8485/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.11.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Blackout Vorsorge der Polizeistandorte in Salzburg
Das Risiko für lange andauernde, flächendeckende Stromausfälle, sogenannte Blackouts, steigt rapide. Deshalb trifft Österreich bereits jetzt Vorkehrungen.
Berichten zufolge hatten erst Ende September das Innenministerium und der österreichische Netzbetreiber Austrian Power Grid (APG) eine Vereinbarung zur Blackout-Vorsorge unterzeichnet. „Ein Blackout ist eine der größten Bedrohungen für moderne Staaten“, sagte damals Innenminister Karl Nehammer bei der Vertragsunterzeichnung. „Unsere Planungen sehen vor, dass die Polizei 72 Stunden durchhaltefähig ist und vier weitere Tage einen Notbetrieb gewährleisten kann.“
Nehammer kündigte auch an, 100 Polizeistandorte für einen Blackout auszurüsten. Die Dienststellen müssten auch bei einem großen Stromausfall einsatzfähig sein, etwa durch Notstromversorgung, eine reduzierte Haustechnik und Spritreserven für Notstromaggregate und den Fuhrpark. Außerdem werde es einen eigenen Kommunikationskanal zwischen den Betreibern von kritischen Infrastrukturen und Behörden geben. „Das ist eine Funkverbindung, die wir im Krisenfall zusätzlich zu Satellitentelefonen benutzen“, sagte der APG-Vorstand Gerhard Christiner. [1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Welche Polizeistandorte in Salzburg sind derzeit bereits für ein Blackout ausgerüstet?
2. Welche weiteren Polizeistandorte in Salzburg sollen noch für den Fall eines Blackouts ausgerüstet werden?
3. Wie viele Polizeistandorte verfügen in Salzburg bereits über ein Notstromaggregat?
4. Soll künftig jeder Polizeistandort in Salzburg über ein Notstromaggregat verfügen?
5.
Wie viele
der noch auszurüstenden Polizeistandorte sollen mit einem Notstromaggregat
oder eine Photovoltaikanlagen ausgestattet werden?
a.) Welche Notstromversorgung ist je auszustattenden Standort vorgesehen?
b.) Wie viel soll die Nachrüstung pro Standort kosten?
c.) Bis wann sollen die jeweiligen Polizeistandorte aufgerüstet werden?
6. Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen um die Polizeistandorte in Salzburg für den Fall eines Blackouts resilient zu gestalten, sodass die Polizei 72 Stunden durchhaltefähig ist und vier weitere Tage einen Notbetrieb gewährleisten kann? Bitte um detaillierte Erläuterung pro Polizeistandort.
7.
Welche
Regelungen gibt es in Bezug auf die Treibstoffversorgung der einzelnen
Polizeistandorte in Salzburg?
a.) Wie viele Spritreserven muss jeder Standort zur Verfügung haben?
b.) Gibt es im Notfall einen Plan, wie die einzelnen Standorte zu mehr Sprit
kommen um das Notstromaggregat und den Fuhrpark weiterhin aufrecht erhalten zu
können?
8.
Wann wird
der eigene Kommunikationskanal zwischen den
Betreibern von kritischen Infrastrukturen und Behörden fertig
eingerichtet?
a.) Gibt es einen Notfallplan, sollte es vor fertiger Errichtung des
Kommunikationskanals zu einem Blackout kommen?
b.) Falls es einen Notfallplan gibt, wie sieht dieser konkret aus?
[1] https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/oesterreich-bereitet-sich-auf-blackout-vor/