8506/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Der Weg von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich

 

Die Vergewaltigung und Tötung an der 13-jährigen Leonie hat eine emotionsgeladene Debatte um die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Integration entfacht. Im Rahmen der Diskussionen und medialen Berichterstattung kamen zahlreiche Fragen auf. Wie ist es möglich, dass vorbestrafte Asylwerber nicht abgeschoben werden? Wie kommt es überhaupt dazu, dass jemand, der bereits vor vielen Jahren als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich gekommen ist, in die Kriminalität abrutscht? Welche Möglichkeiten gibt es, um solche schrecklichen Vorfälle in Zukunft zu verhindern?

Neben der Frage möglicher Maßnahmen in Logistik und Vollzug im Falle schwer straffälliger AsylwerberInnen gilt es Möglichkeiten von Prävention bestmöglich auszuloten. In dieser Hinsicht sind insbesondere die Aufnahmebedingungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich interessant.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Bitte beschreiben Sie alle zu durchlaufenden Stationen und Verfahrensschritte eines_r unbegleiteten minderjährigen Asylwerbers/Asylwerberin vom Zeitpunkt seiner Ankunft bis zum Erreichen seiner Volljährigkeit.
  2. Wo wird ein_e unbegleitete_r minderjährige_r Asylwerber_in während der von Ihnen in Frage 1 erwähnten Stationen jeweils untergebracht, insbesondere
    1. vor Stellen des Asylantrages?
    2. nach Stellen des Asylantrages bis zur Entscheidung des BFA?
    3. während des Rechtsmittelverfahrens?
    4. nach der Entscheidung des BVwG bis zum Erreichen seiner Volljährigkeit?
  1. Wie oft muss ein_ unbegleitete_r minderjährige_r Asylwerber_in im Schnitt bis zum Erreichen seiner/ihrer Volljährigkeit die Unterkunft wechseln?
  2. Inwiefern bieten die Unterbringungsarten aus Frage 2 adäquate Rahmenbedingungen für unbegleitete Minderjährige?
  3. Welche Betreuungs-, Beratungs- und andere Unterstützungsleistungen erhält ein_ unbegleitete_r minderjährige_r Asylwerber_in während der von Ihnen in Frage 1 erwähnten Stationen, insbesondere
    1. vor Stellen des Asylantrages?
    2. nach Stellen des Asylantrages bis zur Entscheidung des BFA?
    3. während des Rechtsmittelverfahrens?
    4. nach der Entscheidung des BVwG bis zum Erreichen seiner Volljährigkeit?
  1. Welche Stellen/Behörden sind jeweils für die genannten Unterstützungsleistungen zuständig?
  2. Mit welchem Betreuungsschlüssel werden die unter Frage 5 genannten Leistungen jeweils erbracht? Welche Pro-Kopf-Kosten fallen hier an?
  3. Zu welchem Zeitpunkt findet erstmalig ein Erstgespräch mit einem Facharzt/einer Fachärztin der Psychiatrie zur Diagnostizierung allfälliger zu behandelnder psychiatrischer Erkrankungen statt?
    1. Wie oft gibt es Kontrollgespräche?
  1. Wie viele Stunden psychologischer/psychotherapeutischer Betreuung stehen für eine_n unbegleitete_n minderjährige_n Asylwerber_in wöchentlich zur Verfügung?
    1. Wird dabei sichergestellt, dass ein_e Patient_in immer von derselben bzw. demselben Psychologin/Psychologen betreut wird?
  1. Welchen Spielraum haben die jeweiligen Vertragsstaaten bei der Anwendung von internationalem Recht und insbesondere von der EMRK? 
  2. Sind die Fragen 1 bis 9 für verschiedene Nationalitäten unterschiedlich zu beantworten? 
    1. Wenn ja, welche speziellen Normen kommen jeweils für welche Nationalität zur Anwendung? 
  1. Sind die Fragen 1 bis 9 für unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen unterschiedlichen Geschlechts oder unterschiedlicher sexueller Identität/Orientierung unterschiedlich zu beantworten?
    1. Wenn ja, welche speziellen Normen kommen jeweils für welche Personengruppe zur Anwendung?
  1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen sind aktuell in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht? Bitte um Auflistung nach mündig/unmündig, Standort, Geschlecht und Dauer des Aufenthalts.
    1. Wie viele davon befinden sich im Zulassungsverfahren?
    2. Wie viele davon befinden sich bereits im inhaltlichen Asylverfahren?
  1. Werden noch weitere Standorte für die Unterbringungen in Bundesgrundversorgung für unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen eröffnet/sind noch weitere in Planung?
  2. Wie viele Vollzeitäquivalente an Rechtsberater_innen für unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen gibt es pro BBU Standort?
  3. Wie viele Vollzeitäquivalente an Betreuer_innen gibt es pro Standort für unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen?
  4. Wie viele Remunerant*innen Eltern gibt es derzeit pro Standort für wie viele unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen?
  5. Welcher Betreuungsschlüssel wird in der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen angewendet? Gibt es einen Unterschied zwischen mündig und unmündig?
  6. Gibt es unterschiedliche Standards in den Bundesbetreuungseinrichtungen für unbegleitete unmündige Asylwerber_innen im Vergleich zu mündigen? Welche?
  7. Wieviel Kosten fallen für die Betreuung und Versorgung eines_r unbegleiteten minderjährigen Asylwerbers/Asylwerberin in der Bundesbetreuung an?
    1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für den Betrieb (Betreuung, Versorgung, Beratung, Miete, etc.) für Reichenau an der Rax jeweils im Juni und Juli 2021?
    2. Wie viele unbegleitete minderjährige waren mit Stichtag 1. Juni und mit Stichtag 1. Juli in Reichenau an der Rax untergebracht?
  1. Wieviel Kosten pro Monat fallen für die Betreuung eines/r unbegleiteten unmündigen minderjährigen Asylwerbers/Asylwerberin in der Bundesbetreuung an? Was sind die Gesamtkosten inklusive Miete, Betreuung, Versorgung, etc.?
    1. Welche Kosten sind konkret inkludiert? Bitte um genaue Kostenaufschlüsselung.
  1. Wie hoch sind die Kosten durchschnittlich pro Asylwerber_in pro Tag in der Grundversorgung Bund gesamt?
    1. Welche Kosten sind konkret inkludiert? Bitte um genaue Kostenaufschlüsselung.
  1. Wie lange befindet sich ein_e unbegleitete_r minderjährige_r Asylwerber_in in der Bundesbetreuung im Durchschnitt in Bundesbetreuungseinrichtungen? Bitte um Auflistung für die Jahre 2016-2021 und jeweils mündig/unmündig.
  2. Ist dem Bundesministerium für Inneres bekannt, wieviel Kosten für die Betreuung und Versorgung von unmündigen bzw. mündigen minderjährigen Asylwerber_innen in den jeweiligen Landesgrundversorgungen anfallen?
    1. Wenn ja, bitte um Auflistung nach Bundesland.
    2. Wenn nein, wieviel Geld stellt der Bund den Landesgrundversorgungen für die Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen zu Verfügung? Bitte um Auflistung der Gesamtsummen und Pro-Kopf-Kosten nach Monat seit 2016.
  1. Bitte beschreiben Sie das Prozedere nach Aufgriff eines unbegleiteten minderjährigen Kindes:
    1. Bekommt dieses Kind eine Beratung darüber, welche Möglichkeiten es hat?
    2. Wird hier abgeklärt, ob die Stellung eines Antrags auf internationalen Schutzes überhaupt im Interesse des Kindes ist?

