8579/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 24.01.01 e-health und Gesundheitsgesetze Ziel 1

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 24.01.01 e-health und Gesundheitsgesetze BMSGPK im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:

„Ziel 1: Schaffung des elektronischen Zuganges für die Bürger:innen (Patient:innen) zu ihren eigenen Gesundheits- und Protokolldaten sowie zur Rechteverwaltung in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich die „Schaffung des elektronischen Zuganges für die Bürger:innen (Patient:innen) zu ihren eigenen Gesundheits- und Protokolldaten sowie zur Rechteverwaltung in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)“  im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen die „Schaffung des elektronischen Zuganges für die Bürger:innen (Patient:innen) zu ihren eigenen Gesundheits- und Protokolldaten sowie zur Rechteverwaltung in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 24.01.01 e-health und Gesundheitsgesetze BMSGPK zu diesem Ziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?