8532/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 22.01.02 Ausgleichszulage variabel BMSGPK – Ziel 1

 

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 22.01.02 Ausgleichszulage variabel BMSGPK im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:

Ziel 1: Schaffung einer Grundlage für die Prognose von Inanspruchnahme und Aufwand der neu geschaffenen Leistungen im Bereich des Ausgleichszulagenrechts (Pensions-/Ausgleichszulagenbonus).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich die „Schaffung einer Grundlage für die Prognose von Inanspruchnahme und Aufwand der neu geschaffenen Leistungen im Bereich des Ausgleichszulagenrechts (Pensions-/Ausgleichszulagenbonus)“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen die „Schaffung einer Grundlage für die Prognose von Inanspruchnahme und Aufwand der neu geschaffenen Leistungen im Bereich des Ausgleichszulagenrechts (Pensions-/Ausgleichszulagenbonus)“ zu ändern?

1)    Wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

2)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 22.01.02 zu diesem Ziel gegeben?

3)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?