8498/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.11.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Astrid Rössler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen 

 

 

 

betreffend Umsatzdaten von digitalen Vermittlungsplattformen im Kalenderjahr 2020

 

 

 

BEGRÜNDUNG 

 

 

 

Digitale Vermittlungsplattformen wie Airbnb.com oder Booking.com, über die private Unterkünfte gebucht werden können, stehen seit Längerem im Verdacht, zu einer Verknappung des Wohnungsangebotes zu führen und Miet- wie Kaufpreise in die Höhe zu treiben. So fand eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass Airbnb-Angebote einen signifikanten Einfluss auf das Mietpreisniveau in Berlin haben.[1] Dieser Effekt ist vor allem auf dauerhaft über digitale Vermittlungsplattformen angebotene Unterkünfte zurückzuführen, die dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit befördern diese Vermittlungsplattformen die Wohnungsnot in den Städten.

Über digitale Plattformen vermittelte Unterkünfte stehen außerdem in Konkurrenz zur heimischen Hotellerie und Beherbergungsbranche. Damit verbunden sind negative Effekte auf Beschäftigung und Steuereinnahmen. Zudem liegt der Verdacht nahe, dass viele Privatpersonen die Umsatzsteuer ihrer vermittelten Leistungen nicht oder nur unvollständig abführen.

Mit Inkrafttreten des „Digitalsteuerpakets“ am 01.01.2020 gelten für digitale Vermittlungsplattformen im Bereich der „sharing economy“ Aufzeichnungs-, Informations- und Meldepflichten.[2] Die Betreiber von Plattformen wie Airbnb.com oder Booking.com müssen demnach relevante Informationen – darunter Daten über den/die Vermieter/in, über den Leistungsort oder auch über die einzelnen Zahlungsbeträge – aufzeichnen und der Finanzverwaltung verpflichtend übermitteln. Dadurch sollen Finanzbehörden überprüfen können, ob Vermieter*innen ihre Einnahmen korrekt versteuert haben. Diese Meldepflichten sollen zudem Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und für mehr Fairness gegenüber den heimischen Beherbergungsbetrieben sorgen.

Mehrere Zeitungen berichteten, dass während der Ausgangsbeschränkungen und der vorübergehenden Schließung von Hotels und Beherbergungsstätten im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie die Buchung von          Unterkünften über digitale Vermittlungsplattformen möglich war.[3] Nicht zuletzt dieser Umstand legt nahe, dass die Datenlage zum Ausmaß der Geschäfte über digitale Vermittlungsplattformen unvollständig ist und von einer erheblichen Dunkelziffer nicht registrierter bzw. gemeldeter Vermietungen auszugehen ist.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende 

 

 

 

ANFRAGE 

 

 

 

1)    Wie viele und welche digitale Vermittlungsplattformen im Bereich der „sharing economy“ unterliegen den im Digitalsteuerpaket geregelten Aufzeichnungs-, Informations- und Meldepflichten?

2)    Wie viele Wohnungen und andere Privatunterkünfte waren im Kalenderjahr 2020 in Österreich von den Plattformen gemäß Digitalsteuerpaket Ihrem Ressort gemeldet? Erbeten wird eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und politischen Bezirken.

a)    Falls keine derartigen Informationen vorhanden sind, wann liegen diese Daten vor?

3)    Von welcher tatsächlichen Anzahl der im selben Zeitraum über digitale Vermittlungsplattformen angebotenen Wohnungen gehen Sie aus? Erbeten wird eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und politischen Bezirken.

a)    Falls keine derartigen Informationen vorhanden sind, wann liegen diese Daten vor?

4)    Wie viele Vermieter*innen wurden im selben Zeitraum von den Plattformen gemäß Digitalsteuerpaket Ihrem Ressort gemeldet? Erbeten wird eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und politischen Bezirken.

a)    Falls keine derartigen Informationen vorhanden sind, wann liegen diese Daten vor?

5)    Von welcher tatsächlichen Anzahl an Vermieter*innen im selben Zeitraum über Digitale Vermittlungsplattformen angebotener Wohnungen gehen Sie aus? Erbeten wird eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und politischen Bezirken.

6)    Wie hoch waren die über digitale Vermittlungsplattformen erzielten Umsätze aus der Vermietung von Privatunterkünften im Kalenderjahr 2020? Erbeten wird eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und politischen Bezirken.

a)    Falls keine derartigen Informationen vorhanden sind, wann liegen diese Daten vor?

7)    Von welcher tatsächlichen Höhe der im selben Zeitraum über digitale Vermittlungsplattformen erzielten Umsätze gehen Sie aus? Erbeten wird eine Aufschlüsselung nach Bundesländern und politischen Bezirken.

8)    Wer ist zuständig für die behördliche Überprüfung der Umsatz- sowie Umsatzsteuerdaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit und wie erfolgt diese?

a)    Wie viele Überprüfungen bezüglich der korrekten Abführung der Umsatzsteuer der über digitale Plattformen vermittelten Leistungen haben im Kalenderjahr 2020 stattgefunden?

b)    Welche Ergebnisse brachten diese Überprüfungen?

c)    Falls noch keine Überprüfungen stattgefunden haben: für wann sind diese vorgesehen?

9)    Werden die gemeldeten Daten auch zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu entrichtenden Einkommenssteuer von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung herangezogen?

a)    Falls ja, wie viele derartige Überprüfungen haben im Kalenderjahr 2020 stattgefunden?

b)    Welche Ergebnisse brachten diese Überprüfungen?

c)    Falls noch keine Überprüfungen stattgefunden haben: für wann sind diese vorgesehen?

10) Welche Konsequenzen ergeben sich für den/die Vermieter/in sowie die digitale Vermittlungsplattform im Falle inkorrekter Angaben?

11)  Welche Effekte haben digitale Vermittlungsplattformen auf das Miet- bzw. Kaufpreisniveau in österreichischen Städten?

a)    Welche Studien und sonstige Untersuchungen diesbezüglich sind Ihnen bekannt?

12)  Welche Maßnahmen setzen bzw. planen Sie, um von digitalen Vermittlungsplattformen verursachte nachteilige Effekte auf den heimischen Wohnungs- und Beschäftigungsmarkt sowie die Beherbergungsbranche zu minimieren?

 



[1] Duso, Tomaso; Michelsen, Claus; Schäfer, Maximilian; Tran, Kevin (2021): Durch Airbnb-Vermietungen steigen in Berlin die Mieten. DIW Wochenbericht 7/2021, S. 95-102. https://www.diw.de/de/diw_01.c.810832.de/publikationen/wochenberichte/2021_07_1/durch_airbnb-vermietungen_steigen_in_berlin_die_mieten.html

[2] KPS Partner GmbH, 15.04.2019, https://kps-partner.at/das-digitalsteuerpaket-schliessung-von-steuerluecken-fuer-digitale-grosskonzerne-airbnb-und-haendlerplattformen/

[3] Siehe u.a. ORF Wien, „40 Anzeigen wegen Airbnb im Lockdown“, 12.02.2021 ,

 https://wien.orf.at/stories/3089800/; DiePresse.com, „Airbnb-Urlaub trotz Corona“, 24.04.2020,

https://www.diepresse.com/5805067/airbnb-urlaub-trotz-corona; Kurier.at, „Wie Airbnb-Vermieter den Corona-Beschränkungen trotzen“, 10.04.2020, https://kurier.at/chronik/oesterreich/wie.airbnb-vermieter-den-coronavirus-beschraenkungen-trotzen/400808663