8478/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Leitbild und Wirkungsziel Nummer 3 UG 21 – Arbeit

 

Folgendes Leitbild und Wirkungsziel Nummer 3 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:

Wirkungsziel 3: Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Steigerung der Jugendbeschäftigung.

Warum dieses Wirkungsziel? Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, rasch Erfahrungen am Arbeitsmarkt zu sammeln und ihre erworbenen Kenntnisse anwenden und ausbauen zu können. Die Jugend braucht Chancen und Perspektiven. Immerhin reduziert sich das Arbeitslosigkeitsrisiko bei einer guten Ausbildung um mehr als zwei Drittel von 23 auf knapp 7 Prozent. Der Anteil der 15- bis 24-Jährigen am gesamten unselbständigen Arbeitskräftepotential liegt derzeit bei etwas über 11%. Darüber hinaus kommt es durch nachhaltig qualifizierte Beschäftigung zu mehr Steuereinnahmen und weniger Ausgaben für Arbeitslosigkeit und andere Sozialleistungen. Der Arbeitsmarkteinstieg von Jugendlichen wird durch die COVID-19 Arbeitsmarktkrise erschwert und die Zielsetzung erhält eine höhere Relevanz. Wirkungsziel 3 trägt zu SDG-Unterziel 4.4. "berufliche Qualifikation Jugendlicher" sowie SDG-Unterziel 8.6 "verbesserte Ausbildung Jugendlicher" bei.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-         Ausbildungsgarantie: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht am regulären Lehrstellenmarkt teilnehmen können.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch war die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht am regulären Lehrstellenmarkt teilnehmen können (Ausbildungsgarantie) in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt und jeweils in den einzelnen Bundesländern und Wirtschaftsbranchen?

2)    Wie hoch soll die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht am regulären Lehrstellenmarkt teilnehmen können (Ausbildungsgarantie) im Jahr 2022 insgesamt und jeweils in den einzelnen Bundesländern und Wirtschaftsbranchen sein?