                                          i.    Wenn ja, auf welche Weise?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ab welchem Zeitpunkt werden von wem die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen benachrichtigt?
    2. Erfolgt hier automatisiert eine Beantragung der Obsorgeübertragung bei Gericht?

                                          i.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und von wem?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Haben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Stellung ihres Antrags auf internationalen Schutz einen Obsorgeberechtigten?
    2. Haben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge während des Zulassungsverfahren eine rechtliche Vertretung?

                                          i.    Wann ist der Erstkontakt zur Rechtsvertretung?

                                        ii.    Werden rechtliche Dokumente (zB. Verfahrensanordnungen) ohne Beisein der Rechtsvertretung an unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen zugestellt?

    1. Haben unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen während des Zulassungsverfahrens einen Obsorgeberechtigten?

                                          i.    Wenn ja, von wem wird dieser beigegeben bzw. beantragt?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

                                       iii.    Wenn nein, wer vertritt die rechtlichen Interessen des Kindes abseits der Vertretung im asylrechtlichen Verfahren bzgl zB Eigentum, Gesundheit?

                                       iv.    Wenn nein, wer entscheidet bzw. wessen Zustimmung bedarf es bei einem medizinischen Eingriff wie der Covid-Impfung?

                                        v.    Wenn nein, wer ist berechtigt im Falle eines negativen BVwG-Erkenntnisses im Zulassungsverfahren die Verfahrenshilfe für die Höchstgerichte zu beantragen?

