8573/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 24.02.01 Krankenanstaltenfinanzierung nach dem KAKuG Ziel 3

Folgendes Ziel 3 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget  24.02.01 Krankenanstaltenfinanzierung nach dem KAKuG im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:

„Ziel 3: Verbesserung für Patient:innen unter dem Gesichtspunkt des Genderaspekts durch Etablierung einer systematischen Vorgehensweise bei markanten genderspezifischen Versorgungsunterschieden herbeiführen“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 3 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich das Ziel “Verbesserung für Patient:innen unter dem Gesichtspunkt des Genderaspekts durch Etablierung einer systematischen Vorgehensweise bei markanten genderspezifischen Versorgungsunterschieden herbeiführen“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen das Ziel „Verbesserung für Patient:innen unter dem Gesichtspunkt des Genderaspekts durch Etablierung einer systematischen Vorgehensweise bei markanten genderspezifischen Versorgungsunterschieden herbeiführen“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 24.02.01 Krankenanstaltenfinanzierung nach dem KAKuG zu diesem Ziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?