testungen bereits positiv auf Sars-Cov-2 getestet?

a.    Sofern derartige Statistiken nicht geführt werden sollten, warum nicht?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wenn nein, müssen Fremde für eine gewisse Zeit stattdessen in Quarantäne?

a.    Wenn ja, für wie lange?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Werden Asylwerber bzw. Asylberechtigte in Bundesbetreuungseinrichtungen bzw. Erstaufnahmezentren gegen Covid geimpft?

8.    Wenn ja, wie hoch ist die Impfquote in den Asylunterkünften?

9.    Wenn ja, gibt es eigene Impfaktionen in Asylunterkünften oder werden die Bewohner von Asylunterkünften in öffentlichen Impfstraßen oder bei allgemeinen Impfaktionen geimpft?

10. Wenn ja, können sie die Impfung ablehnen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus gegebenenfalls?

11. Wenn nein, warum nicht?

 

12. Werden Asylwerber bzw. Asylberechtigte in Bundesbetreuungseinrichtungen bzw. Erstaufnahmezentren regelmäßig auf Sars-Cov-2 getestet?

13. Wenn ja, wie oft werden entsprechende Testungen durchgeführt?

14. Wenn ja, gibt es eigene Testmöglichkeiten in Asylunterkünften oder werden die Bewohner von Asylunterkünften in öffentlichen Teststraßen oder bei allgemeinen Testangeboten getestet?

15. Wenn ja, können sie die Testung ablehnen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus gegebenenfalls?

16. Wenn ja, wie viele Bewohner von Asylunterkünften wurden bisher im Jahr 2021 – gegliedert nach Monaten – positiv auf Sars-Cov-2 getestet?

a.    Sofern derartige Statistiken nicht geführt werden sollten, warum nicht?

17. Wenn nein, warum nicht?

 

18. Gilt für Asylberechtigte ab 1.11.2021 auch „3G“ am Arbeitsplatz bzw. im Praktikum oder in der Lehre?

19. Wenn ja, welche Auswirkungen hat es auf den Asylstatus, wenn dies verweigert werden sollte?

20. Wenn nein, warum nicht?