8531/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 22.01.03 Nachtschwerarbeit variabel Ziel 1

 

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 22.01.03 Nachtschwerarbeit variabel BMSGPK im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:

Ziel 1: Sicherstellung der 75 prozentigen Deckung der Aufwendung für das Sonderruhegeld durch Beiträge.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich die „Sicherstellung der 75 prozentigen Deckung der Aufwendung für das Sonderruhegeld durch Beiträge“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen die „Sicherstellung der 75 prozentigen Deckung der Aufwendung für das Sonderruhegeld durch Beiträge“ zu ändern?

1)    Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

2)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 22.01.03 zu diesem Ziel gegeben?

3)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?