8479/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Leitbild und Wirkungsziel Nummer 1 UG 21-Arbeit
Folgendes Leitbild und Wirkungsziel Nummer 1 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:
Leitbild:
Wir betreiben aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit sowie Förderung von Beschäftigung und sichern die Existenz der Arbeitslosen. Wir verbessern Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch Bewusstseinsbildung des ArbeitnehmerInnenschutzes
Angestrebte Wirkungsziele: Wirkungsziel 1: Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen
Warum dieses Wirkungsziel?
Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der ArbeitnehmerInnen und zur Unterstützung und Beratung der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bei der Durchführung des ArbeitnehmerInnenschutzes berufene Behörde. Sie hat durch ihre Tätigkeit dazu beizutragen, dass Gesundheitsschutz und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen sichergestellt und durch geeignete Maßnahmen ein wirksamer ArbeitnehmerInnenschutz gewährleistet wird. Zu diesem Zweck hat die Arbeitsinspektion die ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen erforderlichenfalls zu unterstützen und zu beraten sowie die Einhaltung der dem Schutz der ArbeitnehmerInnen dienenden Rechtsvorschriften zu überwachen. Durch eine gesteigerte Beratungsleistung soll eine verbesserte Unterstützung der Unternehmen erfolgen, um insbesondere strafbare Übertretungen hintanzuhalten.
Jährlich wird ein Bericht zur Tätigkeit der Arbeitsinspektion mit statistischen Daten hier veröffentlicht: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Taetigkeitsberichte-_Unfallberichte/Taetigkeitsberichte.html Wirkungsziel trägt zu SDG-Unterziel 8.8 "Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebung für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wannderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern" bei.
Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?
- Planung und Durchführung von zielgerichteten Schwerpunkten der Arbeitsinspektion.
- Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Welche Schwerpunkte wurden 2020 und 2021 durch die Arbeitsinspektionen bei Ihrer Planung und Durchführung der Prüfungstätigkeit gesetzt?
2) Wie gestaltete sich das jeweils für die einzelnen Bundesländer und Wirtschaftsbranchen?
3) Welche Schwerpunkte wurden 2020 und 2021 insbesondere für die „Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen“ gesetzt (auch Bundesländer- und Wirtschaftsbranchen spezifisch)?
4) Welche Schwerpunkte wurden 2020 und 2021 insbesondere für Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen gesetzt (auch Bundesländer- und Wirtschaftsbranchen spezifisch)?
5) Welche Schwerpunkte werden 2022 durch die Arbeitsinspektionen bei Ihrer Planung und Durchführung der Prüfungstätigkeit gesetzt?
6) Wie gestaltet sich das jeweils für die einzelnen Bundesländer und Wirtschaftsbranchen?
7) Welche Schwerpunkte werden 2022 insbesondere für die „Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen“ gesetzt (auch Bundesländer- und Wirtschaftsbranchen spezifisch)?
8) Welche Schwerpunkte werden 2022 insbesondere für Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen gesetzt (auch Bundesländer- und Wirtschaftsbranchen spezifisch)?
9) Welche Schwerpunkte wurden 2020 und 2021 durch die Arbeitsinspektionen bei Ihrer Planung und Durchführung der Aufklärungs- und Beratungstätigkeit gesetzt?
10) Wie gestaltete sich das jeweils für die einzelnen Bundesländer und Wirtschaftsbranchen?
11) Welche Schwerpunkte werden 2022 durch die Arbeitsinspektionen bei Ihrer Planung und Durchführung der Aufklärungs- und Beratungstätigkeit gesetzt?
12) Wie gestaltet sich das jeweils für die einzelnen Bundesländer und Wirtschaftsbranchen?
13) Welche Schwerpunkte werden 2022 insbesondere für die „Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen“ gesetzt (auch Bundesländer- und Wirtschaftsbranchen spezifisch)?
14) Welche Schwerpunkte werden 2022 insbesondere für Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen gesetzt (auch Bundesländer- und Wirtschaftsbranchen spezifisch)?