8499/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.11.2021
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Ausforschung von WKStA-Mitarbeiter*innen und Weitergabe der Daten an Medien“

 

 

Es ist mittlerweile hinreichend bekannt, dass die ÖVP eine Kampagne gegen die unabhängige Justiz, insbesondere gegen die WKStA, fährt. Nun ergibt sich allerdings der Verdacht, dass hier auch mit unlauteren Mitteln in ÖVP-geführten Ministerien gearbeitet wird. Ausgang des Verdachts ist, dass der Pressesprecher des Innenministeriums, Christoph Reiser, gegenüber Journalist*innen von Servus TV verbreitete, dass der Chefredakteur des Falters Florian Klenk in der Nähe der WKStA-Ermittler*innen A. und B. leben würde. Kurz darauf startete eine Kampagne des ÖVP-nahen Exxpress mit dem Artikel „Kurz-Sturz: Diese junge Wirtschaftsexpertin spielte zentrale Rolle“ gegen die WKStA und später auch Florian Klenk.

In dieser Kampagne wurde aufgegriffen, was Reiser auf Servus TV insinuierte: Durch eine zufällige örtliche Nähe soll unterstellt werden, dass die Hausdurchsuchungsanordnung über die WKStA-Ermittler*innen an Florian Klenk übermittelt wurde. Dabei ging Exxpress so weit zu sagen, wie weit die Häuser von Klenk und A. und B. auseinanderliegen. Offensichtlich scheint dadurch, dass die Exxpress-Redaktion über die Meldedaten von Florian Klenk und der WKStA-Ermittler*innen verfügt.

Die Meldedaten von A. und B. sind jedoch gesperrt. Wie Der Spiegel am 3.11. berichtet: „Brisant ist der Vorgang auch deshalb, weil nun ein anderer Rechtsbruch im Raum steht: Die Anschrift des angefeindeten WKStA-Ermittlers ist im Melderegister nicht zu finden – eine Adresssperrung ist eine verbreitete Vorsichtsmaßnahme bei Strafverfolgern. Wie also konnten das Kurz’ zugetane Portal und der Sprecher des Innenministers wissen, wo der Oberstaatsanwalt wohnt? Und: Was wusste der Minister?“

Was der Exxpress hier tut ist eine Form des Doxxings – des Verbreitens der Adresse von unliebsamen Personen. Es handelt sich dabei um einen heftigen Angriff in das Recht auf Privatsphäre und die Sicherheit, speziell von Personen von so öffentlichem Interesse.

Dass Christoph Reiser als Pressesprecher (!) des Innenministeriums als erster diese Information verbreitete, bietet hier Grund zu großer Sorge: Wurden hier sensible Meldedaten vom Innenministerium ausgehoben und verbreitet, um die WKStA und den Falter anzugreifen?

Dies wäre eine besorgniserregende Entwicklung für die Pressefreiheit und die unabhängige Justiz. Wenn die Macht des Innenministeriums missbraucht werden sollte, um parteipolitische Kampagnen gegen einzelne Staatsanwält*innen und Journalist*innen fahren zu können, dann herrscht höchste Alarmstufe für die Grundrechte in Österreich.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.  Wurden von ihrem Kabinett, oder anderen Dienststellen Ihres Ressorts die Privatadressen der Ermittler*innen erhoben?
Wenn ja, zu welchem Zweck?

2.  Haben Mitarbeiter*innen Ihres Kabinetts oder des Generalsekretariats Zugriff auf das Melderegister?
Wenn ja, zu welchem Zweck?

3.  Werden Zugriffe auf gesperrte Meldedaten protokolliert?
Wenn ja, wurde erhoben wer im fraglichen Zeitraum darauf zugegriffen hat oder ist eine diesbezügliche Überprüfung unterblieben?

4.  Woher sind dem Pressesprecher des Innenministeriums die Privatadressen der Ermittler*innen bekannt?

5.   Wurden gegen den Pressesprecher des Inneministeriums ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) eingeleitet?

6.  Wurden die gesperrten Meldedaten der WKStA Mitarbeiter seitens des Innenministeriums an
„Exxpress“ weitergegeben?
Wenn nein, wie gelangte das ÖVP-nahe Medium „Exxpress“ an die gesperrten Meldedaten der Ermittler*innen?