8438/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Liquidationsprozess HETA Asset Resolution AG

 

 

Mit Oktober 2021 wurde bekannt, dass die HETA Asset Resolution AG, die Abwicklungsgesellschaft der ehemaligen Hypo Alpe Adria Group, Forderungen bereits zu 86 Prozent befriedigen konnte, weshalb die „geordnete Abwicklung“ gestoppt wurde. Mit einem Erlös von € 10,85 Mrd. (entspricht 86,32% Befriedigungsquote) konnte der ursprünglich erwartete Erlös von € 7,3 Mrd. (entspricht 46,02% Befriedigungsquote) weit übertroffen werden.

Die FMA hat mittlerweile die Genehmigung zur Endverteilung von € 149,15 Mio. an die Gläubiger erteilt, was bedeutet, dass ab nun die Voraussetzungen für eine gesellschaftsrechtliche Liquidation geschaffen sind. Die FMA ist somit auch nicht mehr mit der Abwicklung der HETA betraut, die möglicherweise noch zu erzielenden Liquidationserlässe sollen „auf Gläubiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten[1] verteilt werden.

 

Dass die Abwicklung der HETA weitaus erfolgreicher vonstatten geht als angenommen, wurde von der HETA selbst zuletzt im Mai 2021 untermauert. Am
20. Mai 2021 wurde vom HETA-Vorstand der Abbauplan 2021 genehmigt, in dem davon ausgegangen wurde, dass der Liquidationsprozess endgültig bis 2030 abgeschlossen sein würde. Die Erfüllungsquote im Abbauplan 2021 konnte laut HETA von 87,86% auf 88,59% erhöht werden, was einer zweiprozentig höheren Befriedigungsquote entspricht, als von der FMA angegeben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie hoch ist die Quote der Hypo-Vermögenswerte, welche die HETA bis 31.10.2021 abgewickelt hat?

2.     Wie hoch sind die bis 31.10.2021 erzielten Abwicklungserlöse?

3.     Wie hoch ist das mit Stichtag 31.10.2021 bestehende Barvermögen aus der Abwicklung?

4.     Wo wird bzw. ist dieses Geld veranlagt?

5.     Wie hoch waren die Negativzinsen, die bei der ÖNB oder anderen Banken angefallen sind?

6.     Wie hoch war der Betrag, den die Bayern LB aus den Abwicklungserlösen erhalten hat?

7.     Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den die Bayern LB als Alteigentümer der Hypo Alpe Adria, seit der Verstaatlichung derselben erhalten hat?

8.     Mit welchen Abwicklungserlösen durch die HETA ist noch zu rechnen?

9.     Warum wurde im Mai 2021 von der HETA eine höhere Erfüllungsquote angegeben als von der FMA im Oktober 2021?

10.  Wie hoch sind die Einnahmen des Bundes aus Haftungsprovisionen seit Übernahme der Hypo Alpe Adria?

11.  Hatte der Bund sonstige Erlöse aus der Hypo/HETA Abwicklung?

a.      Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

12.  Mussten seit 2016 aus dem Bundeshaushalt Mittel für den Rückkauf der Hypo-Schuldscheine durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (K-AF) aufge-wendet werden?

a.         Wenn ja, in welcher Höhe?

13.  Wieviel von der in einer Grundsatzvereinbarung mit dem Land Kärnten 2015 getroffenen Finanzierungszusage des Bundes an den K-AF für den Rückkauf von Hypo-Schulscheinen bis zu € 10,939 Mrd. floss tatsächlich über die Abbaumanagementgesellschaft (ABBAG) in den K-AF?

14.  Mit welchen Erlösen kann das Bundesland Kärnten aus der Abwicklung rechnen?

15.  Gibt es darauf einen Rechtsanspruch des Landes Kärnten?

a.      Wenn ja, in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

16.  Haben sich aufgrund der tatsächlich erzielten viel höheren Erlöse die Bedingungen geändert, dass eine Änderung der damals getroffenen Vereinbarungen mit dem Land Kärnten, das € 1,2 Mrd. geleistet hat, sinnvoll und notwendig erscheint?

a.      Wenn ja, inwiefern?

b.      Wenn nein, warum nicht?

