8491/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Umsetzung der 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik 2018-2022

 

Im Bereich der Elementarbildung und Kinderbetreuung bildet seit 1. September 2018 die "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22" eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung dieses Abschnitts der Bildungslaufbahn junger Menschen. Da sich die Laufzeit der Vereinbarung dem Ende zuneigt und bis dahin eine Folgevereinbarung verhandelt werden soll, möchten die unterfertigten Abgeordneten Informationen zum Umsetzungsstand erfragen. 

Die Ziele der gegenständlichen 15a-Vereinbarung waren: 

Dazu sollten laut Abschnitt I der Vereinbarung umgesetzt werden: 

In Abschnitt II wurden die Maßnahmen näher aufgeschlüsselt.

Der Bund trägt gemäß Abschnitt III die Verantwortung für die Bereitstellung

Da drei der vier von der 15a-Vereinbarung umfassten Kindergartenjahre bereits abgeschlossen sind, wäre zu erwarten, dass die vereinbarten Maßnahmen gesetzt wurden, die angestrebten Ziele in Reichweite sind und der Zweckzuschuss des Bundes somit seinen Zweck erfüllt. In Artikel 19 der Vereinbarung sind Nachweispflichten der Länder festgehalten, aufgrund derer dem BMBWF  b entsprechende Informationen vorliegen sollten.

Falls die Ziele noch nicht erreicht wurden, stellt sich die Frage, ob es an der Umsetzung liegt oder ob die Höhe des Zweckzuschusses des Bundes und der Kofinanzierung der Länder unzureichend ist, um die genannten Ziele erreichen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Zur Höhe und Ausschöpfung des Zweckzuschusses des Bundes:
    1. Welches Budget war 2018, 2019, 2020, 2021 (und, falls bereits bekannt, 2022) für den Zweckzuschuss vonseiten des Bundes vorgesehen?
    2. In welchem Ausmaß (absolut und prozentuell) wurde dieses Budget von den Ländern in den jeweiligen Jahren abgerufen?
    3. Sofern es nicht zur Gänze abgerufen wurde: In welchem Ausmaß (absolut und prozentuell) haben die einzelnen Bundesländer den ihnen zugeteilten Anteil am Zweckzuschuss in den jeweiligen Jahren abgerufen?
    4. Sofern es nicht zur Gänze abgerufen wurde: Welche Gründe dafür konnte das BMBWF in Erfahrung bringen und welche Schlüsse ergeben sich daraus ggf. für die Neuverhandlung der 15a-Vereinbarung?
    5. Konnte ggf. von einem Bundesland nicht abgerufenes Budget stattdessen von anderen Bundesländern abgerufen werden? Wenn nein: Warum nicht, und ist dies zukünftig geplant?
    6. Gemäß Artikel 14 war vorgesehen, das der Bundeszuschuss zu mindestens 65 Prozent für den Ausbau des Bildungs- und Betreuungsangebots und zu mindestens 25 Prozent für die frühe sprachliche Förderung verwendet wird. Wurde dies eingehalten? Ist zukünftig geplant, die Aufteilung flexibler zu gestalten, um den unterschiedlichen Herausforderungen im großstädtischen und im ländlichen Raum gerecht zu werden?
    7. In Artikel 14 wurde weiters vereinbart, dass die Länder je Kindergartenjahr Finanzmittel in der Höhe von 52,5% des Zweckzuschusses des Bundes zur Verfügung stellen, mit Ausnahme der Mittel für die Besuchspflicht gemäß Art. 5. Bitte um Auflistung der geleisteten Kofinazierungsbeiträge nach Bundesländern und Jahren.
  1. Zur frühen sprachlichen Förderung: In Artikel 4, Punkt 1. der Vereinbarung war vorgesehen, dass frühe sprachliche Förderung in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt systematisch durchgeführt und besser mit der Schnittstelle zur Schule abgestimmt wird.
    1. Zur Feststellung des Förderbedarfs des jeweiligen Kindes wurde das Beobachtungsinstrument BESK eingeführt.

                                          i.    Wurden vonseiten des Bundes Ressourcen zur Verfügung gestellt, um das Personal für diese diagnostische Tätigkeit auszubilden? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

                                        ii.    Wurden vonseiten der Länder Ressourcen zur Verfügung gestellt, um das Personal für diese diagnostische Tätigkeit auszubilden? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß?

    1. Welche Sprachfördermaßnahmen wurden gesetzt, wenn mittels BESK ein Förderbedarf erkannt wurde? 

                                          i.    Welche Maßnahmen waren mit den bestehenden Personalressourcen in den bestehenden großen Gruppen möglich?

                                        ii.    Für welche Maßnahmen wurden einrichtungsinterne Personalressourcen aufgestockt, etwa für Fördermaßnahmen in Einzel- oder Kleingruppensettings?

                                       iii.    Für welche Maßnahmen wurden externe Personalressourcen (z.B. mobile Sprachförderkräfte) geschaffen oder aufgestockt?

    1. Wurde im Sinne einer Best Practice Erhebung evaluiert, welches der unterschiedlichen Sprachfördermodelle der Bundesländer (interne Sprachförderkräfte, externe Sprachförderkräfte, Mischformen, etc.) die beste  Wirkung entfaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
    2. Wurde die Schnittstelle zur Schule in Sachen Sprachförderung tatsächlich verbessert? Wenn ja, inwiefern? 

                                          i.    Wurden die Anforderungen und Erhebungsmethoden von BESK (Kindergarten) und MIKA-D (Schule) aufeinander abgestimmt? Wenn nein, ist dies zukünftig geplant?

