8529/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend UG 22 Pensionsversicherung Wirkungsziel 2

 

Folgendes Ziel 2 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein als Wirkungsziel Pensionsversicherung – BMSGPK im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:

Wirkungsziel 1: „Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben“

 

Warum dieses Wirkungsziel?

Im Lichte der zukünftigen demographischen Entwicklung in die Sicherstellung der Finanzierung der Pensionen bei gleichzeitiger Sicherstellung einer möglichst hohen individuellen als Ersatz für das verlorengegangene Erwerbseinkommen für Frauen ein Ziel.

 

Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

·         Information (Pensionsvorausberechnung) im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilphasen zu begrenzen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Wirkungsziel 2 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich das Wirkungsziel 2 „Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen das Wirkungsziel 2 „Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben“ zu ändern?

1)    Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

2)    Welche alternativen Ziele hätte es bei diesem Wirkungsziel gegeben?

3)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?