8535/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Budget 2022 Wirkungsziel 4 BMSGPK

 

Folgendes Wirkungsziel 4 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:

Wirkungsziel 4: Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Wirkungsziel 4 entschieden?

2)    War dieses Wirkungsziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich die „Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen die „Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Wirkungsziele hätte es zu diesem Wirkungsziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?