8586/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 21.01.02 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen BMSGPK – Ziel 1

 

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 21.01.02 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen BMSGPK im Budget UG 21 (Soziales und Konsumentenschutz) formuliert:

Ziel 1:  Sicherstellung der hohen Servicequalität für die Bürger:innen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellten sich die konkrete „Sicherstellung der hohen Servicequalität für die Bürger:innen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen die „Sicherstellung der hohen Servicequalität für die Bürger:innen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Ziele hätte es beim 21.01.02 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen BMSGPK zu diesem Ziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?