8481/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Leitbild und Wirkungsziel Nummer 4 UG 21-Arbeit

 

Folgendes Leitbild und Wirkungsziel Nummer 4 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:

 

Wirkungsziel 4: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, Senkung der Arbeitslosigkeit und Reduktion der Langzeitbeschäftigungslosigkeit

Warum dieses Wirkungsziel?

Arbeitslosigkeit hat sowohl auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene als auch auf der individuellen Ebene negative Folgen und verursacht erhebliche Kosten. Eine niedrige Arbeitslosigkeit generiert Volkseinkommen und ermöglicht den Einzelnen, ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbsarbeit zu bestreiten. Ohne Einsatz der Arbeitsmarktförderung wäre die Arbeitslosigkeit um jeweils ca. 2 Prozentpunkte höher. Mit dem Aktionsplan für die Europäische Säule Sozialer Rechte wurde als EU-Zielwert für das Jahr 2030 eine Beschäftigungsquote von 78% (Eurostat-Berechnung) vorgeschlagen. Das ergibt für Österreich einen Zielwert von ca. 79-80%. Die Ziele und die Verteilung auf die Mitgliedsstaaten werden gerade verhandelt. Durch die COVID 19 Arbeitsmarktkrise ist die Zielsetzung der Beschäftigungssicherung und der Senkung der Arbeitslosigkeit von zentraler Bedeutung. Wirkungsziel 4 trägt zu SDG-Unterziel 4.4. "berufliche Qualifikation Jugendlicher" sowie SDG-Unterziel 8.5 "produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit" bei.

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

-       Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

-       AMS-Programme Corona-Joboffensive sowie Sprungbrett

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende


ANFRAGE

 

1)    Für welche Anzahl an Langzeitarbeitslosen wurden 2020 und 2021 Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung bzw. Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten jeweils in den einzelnen Altersgruppen, Wirtschaftsbranchen und Bundesländern bzw. insgesamt ausbezahlt?

2)    Für welche Anzahl an Langzeitarbeitslosen soll 2022 Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung bzw. Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten jeweils in den einzelnen Altersgruppen, Wirtschaftsbranchen und Bundesländern bzw. insgesamt ausbezahlt werden?

3)    Für welche Anzahl an Langzeitarbeitslosen kam das AMS-Programm Corona-Joboffensive 2020 und 2021 jeweils in den einzelnen Altersgruppen, Wirtschaftsbranchen und Bundesländern bzw. insgesamt zur Anwendung?

4)    Für welche Anzahl an Langzeitarbeitslosen soll das AMS-Programm Corona-Joboffensive 2022 jeweils in den einzelnen Altersgruppen, Wirtschaftsbranchen und Bundesländern bzw. insgesamt zur Anwendung kommen?

5)    Für welche Anzahl an Langzeitarbeitslosen kam das AMS-Programm Sprungbrett 2020 und 2021 jeweils in den einzelnen Altersgruppen, Wirtschaftsbranchen und Bundesländern bzw. insgesamt zur Anwendung?

6)    Für welche Anzahl an Langzeitarbeitslosen soll das AMS-Programm Sprungbrett 2022 jeweils in den einzelnen Altersgruppen, Wirtschaftsbranchen und Bundesländern bzw. insgesamt zur Anwendung kommen?