8450/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Verstöße gegen die Patientencharta
Die Rechte von Patientinnen/Patienten in Österreich sind gesetzlich geschützt. Sie sind in der sogenannten Patientencharta zusammengefasst.[1] Die Rechte von Patientinnen/Patienten bestehen gegenüber Gesundheitseinrichtungen und Angehörigen von Gesundheitsberufen. Das sind etwa
Patientenrechte betreffen vor allem folgende Bereiche:
Patientinnen/Patienten müssen über
aufgeklärt werden.
Eine Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn ihr zugestimmt wurde, und zwar
außer die Patientin/ der Patient ist nicht ansprechbar und es ist Gefahr in Verzug.
Das sind die Regeln, welche in Österreich gelten und in der Patientencharta festgeschrieben sind. Sie sind nicht durch einzelne Ärzte veränderbar. Trotzdem berichteten bereits mehrere Medien über Fälle, wo die Ärzte Patienten abweisen, falls sie nicht gegen Corona geimpft sind.
Arzt bricht Behandlung von Ungeimpfter ab[2]
17. Okt | 02:49 Min
In Oberösterreich hat eine Pensionistin eine Ordination verlassen müssen, weil sie nicht gegen Corona geimpft war. Und das, obwohl die Untersuchung eigentlich schon voll im Gange war. Das sei völlig ungerecht, klagt die Patientin. Aber nicht nur das: Auch rechtlich sei das Ausschließen von ungeimpften Patienten heikel, so Experten.
Kassenärztin aus dem Bezirk Neunkirchen verlangt 2-G oder hauseigenen Test für 20 Euro. Die Ärztekammer ist eingeschalten.
Die Aufregung bei den Patienten ist riesengroß, in der Gemeinde gehen die Wogen hoch. Eine Hausärztin aus der Marktgemeinde Aspang im Bezirk Neunkirchen (1.764 Einwohner) steht massiv in der Kritik, weil sie in ihrer Ordination nur noch geimpfte oder genesene Personen behandeln will. Für wen die 2-G-Regel nicht zutrifft, muss sich vor einem Besuch bei der Medizinerin zu einem eigenen Covid-Test anmelden und dafür gleich 20 Euro in der Ordination auf den Tisch blättern. Andere Tests akzeptiert Martina Dvorak laut Aushang nicht.
Entspricht es der Patientencharta?
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
2) Welche Folgen hat es, wenn ein Spital, eine Ambulanz, ein Rehabilitationszentrum, ein Rettungsdienst, eine Apotheke, eine niedergelassene Ärztin/ein niedergelassener Arzt, eine Pflegeperson, eine Hebamme, eine/ein Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten die Behandlung verweigert?
3) Was passiert, wenn ein Ungeimpfter akut Behandlung braucht und eine Verweigerung ohne Test gesundheitliche Folgen bis zum Tod hat?
4) Welche Folgen kann bzw. wird für die im Text genannten Ärzte die Verweigerung der Behandlung haben?
a) Wann ist mit rechtlichen Folgen zu rechnen?
b) Gab es bereits rechtlicheFolgen?
c) Falls ja, welche?
5) Gibt es in Österreich Ärzte, welche übergewichtigen Personen die Behandlung einer Krankheit, welche durch Übergewicht entstanden oder begünstig wurde, verweigern?
a) Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?
b) Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?
6) Gibt es in Österreich Ärzte, welche Rauchern die Behandlung einer Krankheit, welche durch das Rauchen entstanden oder begünstig wurde, verweigern?
a) Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?
b) Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?
7) Gibt es in Österreich Ärzte, welche Rauchern die Behandlung einer Krankheit, welche durch das Rauchen entstanden oder begünstig wurde, verweigern?
a) Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?
b) Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?
8) Gibt es in Österreich Ärzte, welche Alkoholkranken die Behandlung einer Krankheit, welche durch den Alkoholkonsum entstanden oder begünstig wurde, verweigern?
a) Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?
b) Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?
9) Sollten Spitäler, Ambulanzen, Rehabilitationszentren, Rettungsdienste, Apotheken, niedergelassene Ärztinnen/niedergelassene Ärzte, Pflegepersonen, Hebammen oder Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten nicht alle Personen, unabhängig von ihrem gesundheitlichen Risikoverhalten behandeln?
10) Falls Spitäler, Ambulanzen, Rehabilitationszentren, Rettungsdienste, Apotheken, niedergelassene Ärztinnen/niedergelassene Ärzte, Pflegepersonen, Hebammen oder Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten nicht alle Personen, unabhängig von ihrem gesundheitlichen Risikoverhalten behandeln müssen, wer entscheidet, welche Patientinnen und Patienten eine Behandlung bekommen und welche nicht?