8473/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Leitbild und Wirkungsziel Nummer 2 UG 21-Arbeit

 

Folgendes Leitbild und Wirkungsziel Nummer 1 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:

Leitbild:

Wir betreiben aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit sowie Förderung von Beschäftigung und sichern die Existenz der Arbeitslosen. Wir verbessern Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch Bewusstseinsbildung des ArbeitnehmerInnenschutzes

 

Wirkungsziel 2: Verbesserung der Erwerbsintegration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (50+).

Warum dieses Wirkungsziel?

Ältere, erfahrene ArbeitnehmerInnen sind nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für Österreichs Wirtschaft unverzichtbar; sie tragen durch ihr Wissen und Know-how substanziell zu Wirtschaftswachstum und Produktivitätsentwicklung bei. Der Anteil der 50- bis 64-Jährigen am gesamten unselbständigen Arbeitskräftepotential liegt bereit bei ca. 29% und ist weiter ansteigend. Wirkungsziel trägt zu SDG-Unterziel 8.5 "produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit" bei.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-       Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen Informations-Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“).

-       Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice.

-       Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie wurde die Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“) in den Jahren 2020 und 2021 in den einzelnen Bundesländern und für die einzelnen Wirtschaftsbranchen konkret umgesetzt?

 

2)    Wie soll die Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“) im Jahr 2022 in den einzelnen Bundesländern und für die einzelnen Wirtschaftsbranchen konkret umgesetzt werden?

 

3)    Wie wurde die Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice in den Jahren 2020 und 2021 in den einzelnen Bundesländern und für die einzelnen Wirtschaftsbranchen konkret umgesetzt?

 

4)    Wie soll die Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice im Jahr 2022 in den einzelnen Bundesländern und für die einzelnen Wirtschaftsbranchen konkret umgesetzt werden?

 

5)    Wie wurde die Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung) in den Jahren 2020 und 2021 in den einzelnen Bundesländern und für die einzelnen Wirtschaftsbranchen konkret umgesetzt?

 

6)    Wie soll die Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung) im Jahr 2022 in den einzelnen Bundesländern und für die einzelnen Wirtschaftsbranchen konkret umgesetzt werden?