  1. Ist dem Bundesministerium bekannt, ob es hier regionale Unterschiede in der Handhabung der Obsorgebeantragung und Wahrnehmung der Obsorgepflichten der unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen im Zulassungsverfahren bzw. im inhaltlichen Verfahren gibt? Welche?
  2. Kann eine kindgerechte Unterbringung in der Bundesbetreuungseinrichtung Traiskirchen gewährleistet werden?
    1. Wenn ja, wann ist eine kindgerechte Unterbringung und Versorgung gewährleistet?
    2. Wenn ja, nach welchen Richtlinien gehen Sie bei der Beurteilung des Vorliegens einer kindgerechten Unterbringung und Versorgung vor?
    3. Wenn ja, wie viele unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen können in Traiskirchen gleichzeitig kindgerecht untergebracht und versorgt werden?
  1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen wurden in den Jahren 2016-2021 in Traiskirchen untergebracht? Bitte um Aufschlüsselung pro Monat und Angabe des durchschnittlichen Belagsstands.
    1. Wieviele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen?
    2. Wie oft findet dort Unterricht durch qualifizierte Lehrer_innen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche statt? (wie oft, qualifizierte/r Lehrer/Lehrerin)
    3. Welche Tagesstruktur ist für die unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen vorgesehen? Wer ist für welche Aufgaben zuständig (z.B. Sozialarbeiter_innen etc.)?
    4. Welche Vertrauenspersonen stehen den unbegleiteten minderjährigen Asywerber_innen wie oft zur Verfügung?
    5. Wie viele Ärzte, Psychologen und welches andere medizinische/therapeutische Personal stehen den unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen wie oft zu welchen Zeiten zur Verfügung? 
    6. Wann werden die unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen behördlich angemeldet? Wenn nicht am ersten Tag, warum nicht?
    7. Wann wird die Obsorge von der BH Baden übernommen? Wenn nicht bereits am ersten Tag der Aufnahme, warum nicht?
    8. Wird aktiv nach Angehörigen in Österreich gesucht, die die Obsorge übernehmen könnten?

                                          i.    Wenn ja, wie genau durch wen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wer wird informiert, wenn unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen aus dem Erstaufnahmezentrum Traiskirchen abgängig sind?
  1. Welche Unterbringungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Funktion? Bitte um Angabe von Ort, Bundesland, maximale Belagsmöglichkeit und tatsächlichen Belag zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
    1. Wann wurden diese Unterbringungseinrichtungen in Betrieb genommen?
    2. Wie viel Betreuungspersonal gibt es in diesen Unterbringungseinrichtungen? Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und Schlüssel pro Einrichtung. 
  1. Wie viele Anträge von unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen gab es in den Jahren 2016-2021? Bitte um Auflistung nach Monat und Nationalität.
  2. Wie viele Anträge von unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen wurden in den Jahren 2016-2021 zum Verfahren zugelassen?
  3. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen wurden in den Jahren 2016-2021 in die Länderbetreuung überstellt?
  4. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen wurden in den Jahren 2016-2021 durch Handwurzelröntgen oder Altersfeststellung für volljährig erklärt?
    1. Wie viele Handwurzelröntgen wurden in den Jahren 2016-2021 angeordnet und wie viele wurden durchgeführt?
  1. Wie viele inhaltliche Entscheidungen wurden bei unbegleiteten Minderjährigen in den Jahren 2016-2021 während der Zuständigkeit der Grundversorgung Bund getroffen (Minderjährigkeit zum Entscheidungszeitpunkt)? Bitte um Aufschlüsselung nach Entscheidungsart.
  2. Wie viele Dublin-Überstellungen von unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen gab es in den Jahren 2016-2021? Bitte um Auflistung nach Monat, Nationalität und Zielland (Minderjährigkeit zum Entscheidungszeitpunkt).
  3. Wie viele 4a-Überstellungen von unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen gab es in den Jahren 2016-2021? Bitte um Auflistung nach Monat, Nationalität und Zielland (Minderjährigkeit zum Entscheidungszeitpunkt).
  4. Wie viele Dublin-Überstellungen von unbegleiteten minderjährigen Asylwerber_innen gab es in den Jahren 2016-2021 von anderen Mitgliedstaaten nach Österreich? Bitte um Auflistung nach Monat, Nationalität und überstellenden Mitgliedstaat (Minderjährigkeit zum Entscheidungszeitpunkt).
  5. Wenn das Verfahren in Österreich zugelassen wurde, welche Unterstützungsleistungen erhält ein_e unbegleitete_r minderjährige_r Asylwerber_in während des Asylverfahrens?