8571/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Detailbudget 24.03.01. Gesundheitsförderung, Prävention und Maßnahmen gegen Suchtmittelmissbrauch Ziel 4
Folgendes Ziel 4 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 24.03.01 Gesundheitsförderung, Prävention und Maßnahmen gegen Suchtmittelmissbrauch im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:
„Ziel 4: Vorbeugung und Behandlung von Substanzmissbrauch und Abhängigkeitserkrankungen (legale/illegale Drogen, Verhaltenssüchte) unter Nutzung von Synergien mit anderen Programmen und Strategien sowie Weiterentwicklung der suchtpolitischen Rahmenbedingungen dazu“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 4 entschieden?
2) War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?
3) Wie stellt sich das Ziel Vorbeugung und Behandlung von Substanzmissbrauch und Abhängigkeitserkrankungen (legale/illegale Drogen, Verhaltenssüchte) unter Nutzung von Synergien mit anderen Programmen und Strategien sowie Weiterentwicklung der suchtpolitischen Rahmenbedingungen dazu“ im BMSGPK konkret dar?
4) Gibt es Überlegungen das Ziel „Vorbeugung und Behandlung von Substanzmissbrauch und Abhängigkeitserkrankungen (legale/illegale Drogen, Verhaltenssüchte) unter Nutzung von Synergien mit anderen Programmen und Strategien sowie Weiterentwicklung der suchtpolitischen Rahmenbedingungen dazu.“ zu ändern?
5) Wenn ja, wann und aus welche Gründen?
6) Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 24.03.01 Gesundheitsförderung, Prävention und Maßnahmen gegen Suchtmittelmissbrauch zu diesem Ziel gegeben?
7) Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?