8477/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Leitbild und Wirkungsziel Nummer 5 UG 21 – Arbeit
Folgendes Leitbild und Wirkungsziel Nummer 5 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:
Wirkungsziel 5: Gleichstellungsziel Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt.
Warum dieses Wirkungsziel?
Im Aktionsplan zur Europäischen Säule Sozialer Rechte wird ein Schwerpunkt auf Frauenbeschäftigung gelegt und die Halbierung des Gender Employment Gaps als Subziel vorgeschlagen. In Umsetzung dieses Ziels ist darauf zu achten, dass für die Arbeitnehmerinnen Wahlfreiheit hinsichtlich des Beschäftigungsausmaßes besteht. Beschäftigung ist individuell der wichtigste Beitrag zur Vermeidung von Armut. Ein Mehr an Beschäftigung schöpft die Ressource Qualifikation besser aus und sichert durch die vermehrten Sozialversicherungs- und Steuerbeiträge die Systeme der sozialen Sicherheit ab. Als Folge der Segregation auf dem Arbeitsmarkt ist es für Frauen ungleich schwerer eine ihrer Ausbildung und Interesse adäquate Beschäftigung zu finden. Den Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, ist eine Voraussetzung dafür, zur Mobilisierung des weiblichen Arbeitskräftepotenzials beizutragen. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung der COVID-10- Pandemie ist festzuhalten, dass in der COVID-19-Hochphase I März bis Mai 2020 die relative Zunahme an AMS Vormerkungen im Vorjahresvergleich bei Männern höher lag als bei Frauen. Der absolute Höhepunkt der AMS Vormerkungen bei den Männern wurde bereits im März 2020 erreicht; die Frauen erreichten den Höchststand im April. Anders als nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020, lag der durchschnittliche Vorjahreszuwachs bei den Frauen mit Vormerkung zwischen November 2020 und Februar 2021 (COVID-19-Hochphase 2) deutlich über dem der Männer.
Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?
- Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik).
- Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen).
- Arbeitsmarktbezogene Angebote von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Wie hoch war die Anzahl der Teilnehmerinnen im Programm FIT (Frauen in Handwerk und Technik) in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt und in den einzelnen Bundesländern?
2) Wie hoch soll die Anzahl der Teilnehmerinnen im Programm FIT (Frauen in Handwerk und Technik) im Jahr 2022 insgesamt und in den einzelnen Bundesländern sein?
3) Wie hoch war die Anzahl der Teilnehmerinnen im Programm Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen) in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt und in den einzelnen Bundesländern?
4) Wie hoch soll die Anzahl der Teilnehmerinnen im Programm Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen) im Jahr 2022 insgesamt und in den einzelnen Bundesländern sein?
5) Wie hoch war die Anzahl der in Anspruch genommenen arbeitsmarktbezogenen Angebote von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.) in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt und in den einzelnen Bundesländern?
6) Wie hoch soll die Anzahl der in Anspruch genommenen arbeitsmarktbezogenen Angebote von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z. B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.) im Jahr 2022 insgesamt und in den einzelnen Bundesländern sein?