8557/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG-Kosten Epidemiegesetz
Aus dem Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19- FondsG des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über das Kalenderjahr 2021 (Jänner bis August 2021) geht folgendes hervor:
539.039.972,97 € ausbezahlt
Die Aufhebung der Mittelbindung wurde vom BMF gem. § 37 BHG in der erforderlichen Höhe vorgenommen
Gemäß §36 Abs. 1 Epidemiegesetz 1950 sind bestimmte klar definierte Kosten aus dem Bundesschatz zu bestreiten. Kostenersätze gemäß §36 Abs. 1 Epidemiegesetz 1950, im Zusammenhang mit COVID-19, wurden im Jahr 2021 allen Bundesländern sowie der AGES gewährt. Die Vollziehung des Epidemiegesetzes erfolgt in den Bundesländern in mittelbarer Bundesverwaltung nach Art. 102 B-VG.
Gesetzliche Grundlage: Epidemiegesetz 1950
Kostenersätze gemäß §36 Abs. 1 Epidemiegesetz sind im Jahr 2021 gemäß folgender littera aus dem Bundesschatz bestritten worden:
a) die Kosten von Screeningprogrammen nach § 5a;
b) die Kosten der in staatlichen Untersuchungsanstalten nach § 5 vorgenommenen Untersuchungen;
d) die Kosten der Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen (§ 17);
f) die Kosten der Vorkehrungen zur Einschränkung des Verkehrs mit Bewohner:innen verseuchter Ortschaften und Niederlassungen (§ 24);
g) die Gebühren der Epidemieärzt:innen (§ 27);
i) die Vergütungen für den Verdienstentgang (§ 32)
n) die Kosten für die Beauftragungen nach § 5 Abs. 4 und § 27a.
Anmerkung: bei jenen Ziffern die hier nicht erwähnt wurden, erfolgte im Jahr 2021 keine Kostentragung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) An welche Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen 2021 die budgetären Ersätze für die Kosten von Screeningprogrammen nach § 5a Epidemiegesetz?
2) Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten von Screeningprogrammen nach § 5a Epidemiegesetz in den Monaten Jänner bis Oktober 2021 jeweils eingesetzt?
3) Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?
4) Wie wirkte sich der Einsatz dieser Screeningprogramme auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?
5) Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?
6) An welche einzelnen Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen 2021 die budgetären Ersätze für die Kosten der in staatlichen Untersuchungsanstalten nach § 5 Epidemiegesetz vorgenommenen Untersuchungen?
7) Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten der in staatlichen Untersuchungsanstalten nach § 5 Epidemiegesetz vorgenommenen Untersuchungen in den Monaten Jänner bis Oktober 2021 jeweils ersetzt?
8) Wie wirkte sich der Einsatz dieser Untersuchungen auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?
9) Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?
10) Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?
11) An welche einzelnen Behörden, Dienststellen, Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen 2021 die budgetären Ersätze für die Kosten der Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen (§ 17 Epidemiegesetz)?
12) Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten der Überwachung und Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen (§ 17 Epidemiegesetz) in den Monaten Jänner bis Oktober 2021 jeweils ersetzen?
13) Wie wirkte sich der Einsatz dieser Untersuchungen auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?
14) Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?
15) Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?
16) An welche einzelnen Behörden, Dienststellen, Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen 2021 die budgetären Ersätze für die Kosten der Vorkehrungen zur Einschränkung des Verkehrs mit Bewohner:innen verseuchter Ortschaften und Niederlassungen (§ 24 Epidemiegesetz)?
17) Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten der Vorkehrungen zur Einschränkung des Verkehrs mit Bewohner:innen verseuchter Ortschaften und Niederlassungen (§ 24 Epidemiegesetz) in den Monaten Jänner bis Oktober 2021 jeweils eingesetzt?
18) Wie wirkte sich der Einsatz dieser Untersuchungen auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?
19) Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?
20) Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?
21) An welche einzelnen Behörden, Dienststellen, Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen 2021 die budgetären Ersätze für die Gebühren der Epidemieärzt:innen (§ 27 Epidemiegesetz)?
22) Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten für die Gebühren der Epidemieärzt:innen (§ 27 Epidemiegesetz)in den Monaten Jänner bis Oktober 2021 eingesetzt?
23) Wie wirkte sich der Einsatz dieser Epidemieärzt:innen (§ 27 Epidemiegesetz) auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?
24) Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?
25) Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?
26) An welche einzelnen Dienstnehmer, Behörden, Dienststellen, Institutionen, öffentliche und private Unternehmen, flossen 2021 die budgetären Ersätze für die Vergütungen für den Verdienstentgang (§ 32 Epidemiegesetz)?
27) Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten für die Vergütungen für den Verdienstentgang (§ 32 Epidemiegesetz) eingesetzt?
28) Wie wirkten sich die Ersätze für die Vergütungen für den Verdienstentgang (§ 32 Epidemiegesetz) auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?
29) Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?
30) Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?