8513/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Jugend und Integration
betreffend Umsetzungsstand Beschluss zum Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen
Am 16. Juni 2021 hat der Nationalrat nach monatelangem Druck aus der Opposition und Zivilgesellschaft einen einstimmigen Antrag beschlossen, der den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen zum Ziel hat. Intergeschlechtliche Menschen, die bei der Geburt aufgrund der Ausprägung ihrer Geschlechtsmerkmale weder als "männlich", noch als "weiblich" einzustufen sind, laufen Gefahr, durch unnötige geschlechtsangleichende Operationen oder hormonelle Therapien einen nachhaltigen gesundheitlichen und psychischen Schaden davonzutragen. Unter dem Argument der Unzumutbarkeit werden bei intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen häufig Operationen vorgenommen, ohne zu berücksichtigen, dass u.a. der Hormonhaushalt sich erst im Jugendalter einstellt und Vernarbungen an den Geschlechtsmerkmalen im Kindesalter zu bleibenden Schmerzen durch Wachstumsprobleme führen können, da Narbengewebe sich nicht im notwendigen Maße ausdehnt. Zahlreiche Folgeoperationen und dauerhafte Schmerzen sind nur einige der Konsequenzen solcher operativen Eingriffe, daher spricht man gleichwie bei weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) hierbei berechtigterweise von intergeschlechtlicher Genitalverstümmelung (IGM).
Nach einer Reihe von Oppositionsanträgen zu dem Thema wurde erfreulicherweise eine Regierungsinitiative gesetzt, die den Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Kosnumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration dazu "ersucht, Maßnahmen zu setzen, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche und ihre körperliche Unversehrtheit wirksam vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden. Neben den notwendigen Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen gilt es, mögliche Rechtslücken zu schließen. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird weiters ersucht Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung dem Parlament zu übermitteln."
In der Aussprache des Gleichbehandlungsausschusses am 18. Oktober 2021 hat die für Gleichbehandlung zuständige Bundesministerin Susanne Raab angemerkt, dass sie in die legistische Ausgestaltung eines Verbots von IGM unter Verweis auf die zuständige Justizministerin nicht involviert sei. Gerade die Bewusstseinsbildung zu diesem Thema, also die Aufklärung, Beratung und Unterstützung, die der Antrag ebenfalls aufgreift, fallen jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin und da bereits einige Monate vergangen und keine weiteren Informationen zu dem Vorhaben bekannt sind, soll hiermit der Umsetzungsstand der angekündigten Maßnahmen in Erfahrung gebracht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende