8583/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Detailbudget 21.03.03 Opferfürsorge BMSGPK-Ziel 1
Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 21.03.03 Opferfürsorge BMSGPK im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:
Ziel 1: Beibehaltung der hohen Verfahrensqualität
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?
2) War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?
3) Wie stellt sich die „Beibehaltung der hohen Verfahrensqualität“ im BMSGPK konkret dar?
4) Gibt es Überlegungen die „Beibehaltung der hohen Verfahrensqualität“ zu ändern?
5) Wenn ja, wann und aus welche Gründen?
6) Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 21.03.03 Opferfürsorge BMSGPK zu diesem Ziel gegeben?
7) Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?