8547/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der App „Pflegegeldhilfe“ und digitale Anträge für Sozialleistungen

 

 

„60 Prozent der Pflegegeld-Bezieher sind falsch und zugleich zu niedrig eingestuft“, schätzt Werner Raffelseder. Gemeinsam mit Daniel Sturmair aus Niederthalheim hat der Schönauer eine App entwickelt, mit der es jedermann kostenlos möglich ist, in kurzer Zeit das ihm zustehende Pflegegeld auszurechnen. Rosa (85, Name geändert) ist alleinstehend, hat mehrere schwere Operationen hinter sich und schafft den Haushalt und den Einkauf nicht mehr alleine. Sogar beim Toilettengang ist sie auf Hilfe angewiesen. Jede Nacht schauen ihr Sohn oder ihre Tochter mindestens einmal nach ihr. „Laut meiner Einschätzung hätte Rosa Pflegestufe drei bis vier. Der Gutachter hat seinen Besuch schnell abgewickelt, und weil Rosa einen guten Tag gehabt hat, ist sie in Stufe 0 eingestuft worden, also ohne Pflegegeld-Anspruch“, sagt Werner Raffelseder.

 

Die App, im Google Play Store und im Apple Store unter dem Stichwort Pflegegeldhilfe kostenlos downloadbar ist, führt anhand eines Fragenkatalogs nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Gutachter durch den Pflegeaufwand (Stunden pro Monat). „Wenn man diese wahrheitsgemäß beantwortet, bekommt man einen guten Überblick über die derzeit zustehende Pflegestufe“, erklärt Werner Raffelseder. In der kostenpflichtigen Premium-Version kann in einem Pflegetagebuch der tägliche Aufwand dokumentiert werden, es gibt einen Leitfaden, eine Checkliste und einen kostenlosen Rechtsservice. „Wir arbeiten mit einem Anwalt zusammen, der 80 Prozent der Berufungen gegen die Pflegegeld-Einstufung durchbringt“, so Daniel Sturmair. Das ist nicht unbedeutend, geht es pro Pflegestufe doch um einige 1.000 Euro im Jahr. Von der App können die Daten direkt an den Anwalt weitergeleitet werden.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

 

1)    Ist Ihrem Ministerium die App „Pflegegeldhilfe“ bekannt?

2)    Wird diese App von Ihrem Ministerium finanziell unterstützt?

3)    Wenn ja, in welchem Umfang?

4)    Wenn nein, warum nicht?

5)    Werden ähnliche Apps (hinsichtlich des Bezugs von Pflegegeld) von Ihrem Ministerium finanziell unterstützt?

6)    Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

7)    Wenn nein, warum nicht?

8)    Werden ähnliche Homepages (hinsichtlich des Bezugs von Pflegegeld) von Ihrem Ministerium finanziell unterstützt?

9)    Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

10) Wenn nein, warum nicht?

11) Kann sich Ihr Ministerium vorstellen das Konzept der App zu übernehmen, um einen einfachen und niederschwelligen Zugang zu einem kostenlosen Rechtsservice hinsichtlich des Bezugs von Pflegegeld garantieren zu können?

12) Wenn ja, wann kann mit der konkreten Umsetzung gerechnet werden?

13) Wenn nein, warum nicht?

14) Gibt es Ihrerseits bereits konkrete Pläne für einen online verfügbaren Pflegegeldrechner?

15) Wenn ja, wann kann mit der konkreten Umsetzung gerechnet werden?

16) Wenn nein, warum nicht?

17) Welche konkreten Maßnahmen kann sich Ihr Ministerium vorstellen, um die Antragstellung zu sozialpolitischen Leistungen zentral durchführen zu können?

18) Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, damit allen Berechtigten das gesamte Spektrum der zur Verfügung stehenden sozialpolitischen Leistungen beziehungsweise Unterstützungsangeboten bekannt sind?

19) Kann sich ihr Ministerium die Installation eines Infotools (beispielsweise einer österreichweiten App) für Sozialleistungen vorstellen?

20) Wenn ja, wäre eine Einbeziehung der verschiedenen Sozialleistungen der einzelnen Bundesländer möglich?

21) Welche Maßnahmen (digital und analog) werden seitens Ihres Ministeriums ergriffen, um Antragsformulare und Anlagen für Sozialleistungen (beispielsweise Pflegegeld) zu vereinfachen?

22) Wie viele Anträge auf sozialpolitische Leistungen sind bereits vollständig online durchführbar?

23) Wie viele Anträge auf sozialpolitische Leistungen können bereits online ausgefüllt werden, müssen aber noch ausgedruckt und versandt werden?

24) Wie viele der online durchführbaren Anträge sind teilweise oder vollständig barrierefrei für Menschen mit einer Sehbehinderung?

25) Werden Maßnahmen seitens Ihres Ministeriums getroffen, um sozialpolitische Leistungen online beantragen zu können?

26) Wenn ja, welche sind dies im Detail?

27) Welche Agenturen, Organisationen etc. beraten Ihr Ministerium bei der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen?

 



[1] siehe: www.tips.at/nachrichten/freistadt/leben/549993-app-unterstuetzt-pflegebeduerftige-zu-bekommen-was-ihnen-zusteht und auf der Homepage www.pflegegeldhilfe.at