8459/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Tierärzte für Nutztiere in der Bio-Landwirtschaft

 

 

Die Bio-Verordnung der Europäischen Union regelt die pflanzliche und tierische Bio-Produktion in der EU. Unter anderem wird auch die Behandlung der Tiere im Falle einer Krankheit geregelt. So ist in der VERORDNUNG (EU) 2018/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnungvon  ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates festgeschrieben:

 

1.5.2.2. Krankheiten sind unverzüglich zu behandeln, um ein Leiden der Tiere zu vermeiden; chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen und unter der Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mitteln ungeeignet ist. Insbesondere sind Beschränkungen in Bezug auf die Zahl der Behandlungen und Bestimmungen über die Wartezeiten festzulegen.

 

Es wird noch konkretisiert:

Um die Integrität der ökologischen/biologischen Produktion für den Verbraucher zu gewährleisten, sollte die Wartezeit nach Verabreichung der in den relevanten Rechtsvorschriften der Union spezifizierten chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimittel doppelt so lang wie die normale Wartezeit sein und eine Mindestdauer von 48 Stunden haben.

 

Das heißt, dass chemisch-synthetische Arzneimittel inklusive Antibiotika sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Homöopathie und Phytomedizin nicht gewirkt haben. Auf jeden Fall soll mindesten 48 Stunden versucht werden, die chemisch-synthetische Arzneimittel inklusive Antibiotika zu vermeiden. Ist trotzdem bei einem kranken oder verletzten Tier eine sofortige Behandlung mit solchen Produkte erforderlich, muss sie auf das notwendige Mindestmaß bis zur Gesundung des Tieres beschränkt werden.

 

Österreich als Bio-Vorzeigeland mit einem Anteil von 22,7 % (= 24.480 Betriebe) Bio-Betrieben an allen landwirtschaftlichen Betrieben, muss die tierärztliche Betreuung der Tiere ausreichend sicherstellen.[1] Hier die Daten von Bio Austria zur Bedeutung der Bio-Landwirtschaft in Österreich:

Die Veterinärärzte, welche sich nach dem Studium auf die Nutztierhaltung spezialisieren, erhalten keine speziell für die biologische Nutztierhaltung notwendigen Informationen über Homöopathie und Phytotherapie. Diese sind allerdings in der EU-Verordnung für die Bio-Landwirtschaft vorgeschrieben.

 

Liest man aber auf der Internetseite der Veterinärmedizinischen Universität in Wien nach, so findet man im Curriculum für den Magister sowie für den Doktor in der Veterinärmedizin keine entsprechende Ausbildung. Somit sind die Tierärzte auf die geltende Praxis in der Bio-Landwirtschaft nicht vorbereitet. [2] [3]

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)    Wie viele Tierärzte gibt es in Österreich?

a)    Wie viele davon sind auf Nutztiere spezialisiert?

2)    Gibt es ausreichend ausgebildete Tierärzte für den Nutztierbereich in Österreich?

3)    Wird allen Tierärzten der Einsatz von Homöopathie beigebracht?

a)    Falls ja, in welcher Vorlesung wird dieses Thema behandelt und was sind die konkreten Inhalte?

b)    Falls nein, wie sollen diese Tierärzte die Bio-Verordnung der EU umsetzen können?

c)    Falls nein, sind die Tierärzte nach dem Studium nicht für den Bio-Bereich ausgebildet?

4)    Wird allen Tierärzten der Einsatz von Phytotherapie beigebracht?

a)    Falls ja, in welcher Vorlesung wird dieses Thema behandelt und was sind die konkreten Inhalte?

b)    Falls nein, wie sollen diese Tierärzte die Bio-Verordnung der EU umsetzen können?

c)    Falls nein, sind die Tierärzte nach dem Studium nicht für den Bio-Bereich ausgebildet?

5)    Falls an der Veterinärmedizinischen Universität in Wien die Homöopathie und Phytotherapie nicht gelehrt wird, welche Tierärzte bilden wir für den Bio-Bereich dann aus und wo?

6)    Falls es bis jetzt keine Homöopathie- und Phytotherapie-Ausbildung an der Veterinärmedizinischen Universität in Wien gegeben hat, wird dies nachgeholt?

a)    Falls ja, wann?

b)    Falls nein, warum nicht?



[1] Statistik | BIO AUSTRIA (bio-austria.at)

[2] Curriculum Veterinärmedizin, gültig ab 1. Oktober 2016 (PDF, 684 KB)

[3] Doktoratsstudium Veterinärmedizin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien - UNi.at