8471/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bundesarchivgut Generalsekretär Mag. Stefan Wallner

 

§ 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz erster Satz lautet:

 

(3) Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wurde Schriftgut des im Mai 2020 aus dem Amt als Generalsekretärs ausgeschiedenen Mag. Stefan Wallner an das Bundesarchiv übergeben?

2)    Wenn ja, in welchem Umfang?

3)    Wie wurde die Abgrenzung zwischen jenem Schriftgut, das bei Herr Mag. Stefan Wallner in seiner neuen Funktion als Kabinettschef von Vizekanzler Werner Kogler verbleiben sollte, und jenem, das in das Bundesarchiv übergeben werden sollte, getroffen?

4)    Wer war an dieser Abgrenzung beteiligt?

5)    Wann wurde dieses Schriftgut des im Mais 2020 aus dem Amt Generalsekretärs ausgeschiedenen Mag. Stefan Wallner an das Bundesarchiv übergeben?

6)    Wurde mit dieser Übergabe die gesetzlich bestimmte „Unverzüglichkeit“ erfüllt?

7)    Wenn nein, warum nicht?

8)    Waren bei diesem Schriftgut (Fragen 1 bis 6) insbesondere auch Unterlagen im Zusammenhang mit dem Komplex der Beschaffungen im BMSGPK betreffend Corona-Maßnahmen, d.h. Masken, Testes und Impfstoffe?