                                        ii.    Wurden Kindergartenpädagog_innen und Volksschullehrer_innen hinsichtlich der Anforderungen und Erhebungsmethoden der jeweils anderen Sprachstandserhebung geschult, um das gegenseitige Verständnis zu verbessern und Fördermaßnahmen auf einander abzustimmen? Wenn nein, ist dies zukünftig geplant?

                                       iii.    Wurden andere Maßnahmen zur Schnittstellenoptimierung gesetzt? Wenn ja, welche?

                                       iv.    Ist zukünftig geplant, für die Einstufung der Kenntnis der Unterrichtssprache ergänzend zum punktuellen MIKA-D auch die auf Langzeitbeobachtung des Kindes basierende Einschätzung durch die Kindergartenpädagog_innen heranzuziehen?

    1. Wurde der unter Artikel 15 (2) 2. genannte Zielzustand erreicht, dass sich die Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler in der ersten Schulstufe pro Bundesland um mindestens 20 Prozent reduziert? Bitte um Auflistung der erreichten prozentuellen Reduktion für die einzelnen Bundesländer.  
  1. Zum Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote: In Artikel 15 (1) waren Zielzustände genannt. 
    1. Wurde die Betreuungsquote für unter Dreijährige pro Bundesland und Jahr um 1 Prozentpunkt angehoben? Welche Bundesländer haben dieses Ziel erreicht, welche nicht?
    2. Wurde der Anteil der drei- bis sechsjährigen Kinder, die elementare Bildungseinrichtungen besuchen, die den VIF-Kriterien entsprechen, bis zum Kindergartenjahr 2021/22 um 6 Prozentpunkte erhöht?
  1. Zur widmungsgemäßen Verwendung des Zweckzuschusses:
    1. In Artikel 19 (5) ist festgelegt, dass die Länder die Träger der elementaren Bildungseinrichtungen prüfen und "im Anlassfall dem Bund über das Prüfergebnis berichten". Wie oft gab es solche Anlassfälle? Welche Anlassfälle (oder ggf. Kategorien von Anlassfällen) waren das? 
    2. Ist für den Bund trotz dieser "anlassbezogenen" Berichterstattung kontinuierlich nachvollziehbar, wie die Zuschüsse von den einzelnen Gemeinden und sonstigen Trägerorganisationen verwendet werden?
    3. Gemäß Artikel 19 (6) behält sich das BMBWF das Recht vor, während des Kindergartenjahres unangekündigte Hospitationen durchzuführen und selbst Einsichtnahmen in die Abrechnungen gemäß Artikel 17 zu nehmen. Wie viele dieser Hospitationen und Einsichtnahmen wurden durchgeführt, und mit welchem Ergebnis? 
    4. Anlässlich des Rechnungshofberichts „Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten“ vom 28. Mai 2021 wurde in einer Aussendung festgehalten: "Der Rechnungshof weist weiters darauf hin, dass das Land Niederösterreich die Zweckzuschüsse für bereits bestehende Maßnahmen verwendete. Somit finanzierte Niederösterreich schon bestehende Ausgaben zum Teil mit Bundesmitteln." Wurden seitens des BMBWF Überlegungen angestellt, diese "fehlgeleiteten" Zweckzuschüsse zurückzufordern und/oder solche Vorgangsweisen zukünftig zu unterbinden?
    5. Der Rechnungshof hielt weiters fest: "Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer sollten die Zweckzuschüsse des Bundes jedenfalls den Effekt von messbaren Qualitätssteigerungen haben und nicht bestehende Finanzierungsverpflichtungen ersetzen. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Bildungsministerium, zukünftige Zweckzuschüsse für die frühe sprachliche Förderung an die Bedingung einer messbaren Qualitätssteigerung zu knüpfen." Gibt es bereits Vorschläge des BMBWF, welche Kriterien dafür zukünftig herangezogen werden und wie sie gemessen werden sollen?
  1. Zum Thema Qualitätssteigerung und Verbesserung der Rahmenbedingungen: Neben dem quantitativen Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote ist vor allem deren qualitative Verbesserung die zentrale Herausforderung im Bereich der Elementarpädagogik in Österreich. Österreich hat etwa im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf beim der Kinderhöchstzahl pro Gruppe, bei der Fachkraft-Kind-Relation und anderen Qualitätskriterien. Die aktuelle 15a-Vereinbarung trägt kaum dazu bei, diese Verbesserungen, die schrittweise über einen langen Zeitraum erfolgen müssen, in die Wege zu leiten. Gibt es in Vorbereitung der nächsten 15a-Vereinbarung Vorschläge des BMBWF, wie die kindbezogene Qualität der elementaren Bildung und die Arbeitsbedingungen der Pädagog_innen zukünftig verbessert werden sollen, etwa in Form
    1. bundesweiter Qualitätskriterien und Qualitätsziele,
    2. eines Stufenplans für mehr Fachpersonal pro Gruppe oder
    3. eines Stufenplans für weniger Kinder pro Gruppe,
    4. eines Mindestausmaßes des Arbeitszeitanteils der Pädagog_innen für mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitungszeit, Elterngespräche, Teambesprechungen usw.),
    5. einer bundesweiten Vereinheitlichung und schrittweise Verbesserung der Ausbildung der Assistenzkräfte,
    6. der forcierten tertiären Ausbildung der Pädagog_innen, im ersten Schritt v.a. der Kindergarten-Leiter_innen,
    7. dem Einsatz multiprofessioneller Teams zur Unterstützung der Pädagog_innen?
      Bitte um Bereitstellung entsprechender Vorschläge oder Konzepte des BMBWF, sofern vorhanden.