8555/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG-Corona-Familienhärteausgleich, Teil UG 21
Aus dem Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über das Kalenderjahr 2021 (Jänner bis August 2021) geht folgendes hervor:
Von den im Kalenderjahr 2020 ausbezahlten Mitteln für den Corona-Familenhärteausgleich in Höhe von 13 Mio. € wurden 4.680.596,38 € im Jahr 2021 an das Ressort rücküberwiesen.
Finanzielle Zuwendungen an Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten in Höhe von 50 Euro/Kind und Monat für 2 Monate; die Leistung gebührt zusätzlich zu „regulären“ Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsleistungen und gelangt über die Länder automatisch zur Auszahlung; die Abwicklung erfolgt auf Basis von Richtlinien des BMSGPK, die im Einvernehmen mit dem BMAFJ erstellt wurden (und am 1.07.2020 in Kraft getreten sind). Gesetzliche Grundlage: § 38a Abs. 11 bis 14 Familienlastenausgleichgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967 idF des BGBl. Nr. 28/2020 (6. COVID-19-Gesetz)
Mit den Zuwendungen leistet der Bund einen Beitrag zur Milderung pandemiebedingter Krisenfolgen in einkommensschwachen Haushalten (Entlastung bei Ausgaben des täglichen Bedarfs). Die Endabrechnung ergab, das 89.681 Kinder mit diesen Mitteln unterstützt wurden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wurden diese Zuwendungen für Kinder insgesamt ausbezahlt?
2) Wie verteilten sich diese Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten auf die einzelnen Bundesländer?
3) An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wo die Eltern eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, wurden diese Zuwendungen für Kinder ausbezahlt?
4) Wie verteilte sich diese Auszahlung für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten, wo die Eltern eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, auf die einzelnen Bundesländer?
5) An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wo die Eltern eine sonstige EU-Staatsbürgerschaft (bitte die einzelnen EU-Staaten auflisten) besitzen, wurden diese Zuwendungen für Kinder ausbezahlt?
6) Wie verteilte sich diese Auszahlung für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten, wo die Eltern eine sonstige EU-Staatsbürgerschaft (bitte die einzelnen EU-Staaten auflisten) besitzen, auf die einzelnen Bundesländer?
7) An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wo die Eltern eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates besitzen (bitte die einzelnen Drittstaaten auflisten), wurden diese Zuwendungen für Kinder ausbezahlt?
8) Wie verteilte sich diese Auszahlung für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten, wo die Eltern eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates besitzen (bitte die einzelnen Drittstaaten auflisten), auf die einzelnen Bundesländer?