8497/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Qualitätssicherung für Heimunterricht

 

Im aktuellen Schuljahr befinden sich 7515 Kinder bis zur neunten Schulstufe im Heimunterricht. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich diese Zahl verdreifacht - 2020 waren es noch 2600, in den Jahren davor jeweils rund 2400. Die meisten Schulabmeldungen gab es in Niederösterreich (2049), gefolgt von Oberösterreich (1427) und der Steiermark (1130). Im Volksschulbereich wurden 4933 Kinder abgemeldet, in der fünften bis achten Schulstufe 2412 und in der neunten Schulstufe 170. Über die Ursachen der Schulabmeldungen kann bislang jedoch nur spekuliert werden, da die Gründe einer Abmeldung nicht angegeben werden müssen. 

Anders als z.B. in Deutschland, wo die Schulpflicht gilt, gibt es in Österreich lediglich eine Unterrichtspflicht - somit ist häuslicher Unterricht oder der Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht sehr einfach möglich. Diese Unterrichtspflicht basiert auf dem Staatsgrundgesetz von 1867 und bedarf einiger Nachschärfungen, sodass das Recht auf häuslichen Unterricht weiter bestehen bleibt, aber angemessene qualitätssichernde Kriterien im Sinne der Kinder und Jugendlichen eingeführt werden. Eltern müssen der jeweiligen Bildungsdirektion nämlich bislang lediglich fristgerecht bis zum Schulbeginn bekanntgeben, dass sie ihre Kinder im kommenden Schuljahr zu Hause unterrichten. Außerdem brauchen Eltern keinerlei spezifische Qualifikationen oder Bildungsabschlüsse, um den Heimunterricht ihrer Kinder übernehmen zu können. Die Bildungsdirektion wiederum kann das Anliegen nur abweisen, wenn "mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die ... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist".1 Fraglich ist jedoch, wie das bislang festgestellt wird.

Im Zuge des aktuellen Anstiegs der Schulabmeldungen, die häufig in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen an Schulen, aber auch mit einem mangelhaften und reformbedürftigen Schulsystem als Ganzem gesehen werden, wird die Forderung nach qualitätssichernden und strengeren Regelungen für den Heimunterricht immer lauter. Diese Forderung ist aber keinesfalls neu. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat bereits im Jahr 2018 ein Positionspapier zum Thema verfasst, in dem sie klarstellt, dass die aktuelle Rechtsgrundlage nicht mehr zeitgemäß und im Sinne des Kindeswohles und der Kinderrechte das Recht der Eltern auf die individuelle Gestaltung der Bildungslaufbahn ihrer Kinder sorgfältig abzuwägen sei.2 Schule ist nicht nur als Lernort von zentraler Bedeutung für die Zukunft und Bildungslaufbahn von Kindern, sie ist auch ein Ort der sozialen Begegnung, der gerade für Kinder und Jugendliche mehr noch als für Erwachsene immens wichtig ist. Viele Eltern wissen außerdem gar nicht genau, was im Heimunterricht erlaubt ist und was nicht und sehen sich schließlich mit Herausforderungen konfrontiert, die im Endeffekt zu Lasten der Kinder gehen. Es muss daher sichergestellt werden, dass auch bei häuslichem Unterricht stets das Kindeswohl im Zentrum steht und die notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden sind, um festzustellen, ob häuslicher Unterricht tatsächlich in der notwendigen Qualität bereitgestellt werden kann.

1 https://www.derstandard.at/story/2000129377421/ministerium-ueberlegt-wegen-vieler-schulabmeldungen-verschaerfte-regeln

2https://www.kija.at/images/Position%20haeuslicher%20Unterricht%202018_46537.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Schulabmeldungen hat es jährlich seit dem Schuljahr 2015/16 gegeben (Bitte um Auflistung nach Schulformen und Bundesländern)?
  2. Wie viele Ansuchen auf Heimunterricht wurden in dieser Zeitspanne abgelehnt?
    1. Bitte um Auflistung nach Schulformen und Bundesländern?
    2. Aus welchen Gründen wurden diese Ansuchen abgelehnt?
  1. Ein Ansuchen auf Heimunterricht kann von der Bildungsdirektion nur abgelehnt werden, wenn "mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die ... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist". Nach welchen Kriterien wird das festgestellt und ab wann genau spricht man von einer "großen Wahrscheinlichkeit"?
    1. Inwiefern findet hier das Kindeswohl konkret Berücksichtigung?
  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler im Heimunterricht haben seit dem Schuljahr 2015/16 die Externistenprüfung am Ende des Schuljahres bestanden/nicht bestanden (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Schulstufen)?
  2. Sie haben angekündigt, dass Eltern in Zukunft nicht mehr auswählen können, an welcher Schule Kinder in Heimunterricht die Externistenprüfung am Ende des Schuljahres ablegen. Genauso soll es fortan bereits nach einem Semester eine Feststellung der Lernfortschritte geben, die ein frühzeitiges Gegensteuern bei Problemen ermöglichen soll. Ist diese Feststellung nach dem ersten Semester verpflichtend und wenn nein, warum nicht?
  3. Liegen Ihnen Daten oder Statistiken vor, die die Bildungswege von Menschen, die im Heimunterricht waren, mit denen von Personen vergleichen, die im Regelschulsystem unterrichtet wurden und wenn ja, welche sind das?
    1. Wenn nein, haben Sie vor, hierzu Analysen bzw. Studien in Auftrag zu geben, an denen man ablesen kann, wie sich Heimunterricht auf den Bildungsweg einer Person auswirkt?
  1. Sie haben in der Aussprache im Rahmen des Unterrichtsausschusses am 05. Oktober 2021 angegeben, dass es Überlegungen gibt, dass Eltern vorab ein Konzept vorlegen müssten, wenn sie ihre Kinder zu Hause unterrichten möchten. Planen Sie in Zukunft, ein solches Konzept oder eine andere Form der Qualitätsüberprüfung einzufordern und wenn ja, in welcher Form und ab wann genau?
  2. Mittlerweile wird bereits über mehrere 100 Schulrückkehrer_innen nach den ersten Schulwochen berichtet - Tendenz steigend. Wie viele Schulrückkehrer_innen gibt es bis zum Datum der Anfragebeantwortung bereits (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Schulform)?