8485/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Inneres  

betreffend Blackout Vorsorge der Polizeistandorte in Salzburg 

 

Das Risiko für lange andauernde, flächendeckende Stromausfälle, sogenannte Blackouts, steigt rapide. Deshalb trifft Österreich bereits jetzt Vorkehrungen.

 

Berichten zufolge hatten erst Ende September das Innenministerium und der österreichische Netzbetreiber Austrian Power Grid (APG) eine Vereinbarung zur Blackout-Vorsorge unterzeichnet. „Ein Blackout ist eine der größten Bedrohungen für moderne Staaten“, sagte damals Innenminister Karl Nehammer bei der Vertragsunterzeichnung. „Unsere Planungen sehen vor, dass die Polizei 72 Stunden durchhaltefähig ist und vier weitere Tage einen Notbetrieb gewährleisten kann.“

 

Nehammer kündigte auch an, 100 Polizeistandorte für einen Blackout auszurüsten. Die Dienststellen müssten auch bei einem großen Stromausfall einsatzfähig sein, etwa durch Notstromversorgung, eine reduzierte Haustechnik und Spritreserven für Notstromaggregate und den Fuhrpark. Außerdem werde es einen eigenen Kommunikationskanal zwischen den Betreibern von kritischen Infrastrukturen und Behörden geben. „Das ist eine Funkverbindung, die wir im Krisenfall zusätzlich zu Satellitentelefonen benutzen“, sagte der APG-Vorstand Gerhard Christiner. [1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Polizeistandorte in Salzburg sind derzeit bereits für ein Blackout ausgerüstet?

2.    Welche weiteren Polizeistandorte in Salzburg sollen noch für den Fall eines Blackouts ausgerüstet werden?

3.    Wie viele Polizeistandorte verfügen in Salzburg bereits über ein Notstromaggregat?

4.    Soll künftig jeder Polizeistandort in Salzburg über ein Notstromaggregat verfügen?

5.    Wie viele der noch auszurüstenden Polizeistandorte sollen mit einem Notstromaggregat oder eine Photovoltaikanlagen ausgestattet werden?
a.) Welche Notstromversorgung ist je auszustattenden Standort vorgesehen?
b.) Wie viel soll die Nachrüstung pro Standort kosten?
c.) Bis wann sollen die jeweiligen Polizeistandorte aufgerüstet werden?

6.    Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen um die Polizeistandorte in Salzburg für den Fall eines Blackouts resilient zu gestalten, sodass die Polizei 72 Stunden durchhaltefähig ist und vier weitere Tage einen Notbetrieb gewährleisten kann? Bitte um detaillierte Erläuterung pro Polizeistandort.

7.    Welche Regelungen gibt es in Bezug auf die Treibstoffversorgung der einzelnen Polizeistandorte in Salzburg?
a.) Wie viele Spritreserven muss jeder Standort zur Verfügung haben?
b.) Gibt es im Notfall einen Plan, wie die einzelnen Standorte zu mehr Sprit kommen um das Notstromaggregat und den Fuhrpark weiterhin aufrecht erhalten zu können?

8.    Wann wird der eigene Kommunikationskanal zwischen den Betreibern von kritischen Infrastrukturen und Behörden fertig eingerichtet?
a.) Gibt es einen Notfallplan, sollte es vor fertiger Errichtung des Kommunikationskanals zu einem Blackout kommen?
b.) Falls es einen Notfallplan gibt, wie sieht dieser konkret aus?

 



[1] https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/oesterreich-bereitet-sich-auf-blackout-vor/