8521/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auflösung jeglicher Verträge mit "Research Affairs" und "Karmasin Research"
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen den ehemaligen Bundeskanzler und jetzigen ÖVP-Klubobmann Sebastian Kurz und weitere Beschuldigte in seinem engsten Umfeld. Aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung der WKStA geht hervor, dass mit Geldern aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) Umfragen zugunsten der türkisen ÖVP gemacht und auch manipuliert worden sein sollen (ON 1683 im Verfahren 17 St 5/19d). In Auftrag gegeben wurden die besagten Studien bei Sabine Beinschab MA, MBA bzw. "Research Affairs". Ebenfalls in die Causa involviert ist Ex-Ministerin Sophie Karmasin, die das Marktforschungsinstitut "Karmasin Research" betreibt.
Laut Förderberichten des BMF war Sabine Beinschab MA, MBA bzw. "Research Affairs" sowohl 2016, 2017 und 2018 das einzig geförderte Meinungsforschungsinstitut. Insgesamt wurde Sabine Beinschab MA, MBA bzw. "Research Affairs" in diesen drei Jahren mit 257.340 € gefördert (2016: 37.200 / 2017: 101.340 € / 2018: 118.800 €). 2019 machte die Fördersumme für Sabine Beinschab MA, MBA bzw. "Research Affairs" und Sophie Karmasin bzw. "Karmasin Research" insgesamt 174.948 € (Beinschab: 131.040 € / Karmasin: 43.908 €) und damit knapp 55 Prozent der Gesamtfördersumme für Meinungsforschungsinstitute aus. 2020 wurde Sabine Beinschab MA, MBA bzw. "Research Affairs" mit 119.880 € gefördert und erhielt damit mehr als 51 Prozent der Gesamtfördersumme für Meinungsforschungsinstitute.
Neben dieser Bevorzugung Sabine Beinschabs MA, MBA seitens des BMF ergeben sich auch hinsichtlich der Zahlungen im Zuge der Studie "Wirtschafts- und Budgetpolitik", für die Sabine Beinschab MA, MBA vom BMF beauftragt wurde, Auffälligkeiten in den Förderberichten des BMF.
Im Jahr 2016 wurde die Studie "Wirtschafts- und Budgetpolitik" mit Start- bzw. Enddatum "22.09.2016 - laufend" mit einer Gesamtsumme von 76.800 € beziffert, von denen im Jahr 2016 37.200 € bezahlt wurden. Somit waren noch 39.600 € ausständig, die im Jahr 2017 beglichen und im Förderbericht 2017 ausgewiesen wurden. Damit war die Gesamtsumme bezahlt, das Enddatum der Studie wurde im Vergleich zum Vorjahr auf 31.01.2018 abgeändert. Im Förderbericht des Jahres 2018 ergibt sich dann plötzlich eine grobe Ungereimtheit in der Zahlungsabwicklung: Während Start- bzw. Enddatum weiterhin "22.09.2016 - 31.01.2018" lauten, wurde der Gesamtbetrag der Studie im Nachhinein auf 155.940 € ohne Erklärung erhöht - und somit mehr als verdoppelt. Unter "Bisher bezahlt" werden im Förderbericht nun 155.940 € statt der im Jahr 2017 beglichenen Gesamtsumme von 76.800 € ausgewiesen. Wann die Bezahlung dieser Differenzsumme von 79.140 € erfolgte, wird in den Förderberichten nicht ausgewiesen. Stattdessen wird im Förderbericht 2018 angegeben, im Jahr 2018 seien für diese Studie 0 € beglichen worden (siehe nachstehend).
2016:
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2017:
2018:
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Laut Medieninformationen liefen bzw. laufen auch im Jahr 2021 also bis zuletzt Förderverträge zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und Sabine Beinschab MA, MBA bzw. "Research Affairs" sowie Sophie Karmasin bzw. "Karmasin Research". Laut dem BMF wurden diese Verträge nun geprüft (diePresse, 25.10.2021) bzw. aufgelöst (APA, 25.10.2021).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Welche Leistungen im Rahmen dieser Studie wurden ursprünglich, also vor Startdatum am 22.09.2016, vereinbart?
ii. Welche Leistungen, die zu der Erhöhung der Gesamtsumme auf 115.940 € führten, wurden nachträglich vereinbart bzw. verrechnet? Zwischen welchen Beteiligten wurden diese Vereinbarungen getroffen?
iii. Warum wurden diese Leistungen nicht zu Beginn der Studie im Jahr 2016 beauftragt?
i. Wenn ja, wer beauftragte diese Änderung? Wer genehmigte sie?