8530/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend UG 22 Pensionsversicherung Wirkungsziel 1
Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein als Wirkungsziel 1 Pensionsversicherung-BMSGPK im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:
Wirkungsziel 1: Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters.
Warum dieses Wirkungsziel?
Die Alterssicherungskommission wird sich auch mit der Entwicklung von Maßnahmen auseinandersetzen, welche das Ziel der Heranführung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche Pensionsalter im Fokus behält. Die Basis dazu ist die neue Langfristprognose, über die die Alterssicherungskommission bis zum 30. Oktober 2021 Bericht erstattet hat.
Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?
· Information im Rahmen des Pensionskontos über die Vorteile länger zu arbeiten bzw. Teilzeitphasen zu begrenzen.
· Entwicklung von Maßnahmen auf Basis der Berichte der Alterssicherungskommission
· Beteiligung an der vom BMF organisatorisch betreuten Konzeption einer säulenübergreifenden Pensions-App zur Schaffung von größtmöglicher Transparenz für alle Bürger:innen im Pensionsbereich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Wirkungsziel 1 entschieden?
2) War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?
3) Wie stellt sich das Wirkungsziel 1 „Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters“ im BMSGPK konkret dar?
4) Gibt es Überlegungen das Wirkungsziel 1 „Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters“ zu ändern?
5) Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?
6) Welche alternativen Ziele hätte es bei diesem Wirkungsziel gegeben?
7) Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?