8556/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19- FondsG- Covid-19-Armutgesetz-Unterstützungen an Sozialhilfe- bzw Mindestsicherungshaushalte für Kinder

 

Aus dem Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19- FondsG des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über das Kalenderjahr 2021 (Jänner bis August 2021) geht folgendes hervor:

-        20.000.000,00 Euro ausbezahlt

-        Die Aufhebung der Mittelbindung wurde vom BMF gem. § 37 BHG in der erforderlichen Höhe vorgenommen

Die bereitgestellten Mittel werden im Jahr 2021 für folgende Unterstützungen an Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte eingesetzt:

-        Zuwendungen an Kinder in Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten in Höhe von 100 Euro pro Kind (=Weiterführung der im Jahr 2020 aus Mitteln des Familienhärteausgleichs finanzierten Maßnahme);

-        Energiekostenzuschüsse in Höhe von bis zu 100 Euro pro Haushalt bei vorliegendem SH- bzw. MS-Bezug. Beide Leistungen gebühren zusätzlich zu regulären SH- bzw. MS-Leistungen und gelangen über die Länder automatisch zur Auszahlung; die Abwicklung erfolgt auf Basis von Richtlinien des BMSGPK, die im Einvernehmen mit dem BMF erstellt wurden (und am 20.01.2021 in Kraft getreten sind). Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wurden diese Zuwendungen für Kinder insgesamt ausbezahlt?

2)    Wie verteilten sich diese Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten auf die einzelnen Bundesländer?

3)    An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wo die Eltern eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, wurden diese Zuwendungen für Kinder ausbezahlt?

4)    Wie verteilte sich diese Auszahlung für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten, wo die Eltern eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, auf die einzelnen Bundesländer?

5)    An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wo die Eltern eine sonstige EU-Staatsbürgerschaft (bitte die einzelnen EU-Staaten auflisten) besitzen, wurden diese Zuwendungen für Kinder ausbezahlt?

6)    Wie verteilte sich diese Auszahlung für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten, wo die Eltern eine sonstige EU-Staatsbürgerschaft (bitte die einzelnen EU-Staaten auflisten) besitzen, auf die einzelnen Bundesländer?

7)    An wie viele Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte, wo die Eltern eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates (bitte die einzelnen Drittstaaten auflisten) besitzen, wurden diese Zuwendungen für Kinder ausbezahlt?

8)    Wie verteilte sich diese Auszahlung für Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalte und die jeweiligen Kosten, wo die Eltern eine Staatsbürgerschaft eines Drittstaates (bitte die einzelnen Drittstaaten auflisten) besitzen, auf die einzelnen Bundesländer?