8544/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kliniken beschränken Besuche in Hochinzidenzgebieten
Auf www.noe.orf.at wurde am 4. November folgendes berichtet:
„Hochinzidenzgebiete: Kliniken beschränken Besuche
In Landeskliniken, die in einem der Hochinzidenzgebiete im Mostviertel liegen, kommt es zu Verschärfungen für Besucherinnen und Besucher. Patienten dürfen dort nur noch von einer Person pro Woche besucht werden. Generell gilt für Besucher die 3-G-Regel.
Die Verschärfungen betreffen die Klinken in Mauer, Melk, Scheibbs, Amstetten und Waidhofen an der Ybbs. Während in allen anderen Spitälern weiterhin ein Besucher pro Tag und Patient erlaubt ist, dürfen Patientinnen und Patienten in den genannten Kliniken im Mostviertel nur noch von einer Person pro Woche besucht werden. Die Verschärfung der Maßnahmen betrifft jene Spitäler, die in den Bezirken liegen, bei denen wegen der hohen 7 Tage-Inzidenz derzeit auch Ausreisekontrollen durch die Polizei stattfinden.
Weitere Einschränkungen vorerst nicht geplant
In allen weiteren Kliniken und Pflegeeinrichtungen des Landes sind vorerst keine weiteren Einschränkungen oder Verschärfungen geplant, heißt es seitens der Landesgesundheitsagentur. Anders ist das in den Spitälern in Wien. Dort wurden die Sicherheitsmaßnahmen wegen der steigenden Coronavirus-Zahlen geändert. Alle Besucherinnen und Besucher brauchen dort einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, das gilt auch für Geimpfte und Genesene.
In den Landeskliniken in Niederösterreich, die außerhalb der Hochinzidenz-Bezirke liegen, gelten weiterhin dieselben Besucherregeln wie zuvor. Pro Patientin oder Patient ist ein Besucher pro Tag erlaubt. Ausnahmen gibt es auf Palliativstationen, Kinderabteilungen, Geburtenstationen und bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache mit dem Klinikpersonal. Das durchgehende Tragen einer FFP-2 Maske ist Pflicht. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen Kliniken als Besucher nicht betreten.
In den niederösterreichischen Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher geimpft, getestet oder genesen sein. Beim Betreten der Pflegeeinrichtung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Besuche sind in den definierten Besuchszeiten des jeweiligen Hauses möglich. Die aktuelle Situation werde täglich neu evaluiert. Gegebenenfalls würden weitere Maßnahmen gesetzt, heißt es seitens der Landesgesundheitsagentur.“ [1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1) Wieso hat man sich konkret dazu
entschieden in den Hochinzidenzgebieten in den Landeskliniken nur einen
Besucher pro Woche zu erlauben?
a.) Reicht in diesem Fall, dass der Besucher bzw. die Besucherin getestet, geimpft
oder genesen ist?
b.) Falls die Tatsache, dass der Besucher bzw. die Besucherin geimpft oder
genesen ist nicht ausreicht, müssen diese auch noch zusätzlich einen
negativen PCR Test vorlegen?
c.) Falls der Besucher bzw. die Besucherin geimpft oder genesen sein muss und
zusätzlich einen negativen PCR Test vorlegen muss, wie rechtfertigen Sie
dann die Tatsache, dass jetzt nur noch ein Besucher bzw. eine Besucherin pro
Woche erlaubt ist?
2) Sind in den Hochinzidenzgebieten
Ausnahmen auf den Palliativstationen,
Kinderabteilungen, Geburtenstationen und bei besonderen Erfordernissen nach
Rücksprache mit dem Klinikpersonal möglich?
a.) Falls ja, welche Regeln haben Besucher und Besucherinnen im Rahmen der
Ausnahmen zu befolgen?
b.) Wer entscheidet über eine solche Ausnahme und welche Kriterien
müssen konkret vorliegen?
3) In Wien dürfen Spitäler nur
noch mit negativen PCR Test, welcher nicht älter als 48 Stunden ist,
betreten werden. Dies gilt selbst für geimpfte und genesene Personen.
a.) Wieso haben Sie sich dazu entschlossen, diese Regelung einzuführen?
4) Durch die Einführung der PCR-Test-Regelung
in den Wiener Spitälern wird offensichtlich, das getestete Personen
für andere Menschen die größte Sicherheit darstellen. Warum
werden nicht geimpfte aber dafür getestete Personen, welche oftmals besser
auf sich aufpassen als geimpfte oder genesene Personen, dann durch Ihre und
durch die Politik der gesamten Bundesregierung derartig diskriminiert und zusätzlich
medial an den Pranger gestellt?
a.) Planen Sie eine neue Evaluierung Ihrer Politik, in welcher nicht geimpfte
aber dafür negativ getestete Personen endlich wieder als vollwertige
Menschen der Gesellschaft angesehen werden?
b.) Falls Sie das nicht planen, wie rechtfertigen Sie die Tatsache, dass Sie
durch Ihre Politik gesunde Menschen vom Leben ausschließen, alleine
aufgrund der Tatsache, dass sich diese nicht impfen lassen wollen oder aus
gesundheitlichen Gründen gar nicht können?
5)
Planen Sie
künftig, dass Spitalsbesuche in ganz Österreich selbst für
Geimpfte und Genesene nur noch durch Vorlage eines negativen PCR Tests, der
nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich sind?
a.) Falls ja, wie stellen Sie sich diese Regelung in der Praxis vor?
b.) Falls ja, wird es für
Ausnahmefälle dann möglich sein direkt beim Eingang des Spitals einen
PCR Test zu machen, welcher sodann im Schnellverfahren ausgewertet wird?
c.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie diese Regelung?