8450/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verstöße gegen die Patientencharta

 

Die Rechte von Patientinnen/Patienten in Österreich sind gesetzlich geschützt. Sie sind in der sogenannten Patientencharta zusammengefasst.[1] Die Rechte von Patientinnen/Patienten bestehen gegenüber Gesundheitseinrichtungen und Angehörigen von Gesundheitsberufen. Das sind etwa

 

Patientenrechte betreffen vor allem folgende Bereiche:

 

Recht auf Behandlung und Pflege

 

Achtung der Patientenwürde

 

Selbstbestimmung

 

Patientinnen/Patienten müssen über

aufgeklärt werden.

 

Eine Behandlung darf nur dann erfolgen, wenn ihr zugestimmt wurde, und zwar

außer die Patientin/ der Patient ist nicht ansprechbar und es ist Gefahr in Verzug.

 

Recht auf Information und Dokumentation

 

Das sind die Regeln, welche in Österreich gelten und in der Patientencharta festgeschrieben sind. Sie sind nicht durch einzelne Ärzte veränderbar. Trotzdem berichteten bereits mehrere Medien über Fälle, wo die Ärzte Patienten abweisen, falls sie nicht gegen Corona geimpft sind.

 

Arzt bricht Behandlung von Ungeimpfter ab[2]

17. Okt | 02:49 Min

In Oberösterreich hat eine Pensionistin eine Ordination verlassen müssen, weil sie nicht gegen Corona geimpft war. Und das, obwohl die Untersuchung eigentlich schon voll im Gange war. Das sei völlig ungerecht, klagt die Patientin. Aber nicht nur das: Auch rechtlich sei das Ausschließen von ungeimpften Patienten heikel, so Experten.

 

 

Hausärztin aus NÖ will Ungeimpfte nicht mehr behandeln[3]

Kassenärztin aus dem Bezirk Neunkirchen verlangt 2-G oder hauseigenen Test für 20 Euro. Die Ärztekammer ist eingeschalten.

von Patrick Wammerl

Die Aufregung bei den Patienten ist riesengroß, in der Gemeinde gehen die Wogen hoch. Eine Hausärztin aus der Marktgemeinde Aspang im Bezirk Neunkirchen (1.764 Einwohner) steht massiv in der Kritik, weil sie in ihrer Ordination nur noch geimpfte oder genesene Personen behandeln will. Für wen die 2-G-Regel nicht zutrifft, muss sich vor einem Besuch bei der Medizinerin zu einem eigenen Covid-Test anmelden und dafür gleich 20 Euro in der Ordination auf den Tisch blättern. Andere Tests akzeptiert Martina Dvorak laut Aushang nicht.

 

Entspricht es der Patientencharta?

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

 

1)    Wie ist das möglich, dass trotz des Rechts auf Behandlung und Pflege unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Vermögen, Religion, Art oder Ursache der Krankheit, derzeit Patienten abgewiesen werden?

2)    Welche Folgen hat es, wenn ein Spital, eine Ambulanz, ein Rehabilitationszentrum, ein Rettungsdienst, eine Apotheke, eine niedergelassene Ärztin/ein niedergelassener Arzt, eine Pflegeperson, eine Hebamme, eine/ein Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten die Behandlung verweigert?

3)    Was passiert, wenn ein Ungeimpfter akut Behandlung braucht und eine Verweigerung ohne Test gesundheitliche Folgen bis zum Tod hat?

4)    Welche Folgen kann bzw. wird für die im Text genannten Ärzte die Verweigerung der Behandlung haben?

a)   Wann ist mit rechtlichen Folgen zu rechnen?

b)   Gab es bereits rechtlicheFolgen?

c)    Falls ja, welche?

5)    Gibt es in Österreich Ärzte, welche übergewichtigen Personen die Behandlung einer Krankheit, welche durch Übergewicht entstanden oder begünstig wurde, verweigern?

a)   Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?

b)   Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?

6)    Gibt es in Österreich Ärzte, welche Rauchern die Behandlung einer Krankheit, welche durch das Rauchen entstanden oder begünstig wurde, verweigern?

a)   Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?

b)   Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?

7)    Gibt es in Österreich Ärzte, welche Rauchern die Behandlung einer Krankheit, welche durch das Rauchen entstanden oder begünstig wurde, verweigern?

a)   Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?

b)   Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?

8)    Gibt es in Österreich Ärzte, welche Alkoholkranken die Behandlung einer Krankheit, welche durch den Alkoholkonsum entstanden oder begünstig wurde, verweigern?

a)   Falls ja, welche Folgen hat es für die Ärzte?

b)   Falls nein, welche Folgen hätte so ein Vorgehen für diese Ärzte?

9)    Sollten Spitäler, Ambulanzen, Rehabilitationszentren, Rettungsdienste, Apotheken, niedergelassene Ärztinnen/niedergelassene Ärzte, Pflegepersonen, Hebammen oder Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten nicht alle Personen, unabhängig von ihrem gesundheitlichen Risikoverhalten behandeln?

10)  Falls Spitäler, Ambulanzen, Rehabilitationszentren, Rettungsdienste, Apotheken, niedergelassene Ärztinnen/niedergelassene Ärzte, Pflegepersonen, Hebammen oder Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten nicht alle Personen, unabhängig von ihrem gesundheitlichen Risikoverhalten behandeln müssen, wer entscheidet, welche Patientinnen und Patienten eine Behandlung bekommen und welche nicht?

 

 

 

 



[1] Allgemeines zu Patientenrechten (oesterreich.gv.at)

[2] Arzt bricht Behandlung von Ungeimpfter ab - ServusTV