8583/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 21.03.03 Opferfürsorge BMSGPK-Ziel 1

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 21.03.03 Opferfürsorge BMSGPK im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:

Ziel 1:  Beibehaltung der hohen Verfahrensqualität

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich die „Beibehaltung der hohen Verfahrensqualität“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen die „Beibehaltung der hohen Verfahrensqualität“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 21.03.03 Opferfürsorge BMSGPK zu diesem Ziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?