8601/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Budget 2022 Detailbudget 21.01.02 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Fragenkomplex 01

 

Im Detailbudget 21.01.02. Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen wird folgendes Ziel formuliert:

·         Sicherstellung der hohen Servicequalität für die Bürger:innen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen

Um dieses Ziel zu verfolgen, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen:

·         Weiterentwicklung der elektronischen Verfahren um möglichst alle Vollzugsbereiche den Bürger:innen zur Verfügung zu stellen

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)     Warum wurde erst 2020 für das elektronische Verfahren im Bereich des Unterstützungsfonds das Lastenheft erstellt?

2)     Wer hat dieses Lastenheft für das elektronische Verfahren im Bereich des Unterstützungsfonds erstellt?

3)     Erfolgte diese Erstellung dieses Lastenhefts für das elektronische Verfahren im Bereich des Unterstützungsfonds intern oder extern?

4)     Wenn die Erstellung dieses Lastenhefts für das elektronische Verfahren im Bereich des Unterstützungsfonds extern erfolgt ist, gab es eine entsprechende Ausschreibung?

5)     Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

6)     Warum wurde erst 2021 das elektronische Verfahren im Bereich des Unterstützungsfonds programmiert?

7)     Wer hat das elektronische Verfahren im Bereich des Unterstützungsfonds programmiert?

8)     Erfolgte die Programmierung des elektronischen Verfahrens im Bereich des Unterstützungsfonds intern oder extern?

9)     Wenn die Programmierung des elektronischen Verfahrens im Bereich des Unterstützungsfonds extern erfolgt ist, gab es eine entsprechende Ausschreibung?

10)  Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

11)  Warum wurde die Beibringung eines Fotos bei der Beantragung eines Behindertenpasses erst 2021 auf eine elektronische Abwicklung umgestellt?

12)  Warum wird die technische Umsetzung eines Zugriffs auf Führerschein- und Passfotos bei der Beantragung eines Behindertenpasses erst mit 1.12.2022 umgesetzt?

13)  Warum wurde der ELAK in der Zentrale des Sozialministeriums erst im September 2021 in Betrieb genommen?

14)  Bis wann wird die ELAK-Einführung evaluiert und warum wird die Prüfung der Ausweitung des Einsatzbereiches des ELAK erst mit 1.8. 2022 gestartet?