17.  Besteht eine Bereitschaft des Bundes diesen Beitrag des Landes Kärnten zu reduzieren?

a.      Wenn ja in welcher Höhe?

b.      Wenn nein, warum nicht?

18.  Werden diesbezügliche Verhandlungen geführt, und wenn ja, von wem?

a.      Wenn nein warum nicht?

19.  Wem werden die vom Bundesrechnungshof und vom Rechnungshof des Landes Kärnten ermittelten Kursgewinne in der Höhe von € 415,84 Mio. durch Rückkauf der Hypo-Schuldscheine zugutekommen werden?

a.      Welche inhaltliche Position nimmt in dieser Frage das Finanzministerium ein?

20.  Ist ein Schiedsverfahren geplant, wenn sich Bund und Land Kärnten über diese Aufteilung nicht einigen können?

a.      Wenn ja, in welcher Form?

b.      Wenn nein, welche Alternativen gibt es?

21.  Wie hoch waren bzw. sind die Abwertungen der Vermögenswerte, die im Zuge der Verwertungen durch die HETA vorgenommen wurden, bzw. hat die FMA allen Abschlägen zugestimmt?

22.  Wie hoch wären die Abwicklungserlöse, wenn keine Abwertungen vorgenommen worden wären?

23.  Bestehen noch Haftungen von Seiten des Landes Kärnten?

a.      Wenn ja, in welcher Höhe?

24.  Bestehen noch Haftungen von Seiten des Bundes?

a.      Wenn ja, in welcher Höhe?

25.  Wie hoch waren die Kosten der Abwicklung bis 31.10.20121 insgesamt?

26.  Welche Beraterkosten (Rechtsberatung, etc.) sind seit der Übernahme der Hypo im Dezember 2009 angefallen?

a.      Bitte um Auflistung nach Unternehmen, Bereich und Höhe

27.  Wie hoch waren die bisherigen Verfahrenskosten bei Gerichtsverfahren?

28.  Wie hoch waren die aus diesen Verfahren erzielten Erlöse bzw. Rückforderungen?

29.  Wann wird die FMA einen Bescheid ausstellen, dass die HETA nach deren öffentlich verkündeten Erfüllung der geforderten Befriedigungsquote von 86,32% gemäß BASAG ihre Tätigkeit als Abbaueinheit beenden darf und dann nicht mehr unter Aufsicht der FMA stehen wird?

30.  Welche staatlichen Kontrollen sind in diesem Fall bei der noch länger (bis zum Jahr 2030) dauernden Liquidation der HETA mit den noch vorhandenen Vermögenswerten vorgesehen?

31.  Ist bereits festgelegt, welches Unternehmen die Höhe des zusätzlichen Kaufpreises für die Hypo-Gläubiger, der aufgrund der erfolgreicheren Tätigkeit der HETA fällig wird, ermitteln wird?

a.      Wenn ja, welches und wann wird dieses die Arbeit aufnehmen?

b.      Wenn nein, welche Unternehmen stehen zur Auswahl, und wann soll hier eine Entscheidung fallen und durch wen?

32.  Gibt es vertraglich fixierte Parameter nach denen die Höhe dieses Kaufpreises zu ermitteln ist?

a.      Wenn ja, welche?

b.      Wenn nein, warum nicht?

33.  Hat die Republik dabei ein Mitwirkungs- und Mitspracherecht?

a.      Wenn ja, in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum nicht?

34.  Wird dem Land Kärnten das gleiche Recht auf Einsicht in alle Unterlagen (zur Ermittlung der Höhe dieses zusätzlichen Kaufpreises) wie allen anderen Gläubigern gewährt?

a.      Wenn ja, in welcher Form und wer ist der Ansprechpartner auf Kärntner Seite?

b.      Wenn nein, warum nicht?



[1] FMA, Pressemitteilung vom 21.10.2021: https://www.fma.gv.at/heta-schliesst-geordnete-abwicklung-erfolgreich-ab-statt-35-insolvenzquote-konnten-beruecksichtigungsfaehige-forderungen-zu-86-befriedigt-werden/